Sie haben einen Widerspruchsbescheid zu Ihrer Soforthilfe Corona erhalten und haben Fragen? Hier finden Sie weitere Informationen.

Soforthilfe Corona
Fragen zum Widerspruchsbescheid
Mit Bestandskraft des vorliegenden Widerspruchsbescheids, das heißt mit Ablauf der darin genannten Klagefrist, ist der im Widerrufs- und Erstattungsbescheid genannte Rückforderungsbetrag bis zum Ablauf eines Monats auf das dort genannte Konto bei der L-Bank Karlsruhe zu überweisen.
Alternativ können Sie innerhalb der im Widerspruchsbescheid genannten Zahlungsfrist einen Stundungsantrag über unsere Online-Anwendung stellen.
Die Bankverbindung zur Überweisung Ihres Rückforderungsbetrags finden Sie im Widerspruchsbescheid.
Stundungsanträge können ausschließlich innerhalb der im Widerspruchsbescheid genannten Zahlungsfrist gestellt werden.
Nach dieser Frist können keine Stundungsanträge mehr gestellt werden.
Stundungsanträge können ausschließlich über die Online-Anwendung der L-Bank gestellt werden. Stundungsanträge, die nicht über die Online-Anwendung gestellt werden, können nicht bearbeitet werden.