
Häufige Fragen
Allgemeine Fragen
Sie haben von der L-Bank einen Widerrufs- und Erstattungsbescheid für Ihre Soforthilfe Corona erhalten, weil Sie im Rahmen des Rückmeldeverfahrens für die Soforthilfe Corona, das von Oktober 2021 bis Januar 2022 durchgeführt wurde, einen Rückzahlungsbedarf angegeben haben.
Falls Ihre Fragen mit den FAQ nicht beantwortet wurden, senden Sie bitte eine E-Mail an das Postfach rueckmeldeverfahren-soforthilfe@l-bank.de oder wenden Sie sich telefonisch an die L-Bank-Hotline mit der Telefonnummer 0721 150-1770.
Bitte beachten Sie: Eine Rückfrage stellt keinen förmlichen Widerspruch gegen den Widerrufs- und Erstattungsbescheid dar. Wo und wie etwaige Widersprüche einzureichen sind, können Sie der Rechtsbehelfsbelehrung in Ihrem Widerrufs- und Erstattungsbescheid entnehmen oder FAQ Punkt Der im Widerrufs- und Erstattungsbescheid angegebene Erstattungsbetrag ist nicht korrekt. Was kann ich tun?
Fragen zum Erstattungsbetrag und zur Rückzahlung
Bitte überweisen Sie den Erstattungsbetrag bis spätestens zum 30. Juni 2023 an die im Widerrufs- und Erstattungsbescheid angegebene IBAN. Bitte geben Sie bei der Überweisung den im Widerrufs- und Erstattungsbescheid genannten Verwendungszweck an.
Sie können selbst entscheiden, ob Sie Ihre Rückzahlung bis zum 30. Juni 2023 in einer Summe oder in individuellen Teilzahlungen überweisen. Eine gesonderte Rückmeldung dazu brauchen wir von Ihnen nicht.
Bitte beachten Sie: Auf eine Zinserhebung wird von uns gemäß der haushalts- und verwaltungsrechtlichen Vorgaben im Rahmen des Verfahrens grundsätzlich verzichtet. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass der Erstattungsbetrag in voller Höhe innerhalb der festgelegten Frist überwiesen wird. Falls der Erstattungsbetrag nicht fristgerecht und in voller Höhe überwiesen und auch keine Stundung mit/ohne Ratenzahlung innerhalb der Frist bis zum 30. Juni 2023 bei der L-Bank beantragt wurde, müssen aus Gründen des Haushaltsrechts nachträglich Zinsen erhoben werden.
Falls der Erstattungsbetrag von Ihnen bereits vollständig überwiesen wurde, ist von Ihnen nichts weiter zu veranlassen.
Bitte stimmen Sie das weitere Vorgehen mit dem zuständigen Insolvenzverwalter ab.
Sie können selbst entscheiden, ob Sie Ihre Rückzahlung bis zum 30. Juni 2023 in einer Summe oder in individuellen Teilzahlungen überweisen. Eine gesonderte Rückmeldung dazu brauchen wir von Ihnen nicht.
Wenn es durch die Rückzahlungsverpflichtung absehbar zum Ende der allgemeinen Rückzahlungsfrist am 30. Juni 2023 zu erheblichen wirtschaftlichen Schwierigkeiten für Ihre Selbstständigkeit/ Ihr Unternehmen kommen würde, kann durch die Beantragung einer Stundung eine etwaige Existenzgefährdung vermieden werden. Die Stundung ist eine Maßnahme, durch die die Fälligkeit eines Anspruchs hinausgeschoben wird. Die Stundung kann auch durch Einräumung von Teilzahlungen gewährt werden.
Eine Stundung mit Ratenzahlung oder eine Stundung ohne Ratenzahlung mit Rückzahlungstermin nach dem 30. Juni 2023 ist schriftlich bei uns zu beantragen. Stundungen mit/ohne Ratenzahlung können erst ab dem 1. April 2023 schriftlich bei uns beantragt werden. Das Formular zur Beantragung finden Sie ab dem 1. April 2023 auf unserer Homepage www.l-bank.de/rmv-stundung . Bitte beachten Sie, dass eine Stundung mit/ohne Ratenzahlung nur unter Einhaltung der gesetzlichen Rahmenbedingungen erfolgen kann.
Im Rückmeldeverfahren wurde Ihnen nach der erfolgreichen Datenübermittlung eine Bestätigung angezeigt. Diese Bestätigung konnten Sie sich abspeichern bzw. ausdrucken, sodass Sie anhand dieser Bestätigung einen Vergleich vornehmen können. Bitte beachten Sie, dass bei mehreren Datenübermittlungen diejenige mit dem aktuellsten Datum als Grundlage für den Widerrufs- und Erstattungsbescheid genutzt wurde.
In diesem Fall müssen Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheids bei der Landeskreditbank Baden-Württemberg - Förderbank - (Sitz: Schlossplatz 10, 76131 Karlsruhe / Postanschrift: 76113 Karlsruhe) Widerspruch einlegen.
Leider können wir Ihnen aus technischen Gründen nicht automatisch eine Bestätigung der Überweisung zusenden. Bitte nutzen Sie Ihren Kontoauszug oder Überweisungsbeleg als Überweisungsbestätigung.
Bitte bewahren Sie in jedem Fall Ihren Überweisungsbeleg zehn Jahre lang auf.
Bitte ziehen Sie die falsche Überweisung über Ihre Bank zurück, falls dies noch möglich ist. Anschließend überweisen Sie den Betrag erneut.
Wenn die Überweisung bereits durchgeführt wurde, wenden Sie sich bitte an Ihre Bank. Klären Sie mit Ihrer Bank, wie eine Korrektur dieser Überweisung erfolgen kann.