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Haus im Grünen mit Solarpanels auf dem Dach
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Wohnen mit Zukunft: Erneuerbare Energien

  • Sie bauen ein Haus und wollen mit erneuerbaren Energien heizen.

  • Oder: Sie wollen die Heizung in Ihrem Haus erneuern und auf erneuerbare Energien umstellen.

  • Zur Finanzierung suchen Sie ein Förderdarlehen, das sich zudem mit den Zuschüssen des BAFABundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle kombinieren lässt.

  • Programmende: 30.06.2021

  • Wiederaufnahme des Programms zum 01.12.2023: Wohnen mit Zukunft: Photovoltaik

Kurz erklärt

Wir finanzieren Ihre Heizungsanlage auf Basis erneuerbarer Energien mit einem Darlehen bis zu 50.000 €.

Ihr Vorhaben

Das können Sie finanzieren:

  • Solarthermische Anlagen zur Warmwassererzeugung und/oder Raumheizung

  • Biomasseanlagen, z. B. mit Holzpellets, Holzhackschnitzeln oder Biokraftstoffen

  • Holzvergaser-Zentralheizungen

  • Effiziente Wärmepumpen

  • Einzelanlagen zur Wärmeversorgung mit Kraft-Wärme-Kopplung (auch auf Basis fossiler Brennstoffe)

  • Gas- oder Ölbrennwertkessel als Spitzenlastkessel

Ihre Voraus­setzungen

Diese Bedingungen müssen Sie erfüllen:

  • Sie wohnen in Baden-Württemberg.

  • Sie nutzen mindestens 1 der Wohneinheiten in dem geförderten Gebäude selbst.

  • Sie investieren selbst in die Heizungsanlage, d. h. Sie bezahlen die Rechnungen.

  • Sie lassen die Anlagen von einem Fachunternehmen einbauen.

Unsere Leistungen

Das bieten wir Ihnen an:

  • Finanzierung: Förderdarlehen im Hausbankenverfahren

  • Kredithöhe: 5.000 bis 50.000 €

  • Kreditlaufzeit: 10, 20 oder 30 Jahre | tilgungsfrei 1–2

  • Sollzinsbindung: 10 Jahre

  • BereitstellungszinsenWenn Sie Ihren Kredit nicht termin­gerecht abrufen, entstehen uns für die ständige Auszahlungs­bereitschaft Kosten. Diese müssen wir Ihnen über eine Bereitsstellungs­provision in Rechnung stellen.: 12 Monate frei, danach 0,15 % pro Monat auf noch nicht ausgezahlte Darlehensbeträge

  • SondertilgungVorzeitige/nicht planmäßige Rückzahlung eines Darlehens. Sondertilgungen führen unter Umständen zu finanziellen Schäden der Bank, die durch eine Vorfälligkeitsentschädigung ersetzt werden müssen.: nicht möglich. Ausgenommen sind die gesetzlichen Rückzahlungsansprüche im Rahmen des außerordentlichen Kündigungsrechts nach § 490 BGBBürgerliches Gesetzbuch.

  • Aktuelle Zinssätze: Programmende 30.06.2021

Wie geht es weiter?

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