
Bürgschaften: Individuelle Bürgschaften
Sie sind ein mittelständisches Unternehmen oder Freiberufler.
Sie gründen oder investieren in Baden-Württemberg.
Sie suchen eine zusätzliche Sicherheit bis maximal 20 Mio. €.

Das können Sie finanzieren:
Gründung
Erweiterung
Modernisierung
Wachstum
Standortverlagerung
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Wir verbürgen keine Investitionen zur Vermietung an Dritte (Fremdvermietung) sowie für Umschuldungen.
Diese Bedingungen müssen Sie erfüllen:
Ihr Vorhaben muss sich in Baden-Württemberg befinden.
Vorhaben außerhalb von Baden-Württemberg können wir nur fördern, wenn die Auswirkungen der Förderung der Wirtschafts- und Finanzkraft Baden-Württembergs zugutekommen oder wenn sie in anderer Weise von besonderer Bedeutung für Baden-Württemberg sind.
Ihr Unternehmen darf sich nicht in finanziellen und wirtschaftlichen SchwierigkeitenEin Unternehmen, das kurz- oder mittelfristig seine Geschäftstätigkeiten einstellen muss, wenn der Staat nicht eingreift. im Sinne der EUEuropäische Union-Definition befinden.
Als Unternehmen in der Sanierungsphase können Sie auch eine Bürgschaft erhalten, soweit Sie ein SanierungsgutachtenEin Sanierungsgutachten gibt der Geschäftsführung Rechtssicherheit über die Fortführungs- und Sanierungsfähigkeit des Unternehmens und seine insolvenzrechtlichen Pflichten. mit positiver FortführungsprognoseDie Fortführungsprognose ist Teil der allgemeinen Bewertungsgrundsätze i. S. d. § 252 HGB zum 31.12.2019 haben. Die Bedingungen dafür haben wir im Programm-Merkblatt näher ausgeführt.
Das bieten wir Ihnen an:
Eine Bürgschaft für ein Darlehen der Hausbank
Höhe der Bürgschaft: > 2,5 Mio. € bis 20 Mio. €
Bürgschaftsquote: max. 90 % bei max. 6 Jahren
Bürgschaftsquote: max. 80 % bei bis zu 10 Jahren
Laufzeit: max. 15 Jahre
Es fallen ein einmaliger Verwaltungskostenzuschlag und eine laufende Bürgschaftsprovision an.
Das erweiterte Bürgschaftsprogramm (gültig 31.03.2020–30.06.2021) gilt auch
- für Hausbankenkredite an Unternehmen, die weniger als 3 Jahre am Markt aktiv sind.
- für Hausbankenkredite an Unternehmen, die zum 31.12.2019 in der Sanierungsphase waren und vor der Corona-Krise ein Sanierungsgutachten mit positiver Fortführungsprognose zum 31.12.2019 vorweisen können. In diesen Fällen streben wir gemeinsam mit der Hausbank eine tragfähige Lösung an, die ggf. auch Restrukturierungen im Unternehmen notwendig macht.
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Weitere Bürgschaftsvarianten:
Häufige Fragen
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Bitte wenden Sie sich zur Antragsstellung an Ihre Hausbank. Diese wird sich mit uns in Verbindung setzen.