
Coronahilfe-Bürgschaften
Sie sind ein mittelständisches Unternehmen oder Freiberufler mit tragfähigem Geschäftsmodell.
Ihr Unternehmenssitz oder Hauptstandort befindet sich in Baden-Württemberg.
Sie sind von der Corona-Krise betroffen, und Ihre Hausbank benötigt für die Absicherung der erforderlichen Liquiditätsfinanzierung eine zusätzliche Sicherheit bis maximal 20 Mio. €.

Das können Sie finanzieren:
Investitionsfinanzierungen
Betriebsmittelkredite
Umschuldung von Lieferantenverbindlichkeiten und Avalkredite
Avalkredite
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Wir verbürgen keine sonstigen Umschuldungen.
Diese Bedingungen müssen Sie erfüllen:
Ihr Vorhaben muss sich in Baden-Württemberg befinden.
Vorhaben außerhalb von Baden-Württemberg können wir nur fördern, wenn die Auswirkungen der Förderung der Wirtschafts- und Finanzkraft Baden-Württembergs zugutekommen oder wenn sie in anderer Weise von besonderer Bedeutung für Baden-Württemberg sind.
Ihr Unternehmen darf sich nicht in finanziellen und wirtschaftlichen SchwierigkeitenEin Unternehmen, das kurz- oder mittelfristig seine Geschäftstätigkeiten einstellen muss, wenn der Staat nicht eingreift. im Sinne der EUEuropäische Union-Definition befinden.
Als Unternehmen in der Sanierungsphase können Sie auch eine Bürgschaft erhalten, soweit Sie ein Sanierungsgutachten mit positiver Fortführungsprognose zum 31.12.2019 haben. Die Bedingungen dafür haben wir im Programm-Merkblatt näher ausgeführt.
Das bieten wir Ihnen an:
Bürgschaft für ein Hausbank-Darlehen, das Sie aufgenommen haben, um den Liquiditätsbedarf zu decken, der aufgrund der Corona-Pandemie entstanden ist
Höhe der Bürgschaft: > 2,5 Mio. € bis 20 Mio. €
Bürgschaftsquote: max. 90 % bei max. 6 Jahren
Bürgschaftsquote: max. 80 % bei bis zu 10 Jahren
Laufzeit: max. 15 Jahre
Es fallen ein einmaliger Verwaltungskostenzuschlag und eine laufende Bürgschaftsprovision an.
Das erweiterte Bürgschaftsprogramm (gültig bis 31.12.2020) gilt auch
- für Hausbankenkredite an Unternehmen, die weniger als 3 Jahre am Markt aktiv sind.
- für Hausbankenkredite an Unternehmen, die zum 31.12.2019 in der Sanierungsphase waren und vor der Corona-Krise ein Sanierungsgutachten mit positiver Fortführungsprognose zum 31.12.2019 vorweisen können. In diesen Fällen streben wir gemeinsam mit der Hausbank eine tragfähige Lösung an, die ggf. auch Restrukturierungen im Unternehmen notwendig macht.
Häufige Fragen
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Sie stellen den Bürgschaftsantrag immer über Ihre Hausbank. Diese leitet den Antrag dann an uns weiter.