
Beteiligungsfonds BW
Der Beteiligungsfonds BW (im Folgenden: „wir“) ist eine Unterstützungsleistung des Landes Baden-Württemberg.
Ihr Unternehmen hat seinen Sitz oder wesentlichen Tätigkeitsschwerpunkt in Baden-Württemberg.
Sie haben durch die Covid-19Corona Virus Disease 2019-Pandemie einen EigenkapitalMittel zur Unternehmensfinanzierung, die vom Unternehmer in Form der Einlage oder Belassung von Gewinnen (Selbstfinanzierung) selbst aufgebracht wurden.verlust erlitten.
Sie nutzen noch kein vergleichbares Eigenkapital-Unterstützungsprogramm des Bundes.

Das können Sie finanzieren:
Mit dem Kapital aus dem Beteiligungsfonds BWBaden-Württemberg verbessern Sie die Kapitalstruktur Ihres Unternehmens: durch Eigenkapital oder eigenkapitalähnliche Finanzierungen (Standard: stille BeteiligungenKapitaleinlage eines externen Kapitalgebers, dem stillen Gesellschafter. Dieser hat Anspruch auf Gewinnbeteiligung, er besitzt jedoch keine Stimmrechte in der Gesellschafterversammlung.).
Sie müssen kein konkretes Vorhaben finanzieren.
Wie viel Kapital der Beteiligungsfonds BW Ihrem Unternehmen zuführt, entscheidet der Beteiligungsrat individuell unter Berücksichtigung beihilferechtlicher Bestimmungen.
Ziel des Beteiligungsfonds BW ist es, den für die Stabilisierung Ihres Unternehmens erforderlichen Betrag zur Verfügung zu stellen und so die Kreditfähigkeit des Unternehmens nachhaltig wiederherzustellen.
Der Beteiligungsfonds BW investiert ab einem Betrag von 800.000 €. Mit der Unterstützung kann maximal die Kapitalstruktur Ihres Unternehmens zum 31.12.2019 wiederhergestellt werden.
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Unternehmen des Finanzsektors, Kreditinstitute oder Brückeninstitute
Unternehmen, die bereits eine Stabilisierungsmaßnahme nach dem Stabilisierungsfondsgesetz des Bundes erhalten haben
Unternehmen, die bereits am 31.12.2019 Unternehmen in SchwierigkeitenEin Unternehmen, das kurz- oder mittelfristig seine Geschäftstätigkeiten einstellen muss, wenn der Staat nicht eingreift. im beihilferechtlichen Sinne waren.
Diese Bedingungen müssen Sie erfüllen:
Ihr Unternehmen kommt aus der Realwirtschaft und hat seinen Sitz oder wesentlichen Tätigkeitsschwerpunkt in Baden-Württemberg.
Ihr Unternehmen hat im letzten Geschäftsjahr (vor dem 01.01.2020) im Jahresdurchschnitt mehr als 50 und weniger als 250 Beschäftigte.
Der Jahresumsatz beträgt höchstens 50 Mio. € oder Ihr Unternehmen hatte eine Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Mio. € im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr vor dem 01.01.2020.
Nur in Ausnahmefällen können größere Unternehmen Mittel aus dem Beteiligungsfonds BW in Anspruch nehmen.
Es stehen keine anderweitigen Finanzierungsmöglichkeiten zur Verfügung (hierzu zählen auch andere Förderprogramme des Bundes und der Länder).
Es besteht eine klare eigenständige FortführungsperspektiveDie Fortführungsprognose ist Teil der allgemeinen Bewertungsgrundsätze i. S. d. § 252 HGB nach Bewältigung der Covid-19-Pandemie.
Ein Rechtsanspruch auf die Bereitstellung von Mitteln aus dem Beteiligungsfonds BW besteht nicht. Wenn Sie alle Antragsvoraussetzungen erfüllen, entscheidet der Beteiligungsrat des Beteiligungsfonds BW nach pflichtgemäßem Ermessen. Dabei berücksichtigt er vor allem folgende Aspekte:
- Bedeutung Ihres Unternehmens für die Stabilität der Wirtschaft in Baden-Württemberg,
- Dringlichkeit,
- Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt, den Wettbewerb, die technologische oder wirtschaftliche Souveränität, die Versorgungssicherheit und die kritischen Infrastrukturen in Baden-Württemberg und
- Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit.
Nähere Einzelheiten regelt das BetFoGBeteiligungsfondsgesetz und die BetFoVOBeteiligungsfondsverordnung des Landes Baden-Württemberg, die in Kürze verkündet wird.
Das bieten wir Ihnen an:
Der Beteiligungsfonds BW bietet Ihnen eine bedarfsgerechte Unterstützung bei der Stabilisierung Ihres Unternehmens entsprechend den beihilferechtlichen Vorgaben.
Für diese Unterstützung erhält der Beteiligungsfonds BW eine angemessene Vergütung als Gegenleistung. Die Vergütung des Beteiligungsfonds BW geht Gewinnbeteiligungsrechten anderer Gesellschafter des Unternehmens vor. Ob die Gegenleistung angemessen ist, wird anhand marktüblicher Kriterien unter Berücksichtigung insbesondere folgender Aspekte ermittelt:
- das Risikoprofil des Unternehmens,
- die Besonderheiten der Rekapitalisierungsmaßnahme und
- Anreize für ihre zügige Beendigung.
Auflagen des Beteiligungsfonds BW werden an die Art, Höhe und Dauer der Rekapitalisierungsmaßnahme ausgerichtet und berücksichtigen insbesondere folgende Themenfelder:
- Anreize für eine zügige Beendigung der Rekapitalisierungsmaßnahme
- Beschränkung von Dividenden, Gewinnausschüttungen sowie variablen Vergütungsbestandteilen für Organmitglieder, Geschäftsleiter und Mitglieder der nachgelagerten Führungsebene
- Sicherstellung einer soliden und umsichtigen Geschäftspolitik
Nähere Einzelheiten regelt das BetFoG und die BetFoVO des Landes Baden-Württemberg, die in Kürze verkündet wird.
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Die sonstigen Unterstützungsmaßnahmen für Unternehmen, die von der Covid-19-Pandemie betroffen sind, müssen vorrangig ausgeschöpft werden. Dies gilt ebenso für andere Finanzierungsmöglichkeiten.