
Stabilisierungshilfen Bustouristik 2020
Sie führen ein Busunternehmen und bieten Busreisen (Bustouristik) an.
Aufgrund der Corona-Pandemie ist Ihr Unternehmen in seiner Existenz bedroht.
Sie benötigen einen Zuschuss, um die Einnahmeverluste auszugleichen.

Das können Sie finanzieren:
Coronabedingter Liquiditätsengpass im Bereich Bustouristik aufgrund des Busreiseverbotes oder geringer Auslastung der Reisebusse
Liquiditätsengpass im Förderzeitraum 01.09.2020–31.12.2020 oder in einem kürzeren Zeitraum
Aufrechterhaltung des Busreiseangebots unter Einhaltung des Infektionsschutzes
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Busse, die nur zu einem geringen Anteil (≤ 25 %) für touristische Fahrten eingesetzt werden
Investitionen in das Unternehmen
Umschuldungen
Unternehmen ohne Betriebsstätte in Baden-Württemberg
Diese Bedingungen müssen Sie erfüllen:
Sie betreiben ein Busunternehmen und setzen Reisebusse für touristische Verkehre ein.
Sie haben mindestens seit 16.03.2020 eine Genehmigung für den Gelegenheitsverkehr mit Kraftomnibussen nach dem PBefGPersonenbeförderungsgesetz.
Sie haben Ihren Sitz oder zumindest eine Niederlassung (Betriebsstätte) in Baden-Württemberg.
Das bieten wir Ihnen an:
Finanzierung: Zuschuss, bewilligt und ausbezahlt von der L‑Bank
Zuschusshöhe: bis zu 400.000 € pro Unternehmen
Zuschusshöhe abhängig von der Anzahl der Fahrzeuge sowie von der jeweiligen EGEuropäische Gemeinschaft-Fahrzeugklasse und Euro-Abgasnorm und dem jeweiligen Anteil der im Reiseverkehr gefahrenen Kilometer
Die weiteren Details zu den Fördermöglichkeiten finden Sie in den Grundsätzen Stabilisierungshilfen Bustouristik 2020 im Downloadbereich.
Häufige Fragen
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- Antrag Stabilisierungshilfen Bustouristik 2020 Alternative
- Anlagen zu Ziffer 3 des Antrags Stabilisierungshilfen Bustouristik 2020
Die Excel-Datei mit den Anlagen zu Ziffer3 enthält (seit 22.09.2020) ein separates Arbeitsblatt für die Berechnung des Zuschusses für Fernbusse. Hier ist ein Abschlag von 50 % auf die Festbeträge gemäß Ziffer 5 der Grundsätze Stabilisierungshilfen Bustouristik 2020 hinterlegt, wie dies in der neuen Version der Grundsätze vom 22.09.2020 geregelt ist.
Das Formular Antrag Stabilisierungshilfen Bustouristik 2020 ist dagegen nicht für Fernbusse geeignet. Die dort hinterlegten Berechnungen können die Besonderheiten für die Fernbusse nicht abbilden.