A: Energieeffiziente Produktion
B: Materialeffizienz und Umwelttechnik
C: Energieeffiziente Betriebsgebäude und Gebäudetechnik
Sie führen ein mittelständisches Unternehmen.
Sie investieren in Energieeinsparung oder Umweltschutz.
Sie möchten dies mit einem Förderdarlehen finanzieren und gleichzeitig einen Zuschuss erhalten.
Investitionen zur Energieeinsparung bei Maschinen, Anlagen und Prozesstechnik
Neuinvestitionen mit mindestens 10 % Einsparung gegenüber Branchendurchschnitt
Modernisierungsinvestitionen mit mindestens 10 % Einsparung gegenüber den letzten 3 Jahren
Die Ausschlüsse gelten in allen 3 Programmteilen.
Erwerb von Grundstücken
Anlagen, die eine Vergütung nach EEGErneuerbare-Energien-Gesetz oder KWKGKraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz erhalten
Bau oder Sanierung von Wohnungen
Neu seit 01.01.2020: Im Programmteil C Neubauten sind Gebäude mit einem Wärmerzeuger auf Basis von Öl insgesamt nicht förderfähig.
Neu seit 01.01.2020: Im Programmteil C Sanierung zum KfW-Effizienzgebäude sind Öl-Brennwertkessel oder ölbetriebene Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen nicht mehr förderfähig.
Neu seit 01.01.2020: Im Programmteil C Sanieren-Einzelmaßnahmen sind Brennwertkessel auf Basis von Öl oder Gas sowie Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen auf Basis von Öl nicht mehr förderfähig.
Sie führen ein gewerbliches Unternehmen.
Ihr Unternehmen gilt als kleines und mittleres UnternehmenEin kleines und mittleres Unternehmen nach EU‑Definition hat weniger als 250 Beschäftigte und einen Jahresumsatz von maximal 50 Mio. € (oder eine Bilanzsumme von maximal 43 Mio. €). (KMUKleine und mittlere Unternehmen) im Sinne der EUEuropäische Union-Definition.
Sie investieren in Baden-Württemberg.
Sie können die umweltrelevanten Effekte Ihrer Investitionen bei Antragstellung nachweisen.
Finanzierung: Förderdarlehen im Hausbankenverfahren mit Tilgungszuschuss im Programmteil C
Kredithöhe: 10.000 bis 5 Mio. €
Kreditlaufzeit: 5, 8, 10, 15 oder 20 Jahre | tilgungsfrei 0–3
Sollzinsbindung: wie Kreditlaufzeit, max. 10 Jahre
BereitstellungszinsenWenn Sie Ihren Kredit nicht termingerecht abrufen, entstehen uns für die ständige Auszahlungsbereitschaft Kosten. Diese müssen wir Ihnen über eine Bereitsstellungsprovision in Rechnung stellen.: 12 Monate frei, danach 0,15 % pro Monat auf noch nicht ausgezahlte Beträge
Sondertilgung: jederzeit möglich gegen Vorfälligkeitsentschädigung
Kooperation mit der KfW: Günstige Konditionen des KfW-Energieeffizienzprogramms mit zusätzlicher Zinsverbilligung aus Mitteln der L‑Bank und das Landes, mit längerer Zeit ohne Bereitstellungszinsen sowie kostenloser Begutachtung durch Sachverständige
Aktuelle Zinssätze und Tilgungszuschüsse: siehe Konditionenübersicht bei den Downloads
Nach erfolgreicher Durchführung Ihrer Investitionen erhalten Sie zusätzlich einen Tilgungszuschuss für Ihr Darlehen. Damit müssen Sie das Darlehen nicht in voller Höhe zurückzahlen. Der Tilgungszuschuss ist abhängig vom konkreten Vorhaben und der erreichten Energieeinsparung. Zurzeit (Stand: 24.01.2020) gibt es folgende Tilgungszuschüsse (in % des Kreditbetrags):
Für den notwendigen Nachweis der umweltrelevanten Effekte können Sie sich Hilfe bei unseren erfahrenen Sachverständigen holen.
Kombi-Bürgschaften sind standardisierte Ausfallbürgschaften speziell für unsere Förderdarlehen. Sie können sie in einem vereinfachten Verfahren beantragen. Und Sie erhalten besondere Konditionen. Verbürgt werden 50 % des Förderdarlehens.
Für die Ressourceneffizienzfinanzierung bieten die Bürgschaftsbank Baden-Württemberg und wir Kombi-Bürgschaften 50 an.
