Die L‑Bank refinanziert 20 % des Darlehens aus Landesmitteln. Das Land stellt die L‑Bank für diesen Darlehensteil von der Haftung frei. Die L‑Bank gewährt diese Haftungsfreistellung auch der Hausbank, die den Liquiditätskredit Li GO an die gemeinnützige Organisation weiterleitet.
Die Mittel stellt das Ministerium für Soziales, Arbeit und Gesundheit Baden-Württemberg zur Verfügung. Die Mittel stammen aus dem baden-württembergischen Staatshaushalt, den der Landtag von Baden-Württemberg beschlossen hat.
Selbstverständlich steht der Liquiditätskredit Li GO auch gemeinnützigen Organisationen offen, deren Tätigkeit in den Zuständigkeitsbereich anderer Landesministerien fällt. Das Sozialministerium verwaltet die Mittel für alle Ministerien.