
Agrar- und Ernährungswirtschaft – Umwelt- und Verbraucherschutz
Ihr Unternehmen ist in der Agrar- und Ernährungswirtschaft tätig.
Sie möchten in den Umwelt-, Tier- oder Verbraucherschutz investieren.
Sie möchten Ihre Investitionen mit einem Förderdarlehen finanzieren.

Das können Sie finanzieren:
Senkung des Energieverbrauchs
Minderung von Emissionen
Verarbeitung und Vermarktung ökologisch erzeugter Produkte
Verbesserung des Verbraucherschutzes
„Urlaub auf dem Bauernhof“ oder ähnliche touristische Angebote
Diese Bedingungen müssen Sie erfüllen:
Sie führen ein Unternehmen aus den Bereichen Ernährungswirtschaft, Ernährungshandwerk oder agrargewerblicher Handel/agrargewerbliche Dienstleistung.
Ihr Unternehmen gilt als kleines oder mittleres UnternehmenEin kleines und mittleres Unternehmen nach EU‑Definition hat weniger als 250 Beschäftigte und einen Jahresumsatz von maximal 50 Mio. € (oder eine Bilanzsumme von maximal 43 Mio. €). (KMU) im Sinne der EUEuropäische Union-Definition. Falls nicht, ist eine Förderung zu beihilfefreien Konditionen möglich.
Sie investieren in Baden-Württemberg.
Das bieten wir Ihnen an:
Finanzierung: Förderdarlehen im Hausbankenverfahren
Kredithöhe: 5.000 bis 10 Mio. €
Kreditlaufzeit: 6, 8, 10, 15, 20 oder 30 Jahre | 0–1 tilgungsfrei
Sollzinsbindung: wie Kreditlaufzeit, maximal 10 Jahre
Bereitstellungszinsen: 12 Monate frei, danach 0,15 % p. M.pro Monat auf noch nicht ausgezahlte Darlehensbeträge
Sondertilgung: jederzeit möglich gegen Vorfälligkeitsentschädigung
Aktuelle Zinssätze und Förderzuschüsse: siehe Konditionenübersicht bei den Downloads
Zusätzliche Leistung als Ergänzung zur Zinsverbilligung: Förderzuschuss
Ein Förderzuschuss ist immer dann vorgesehen, wenn die Kreditzinsen allgemein sehr niedrig sind. Dann können die Förderinstitute ihre Förderkredite nicht mehr unter Marktniveau verbilligen. Die eigentlich vorgesehene Zinsverbilligung wird daher als Förderzuschuss an die Unternehmen ausgezahlt.
Der Förderzuschuss kann auf einzelne Laufzeitvarianten beschränkt sein und in der Höhe variieren, abhängig von den aktuellen Marktzinsen. Informieren Sie sich in der aktuellen Konditionenübersicht bei den Downloads.
Häufige Fragen
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Vereinfacht gesagt, enthält ein Förderdarlehen eine Beihilfe, wenn die Konditionen besser sind als marktüblich. Entscheidend ist vor allem der Zinssatz des Förderdarlehens, aber auch zusätzliche Förderelemente wie z. B. ein Zuschuss. Gemessen wird die Beihilfe anhand des EU-Beihilfewerts. Bei beihilfefreien Konditionen ist der Beihilfewert eines Darlehens Null.
Im Programm Agrar-und Ernährungswirtschaft kann eine Beihilfe aufgrund der niedrigen Sollzinsen und des Förderzuschusses (wenn er gewährt wird) entstehen.
Ob der aktuelle Sollzinssatz des Darlehens eine Beihilfe beinhaltet, hängt vom allgemeinen Zinsniveau ab. Dies können Sie über den EU-Beihilfewertrechner unter www.l-bank.de/eu-beihilfewertrechner feststellen. Der Förderzuschuss stellt immer in voller Höhe eine Beihilfe dar.
Sollen die Konditionen des Darlehens beihilfefrei sein, ist ein Förderzuschuss nie möglich. Wenn auch der Zinssatz der gewünschten Laufzeitvariante zu niedrig ist, können Sie auf eine andere Laufzeitvariante ausweichen. Oder wir machen Ihnen ein individuelles Angebot zu einem beihilfefreien Zinssatz. Am besten nimmt Ihre Hausbank mit uns Kontakt auf, damit wir gemeinsam die beste Lösung für Sie finden.
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Nein. Sie müssen nichts unternehmen. Ist zum Zeitpunkt unserer Darlehenszusage ein Förderzuschuss vorgesehen (siehe Konditionenübersicht), überweisen wir der Hausbank automatisch den Förderzuschuss, wenn das Darlehen vollständig abgerufen ist. Die Hausbank leitet das Geld an Sie weiter.
Dann erhalten Sie von uns auch einen Förderbescheid mit der genauen Höhe des Förderzuschusses. Falls Sie das Darlehen nicht vollständig abrufen, wird der Förderzuschuss anteilig gekürzt.