Kurz erklärt
Wir finanzieren Ihre Heizungsanlage auf Basis erneuerbarer Energien mit einem Darlehen bis zu 50.000 €.
Wir haben das Programm zum 30.06.2021 eingestellt.
Bauen und Wohnen | Umwelt- und Klimaschutz
Sie bauen ein Haus und wollen mit erneuerbaren Energien heizen.
Oder: Sie wollen die Heizung in Ihrem Haus erneuern und auf erneuerbare Energien umstellen.
Zur Finanzierung suchen Sie ein Förderdarlehen, das sich zudem mit den Zuschüssen des BAFABundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle kombinieren lässt.
Programmende: 30.06.2021
Wiederaufnahme des Programms zum 01.12.2023: Wohnen mit Zukunft: Photovoltaik
Kurz erklärt
Wir finanzieren Ihre Heizungsanlage auf Basis erneuerbarer Energien mit einem Darlehen bis zu 50.000 €.
Ihr Vorhaben
Solarthermische Anlagen zur Warmwassererzeugung und/oder Raumheizung
Biomasseanlagen, z. B. mit Holzpellets, Holzhackschnitzeln oder Biokraftstoffen
Holzvergaser-Zentralheizungen
Effiziente Wärmepumpen
Einzelanlagen zur Wärmeversorgung mit Kraft-Wärme-Kopplung (auch auf Basis fossiler Brennstoffe)
Gas- oder Ölbrennwertkessel als Spitzenlastkessel
Anlagen, die die technischen Mindestanforderungen nicht erfüllen (siehe Programmmerkblatt)
Photovoltaikanlagen
Anlagen in Gebäuden mit mehr als 3 Wohneinheiten
Ihre Voraussetzungen
Sie wohnen in Baden-Württemberg.
Sie nutzen mindestens 1 der Wohneinheiten in dem geförderten Gebäude selbst.
Sie investieren selbst in die Heizungsanlage, d. h. Sie bezahlen die Rechnungen.
Sie lassen die Anlagen von einem Fachunternehmen einbauen.
Unsere Leistungen
Finanzierung: Förderdarlehen im Hausbankenverfahren
Kredithöhe: 5.000 bis 50.000 €
Kreditlaufzeit: 10, 20 oder 30 Jahre | tilgungsfrei 1–2
Sollzinsbindung: 10 Jahre
BereitstellungszinsenWenn Sie Ihren Kredit nicht termingerecht abrufen, entstehen uns für die ständige Auszahlungsbereitschaft Kosten. Diese müssen wir Ihnen über eine Bereitsstellungsprovision in Rechnung stellen.: 12 Monate frei, danach 0,15 % pro Monat auf noch nicht ausgezahlte Darlehensbeträge
SondertilgungVorzeitige/nicht planmäßige Rückzahlung eines Darlehens. Sondertilgungen führen unter Umständen zu finanziellen Schäden der Bank, die durch eine Vorfälligkeitsentschädigung ersetzt werden müssen.: nicht möglich. Ausgenommen sind die gesetzlichen Rückzahlungsansprüche im Rahmen des außerordentlichen Kündigungsrechts nach § 490 BGBBürgerliches Gesetzbuch.
Aktuelle Zinssätze: Programmende 30.06.2021
Die L‑Bank informiert.
Nein. Der Einbau der Anlage muss durch ein Fachunternehmen erfolgen. Eigenleistungen fördern wir daher in der Regel nicht. Ausnahmen sind nur dann zulässig, wenn Sie sich den fachgerechten Einbau von einem Fachunternehmen schriftlich bestätigen lassen oder Sie selbst Fachhandwerker*in bzw. Ingenieur*in der entsprechenden Fachrichtung sind. Die eigene Arbeitsleistung oder private Helfer*innen sind von der Förderung ausgeschlossen. Wir können dann lediglich die angefallenen Materialkosten fördern.
Ja. Das gilt für alle Zuschüsse, die das BAFA seit 01.01.2021 in der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) – Sanierung Wohngebäude anbietet.
Weitere Förderprogramme