Achtung:

Fristverlängerung: Die Frist zur Einreichung des Verwendungsnachweise wurde bis einschließlich 14.10.2022 verlängert. Bitte beachten Sie, beim Einreichen des Verwendungsnachweises den Sachbericht, die Gemeinsame Bestätigung des Trägers und Auszubildenden und die Bestätigung der ausbildenden Fachschule über die Dauer der Ausbildung mit einzureichen.

 

Ab sofort steht Ihnen unser Förderportal unter https://portal.l-bank.de zur Verfügung. Im Förderportal können Sie sich über ausgewählte Zuschuss-Programme der L-Bank informieren. Treten Sie mit uns in Kontakt und stellen Sie uns Ihre Fragen. Die Registrierung ist kostenlos und dauert nur ein paar Minuten. Aktuell ist der mobile Zugriff leider noch nicht möglich, wir arbeiten an einer schnellen Umsetzung.

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Förderung der praxisintegrierten Ausbildung von Erzieherinnen und Erziehern und sozialpädagogischen Assistentinnen und Assistenten

  • Sie sind Träger von Kindertageseinrichtungen in Baden-Württemberg, die im Rahmen der praxisintegrierten Ausbildung von Erzieherinnen und Erziehern bzw. sozialpädagogische Assistentinnen und Assistenten (praxisintegriert) ausbilden.

  • Sie schaffen neue Ausbildungsplätze in der jeweiligen Fachkräfteausbildung mit Ausbildungsbeginn zum Ausbildungsschuljahr 2020/2021 oder 2021/2022.

  • Sie erhalten einen Zuschuss zu den Ausbildungskosten.

  • Wir wurden vom Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg mit der Abwicklung der Förderung beauftragt.

Kurz erklärt

Das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg fördert die Erweiterung der Ausbildungskapazitäten und somit die Gewinnung von Fachkräften in Kindertageseinrichtungen im Bereich der praktischen Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher und zur sozialpädagogischen Assistentin/zum Assistenten im Rahmen eines Zuschusses zu den Ausbildungskosten.

Ihr Vorhaben

Das können Sie finanzieren:

  • Ausbildungsverhältnisse von Erzieherinnen und Erziehern in der PiA
  • Ausbildungsverhältnisse von sozialpädagogischen Assistentinnen und Assistenten (praxisintegriert)

Ihre Voraus­setzungen

Diese Bedingungen müssen Sie erfüllen:

  • Sie sind Träger von Kindertageseinrichtungen in Baden-Württemberg, die Erzieherinnen und Erziehern im Rahmen der PiA oder sozialpädagogische Assistentinnen und Assistenten (praxisintegriert) in Baden-Württemberg ausbilden.

  • Sie erweitern ihre Ausbildungskapazitäten in der jeweiligen praxisintegrierten Fachkräfteausbildung bzw. sozialpädagogischen Assistenz um mindestens einen Ausbildungsplatz im Verhältnis zum vor Beginn der Ausbildung liegenden Vorjahr.

    Das Ausbildungsverhältnis, für das eine Förderung beantragt wird, wird im Rahmen der praxisintegrierten Erzieherinnen- und Erzieherausbildung nach der BKSPIT-VOVerordnung des Kultusministeriums über die praxisintegrierte Ausbildung und Prüfung an den Fachschulen für Sozialpädagogik-Berufskollegs oder den Schulversuchsbestimmungen für die Berufsfachschule für sozialpädagogische Assistenz, in ihrer jeweils geltenden Fassung, in Baden-Württemberg durchgeführt.

  • Sie rechnen die geförderten Ausbildungsstellen im Förderzeitraum nicht auf den Mindestpersonalschlüssel an.

    Sie beschäftigen Schülerinnen und Schüler im Rahmen des Ausbildungsverhältnisses sozialversicherungspflichtig und gruppieren ihn/sie gemäß bzw. analog zum Tarifvertrag für Auszubildende des Öffentlichen Dienstes, Besonderer Teil Pflege ein.

  • Die Schülerinnen und Schüler werden an einer öffentlichen oder staatlich anerkannten Fachschule für Sozialpädagogik (praxisintegriert) – Berufskolleg – oder einer öffentlichen oder staatlich anerkannten Berufsfachschule für sozialpädagogische Assistenz (praxisintegriert) ausgebildet und müssen im Rahmen der Ausbildung kein Schulgeld an die Schule entrichten.

  • Die Anleiterin oder der Anleiter in der Kindertageseinrichtung muss über einen Berufsabschluss nach § 7 Absatz 2 Nummer 1 bis 3 des Kindertagesbetreuungsgesetzes sowie über eine mindestens zweijährige Berufserfahrung in einer Kindertageseinrichtung verfügen.

Unsere Leistungen

Das bieten wir Ihnen an:

Sie erhalten einen Zuschuss zu den Ausbildungskosten im Wege der Festbetragsfinanzierung.

Der Förderzeitraum umfasst für die 2. Tranche das erste und einen Teil des zweiten Ausbildungsjahres im Zeitraum vom 1. September 2021 bis zum 28. Februar 2023.

 

Förderhöhe pro Monat und auszubildende Person:

 

 

Erzieherin/Erzieher (PiA)

Sozialpädagogische(r) Assistentin/Assistent (praxisintegriert)

 

Erstes Ausbildungsjahr

1.350 €

1.300 €

Zweites Ausbildungsjahr

1.500 €

1.450 €

 

Wie geht es weiter?

Jetzt Förderung beantragen

Die Antragsfrist und die Nachfrist ist am 21.01.2022 ausgelaufen. Sie können keine Anträge mehr für dieses Förderprogramm stellen.


Wir weisen darauf hin, dass die für die Vorlage der Verwendungsnachweise nach Nummer 8.1 der Gute-Kita-PiA-SPA-Förderung-VwV geltenden Termine eingehalten werden müssen, damit die Abrechnung des Förderprogramms mit dem Bund fristgerecht erfolgen kann. Entsprechende Formulare stellen wir rechtzeitig zur Verfügung.

Die L‑Bank informiert.

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