Nein. Wir übernehmen die Änderungen der KfW im KfW-Energieeffizienzprogramm – Energieeffizient Bauen und Sanieren.
Weitere Details siehe Technische Mindestanforderungen bei den Downloads.
In der Ressourceneffizienzfinanzierung werden nur Vorhaben gefördert, die zu einer Energie- oder Materialeinsparung oder zu einer Umweltentlastung führen. Dies erläutert und bestätigt das Unternehmen bei Antragstellung auf dem Formular Bestätigung zum Kreditantrag. Sachverständige können Sie dabei unterstützen.
Wir arbeiten mit einem Netzwerk an erfahrenen Sachverständigen zusammen. Zu unserem Expertennetzwerk gehören zurzeit:
Wir empfehlen Berater*innen, die an einer Zusammenarbeit interessiert sind, ein Profil im Expertenatlas Ressourceneffizienz der Umwelttechnik BW unter consultare-bw.de anzulegen.
Die Steinbeis Beratungszentren GmbH organisiert für das Unternehmen die Begutachtung durch einen geeigneten Experten innerhalb des Steinbeis-Netzwerkes.
Die Landesagentur Umwelttechnik BW (UTBW) betreibt im Auftrag des Landes den Expertenatlas Ressourceneffizienz consultare-bw.de . Dort können Berater*innen ein Profil ihres Dienstleistungsangebotes hinterlegen. Außerdem können sie für unsere Programme Ressourceneffizienzfinanzierung und Kombi-Darlehen Ressourceneffizienz als Sachverständige gelistet werden. Für die Zusammenarbeit mit uns müssen Berater*innen zusätzlich an einer Schulung durch Umwelttechnik BW teilgenommen haben.
Der Expertenatlas Ressourceneffizienz ist eine Ergänzung zum Kompetenzatlas Ressourceneffizienz und Umwelttechnik der UTBW. Unternehmen und Berater konnten sich seither im Kompetenzatlas registrieren lassen, wenn sie im Bereich der Ressourceneffizienz und Umwelttechnik in Baden-Württemberg tätig sind. Seit Einführung des Expertenatlas werden Beratungsdienstleistungen nur noch dort aufgenommen.
Grundsätzlich vergeben Sie den Auftrag an einen Sachverständigen Ihrer Wahl.
Aufgrund der Anforderungen der EnEV sind bei Bau- und Sanierungsvorhaben meistens Berechnungen und Nachweise über den Energieverbrauch des Gebäudes notwendig. Diese Nachweise können auch für die Bestätigung zum Kreditantrag im Programmteil C genutzt werden. Wenden Sie sich hierzu direkt an die Architektin/den Architekten, den/die Bauingenieur*in oder Ähnliche, die diese Nachweise führen können.
Wollen Sie Sachverständige aus unserem Expertennetzwerk hinzuziehen, nehmen Sie bitte selbst Kontakt mit den genannten Ansprechpartner*innen auf. Oft ist Ihnen auch Ihre Hausbank dabei behilflich. Auf Wunsch kommen die Sachverständigen in das Unternehmen und erheben vor Ort die notwendigen Daten. In den Programmteilen A, B und C (nur Sanieren-Einzelmaßnahmen) erstellen die Sachverständige die Bestätigung zum Antrag und im Programmteil C auch die Bestätigung nach Durchführung für das Unternehmen kostenfrei. Die Sachverständigen rechnen diese Leistungen direkt mit uns ab.
In den Programmteilen A und B reicht in der Regel der Nachweis gegenüber der Hausbank, dass das Darlehen wie geplant für das Vorhaben eingesetzt wurde. Die Hausbank bestimmt, wie Sie diesen Nachweis erbringen sollen. Ergeben sich umweltrelevante Änderungen gegenüber den ursprünglichen Planungen, müssen Sie eine neue Bestätigung zum Antrag einreichen.
Im Programmteil C ist für alle Vorhaben nach Fertigstellung eine Bestätigung durch eine*n externe*n Sachverständige*n zwingend (Anforderungen wie bei Antragstellung). Die/der Sachverständige bestätigt die Einhaltung der technischen Anforderungen auf der sogenannten Bestätigung nach Durchführung. Sie reichen dieses Formular bei Ihrer Hausbank ein. Sie leitet es an uns weiter. Wir setzen auf Basis dieser Angaben den Tilgungszuschuss fest.
Verwenden Sie bitte das KfW-Formular Nr. 600 000 3413: Bestätigung nach Durchführung KfW-Energieeffizienzprogramm Energieeffizient Bauen und Sanieren. Den Link zu diesem KfW-Formular finden Sie bei den Downloads.