
Mezzanine-Beteiligungsprogramm Baden-Württemberg
Sie führen ein Start-up oder ein mittelständisches gewerbliches Unternehmen.
Aufgrund der Corona-Pandemie ist ein Finanzierungsbedarf entstanden.
Eine Beteiligungsgesellschaft möchte Ihnen eine Finanzierung zur Eigenkapitalstärkung anbieten.

Das können Sie finanzieren:
Eine Beteiligungsgesellschaft stellt Ihnen Mittel zur EigenkapitalMittel zur Unternehmensfinanzierung, die vom Unternehmer in Form der Einlage oder Belassung von Gewinnen (Selbstfinanzierung) selbst aufgebracht wurden.stärkung und Liquiditätssicherung zur Verfügung. Möglich ist eine breite Palette an Finanzierungsformen wie z. B. offene Beteiligungen, stille BeteiligungenKapitaleinlage eines externen Kapitalgebers, dem stillen Gesellschafter. Dieser hat Anspruch auf Gewinnbeteiligung, er besitzt jedoch keine Stimmrechte in der Gesellschafterversammlung., Nachrangdarlehen, Wandeldarlehen
Sie verwenden die Mittel für coronabedingten Finanzierungsbedarf für InvestitionenAnschaffung von Gegenständen des Anlagevermögens mit dem Ziel hieraus zusätzliche Erträge zu erwirtschaften. oder BetriebsmittelDer Begriff Betriebsmittel umfasst alle laufenden Kosten der Geschäftstätigkeit eines Betriebes (z. B. Personalkosten, Miete oder Pacht, Kfz-Kosten, Zinsen usw.). (alle laufenden Kosten wie Miete, Gehälter (einschließlich Unternehmer-Gehälter) und Warenlager).
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Umschuldungen und Nachfinanzierungen bereits abgeschlossener oder durchfinanzierter Vorhaben sowie Finanzierung sonstiger Entnahmen und Auszahlungen an Gesellschafter
Vorhaben, die gegen die Ausschlussliste und/oder die Sektorleitlinien der KfWKreditanstalt für Wiederaufbau in ihrer jeweils gültigen Fassung verstoßen
Finanzierungen von Beteiligungsgesellschaften ohne Akkreditierung der L‑Bank
Diese Bedingungen müssen Sie erfüllen:
Sie führen ein gewerbliches Unternehmen.
Ihr Unternehmen ist ein Start‑up oder hat als etabliertes Unternehmen einen Jahresumsatz von maximal 75 Mio. €.
Der Schwerpunkt der Geschäftstätigkeit Ihres Unternehmens liegt in Baden‑Württemberg.
Ihr Unternehmen hat sich nicht bereits am 31.12.2019 in wirtschaftlichen SchwierigkeitenEin Unternehmen, das kurz- oder mittelfristig seine Geschäftstätigkeiten einstellen muss, wenn der Staat nicht eingreift. gemäß EUEuropäische Union-Definition befunden.
Ihre Beteiligungsgesellschaft wurde von der L‑Bank für das Förderprogramm akkreditiert.
Das bieten wir Ihnen an:
Finanzierung: Beteiligung oder beteiligungsähnliche Finanzierung durch eine ausgewählte Beteiligungsgesellschaft
Finanzierungssumme: bis zu 800.000 € pro Unternehmen
Laufzeit oder Exit-Zeitraum: bis zu 10 Jahre
Entgeltregelung: frei zwischen Beteiligungsgesellschaft und Unternehmen vereinbar
BesicherungZu einer banküblichen Besicherung zählen beispielsweise Grundschulden, Sicherungsübereignungen von Maschinen oder Bürgschaften.: frei zwischen Beteiligungsgesellschaft und Unternehmen vereinbar
Beteiligungsgesellschaften mit Zulassung durch die L‑Bank
Stand: 14.12.2020
Unterstützung für die Beteiligungsgesellschaft
Refinanzierungsdarlehen mit Haftungsfreistellung
- Rahmenvertrag zwischen L‑Bank und Beteiligungsgesellschaft zur Refinanzierung von einzelnen Engagements
- Refinanzierungsdarlehen der L‑Bank: 90 % des vereinbarten Gesamtfinanzierungsvolumens
- 100-prozentige Haftungsfreistellung für das Refinanzierungsdarlehen
- Laufzeit des Refinanzierungsdarlehens: 10 Jahre (max. 15 Jahre) mit 10 Jahren Sollzinsbindung
- Belegung des Kreditrahmens mit einzelnen Engagements auf Antrag
- Eigenbeitrag der Beteiligungsgesellschaft in Höhe von 10 % der Finanzierungssumme bei jedem Einzelengagement
- Beteiligungsnehmer und Finanzierung entsprechen den Förderbedingungen
Häufige Fragen
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Nehmen Sie bitte Kontakt mit uns per E-Mail oder Telefon auf. Eine mögliche Zulassung prüfen wir unter anderem anhand folgender Kriterien:
- Etablierte Beteiligungsgesellschaften (mind. 5 Jahre am Markt tätig) mit langfristiger Perspektive (keine Fondsvehikel)
- Geordnete wirtschaftliche Verhältnisse und erfolgreicher Track-Record
- Nachvollziehbare Pipeline für mehrere Beteiligungen, die spätestens bis zum Jahresende verwirklicht werden sollen
- Erfahrung mit regulatorischen Anforderungen (insb. GwGGesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten) und im Umgang mit EU-Beihilferecht
Die Entscheidung über die Zulassung erfolgt in Abstimmung mit dem zuständigen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg. Darüber hinaus bedarf es einer positiven Kreditentscheidung durch die L‑Bank. Ein Rechtsanspruch auf eine Akkreditierung besteht nicht.
Ein Formular für die Akkreditierungsanfrage finden interessierte Beteiligungsgesellschaften im Download-Bereich.
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Ihren Antrag stellen Sie direkt bei der Beteiligungsgesellschaft. Die L‑Bank benötigt für die Refinanzierung das Formular Anlage Erklärungen Mezzanine-Beteiligungsprogramm Baden-Württemberg. Reichen Sie dieses Formular bitte ausgefüllt bei der Beteiligungsgesellschaft ein. Sie leitet das Formular zusammen mit der Refinanzierungsanfrage an uns weiter.
Weitere Vorgaben von unserer Seite gibt es nicht. Die Beteiligungsgesellschaft kann selbst festlegen, welche Unterlagen sie von Ihnen benötigt.