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Herz neben den drei Löwen Baden-Württembergs

Soforthilfe Corona

Rückmeldeverfahren

Haben Sie ein Erinnerungsschreiben zu Ihrer Soforthilfe Corona erhalten, weil Sie der Aufforderung zur Rückmeldung im Herbst 2021 bisher nicht nachgekommen sind?
Dann sind Sie dazu verpflichtet, bis spätestens zum 31. Januar 2024 am Rückmeldeverfahren teilzunehmen. In diesem Rückmeldeverfahren teilen Sie uns mit, ob und in welcher Höhe ein Rückzahlungsbedarf für Ihre Soforthilfe Corona besteht. Sie können Ihren Rückzahlungsbedarf eigenständig berechnen oder auch direkt in unserer Online-Anwendung  ermitteln.

Rückmeldeverfahren

Schritt-für-Schritt durch unsere Online-Anwendung

Ihnen steht eine Online-Anwendung zur Rückmeldung zur Verfügung. Bitte gehen Sie wie folgt vor:

  • 1.

    Rufen Sie unsere Online-Anwendung auf.

    Öffnen Sie die Internetadresse https://online-anwendung.l-bank.de

    Zur Online-Anwendung
  • 2.

    Registrieren Sie sich.

    Registrieren Sie sich als Einzelperson oder als Unternehmen, je nachdem, in welcher Form Sie den Antrag auf Soforthilfe Corona gestellt haben.

  • 3.

    Bestätigung der Registrierung

    Sie erhalten eine Aufforderung zur Bestätigung der Registrierung. Folgen Sie dabei der Anleitung und schließen Sie Ihre Registrierung damit vollständig ab.

  • 4.

    Anmelden in der Online-Anwendung

    Melden Sie sich in der Online-Anwendung an.

  • 5.

    Erfassen Sie Ihre Rückmeldung

    Folgen Sie der Anleitung in der Online-Anwendung und geben Sie die geforderten Informationen ein (= Rückmeldung).

Häufige Fragen

Allgemeine Informationen zum Rückmeldeverfahren

Häufige Fragen

Ablauf des Rückmeldeverfahrens

Häufige Fragen

Technische Informationen zum Rückmeldeverfahren

Häufige Fragen

Allgemeine Informationen zu Rückzahlungsbedarf und Berechnungshilfe

Häufige Fragen

Formale Fördervoraussetzungen