
Sonderförderung Schutzscheiben für Busse
Sie führen ein Busunternehmen oder betreiben Bürgerbusse im Linienverkehr.
Sie möchten Trennwände in Ihre Busse einbauen, um Fahrer*innen und Fahrgäste vor dem Coronavirus zu schützen.
Sie möchten dafür einen Zuschuss erhalten.

Das können Sie finanzieren:
Erwerb von technischen Schutzwänden zum Einbau in Bussen zum Schutz der Fahrer*innen und Fahrgäste vor dem neuartigen Coronavirus
Schutzscheiben aus Kunststoff- oder Sicherheitsglas
Weitere (technische) Anforderungen finden Sie in der Richtlinie (bei den Downloads).
Einsatz der Busse überwiegend im Linienverkehr nach § 42 PBefGPersonenbeförderungsgesetz in Baden-Württemberg
-
Kosten für den Einbau der Schutzscheiben
Einfachstlösungen, die nicht fester Bestandteil des Busses werden, wie z. B. PVCPolyvinylchlorid-Folien
Einbauten, die die Betriebserlaubnis für den Bus gefährden
Schutzscheiben für Reisebusse
Diese Bedingungen müssen Sie erfüllen:
Sie betreiben ein Nahverkehrsunternehmen nach § 42 PBefG in Baden-Württemberg.
Sie sind Auftragsunternehmer*in eines solchen Verkehrsunternehmens.
Oder Sie betreiben als Verein, Kommune oder Landkreis einen Bürgerbusverkehr.
Das bieten wir Ihnen an:
Finanzierung: Zuschuss, bewilligt und ausbezahlt von der L‑Bank
Zuschusshöhe: 800 € pro Kunststoffglasscheibe oder 2.000 € pro Sicherheitsglasscheibe
Die weiteren Details zu den Fördermöglichkeiten finden Sie in der Richtlinie Schutzscheiben im Downloadbereich.