Kurz erklärt
Als Reisebusunternehmen erhalten Sie einen Zuschuss zur Stabilisierung Ihrer finanziellen Lage in der aktuellen Corona-Krise.
Die Frist zur Antragstellung ist abgelaufen. Sie können keine Anträge mehr stellen.
Coronahilfe
Sie führen ein Busunternehmen und bieten Busreisen (Bustouristik) an.
Aufgrund der Corona-Pandemie ist Ihr Unternehmen in seiner Existenz bedroht.
Sie benötigen einen Zuschuss, um die Einnahmeverluste auszugleichen.
Kurz erklärt
Als Reisebusunternehmen erhalten Sie einen Zuschuss zur Stabilisierung Ihrer finanziellen Lage in der aktuellen Corona-Krise.
Ihr Vorhaben
Coronabedingter Liquiditätsengpass im Bereich Bustouristik aufgrund des Busreiseverbotes oder geringer Auslastung der Reisebusse
Liquiditätsengpass im Förderzeitraum 01.01.2021–14.02.2021 oder in einem kürzeren Zeitraum
Aufrechterhaltung des Busreiseangebots unter Einhaltung des Infektionsschutzes
Busse, die nur zu einem geringen Anteil (≤ 25 %) für touristische Fahrten eingesetzt werden
Investitionen in das Unternehmen
Umschuldungen
Unternehmen ohne Betriebsstätte in Baden-Württemberg
Ihre Voraussetzungen
Sie betreiben ein Busunternehmen und setzen Reisebusse für touristische Verkehre ein.
Sie haben mindestens seit 01.11.2020 eine Genehmigung für den Gelegenheitsverkehr mit Kraftomnibussen nach dem PBefGPersonenbeförderungsgesetz.
Sie haben Ihren Sitz oder zumindest eine Niederlassung (Betriebsstätte) in Baden-Württemberg.
Unsere Leistungen
Finanzierung: Zuschuss, bewilligt und ausbezahlt von der L‑Bank
Zuschusshöhe: bis zu 150.000 € pro Unternehmen
Zuschusshöhe abhängig von der Anzahl der Fahrzeuge sowie von der jeweiligen EGEuropäische Gemeinschaft-Fahrzeugklasse und Euro-Abgasnorm und dem jeweiligen Anteil der im Reiseverkehr gefahrenen Kilometer
Die weiteren Details zu den Fördermöglichkeiten finden Sie in den Grundsätzen Stabilisierungshilfen Bustouristik 2021 im Downloadbereich.
Die L‑Bank kooperiert.
Weitere Förderprogramme