Ich habe eine Frage, die zu keiner anderen Rubrik passt.
Ist die Corona-Soforthilfe pfändbar? Kann ich meinen Antrag wieder zurückziehen? Wo erhalte ich Informationen zum aktuellen Bearbeitungsstand meines Antrags? Was muss ich veranlassen, wenn sich meine Liquiditätssituation verbessert oder mein Liquiditätsengpass geringer ausfällt als geplant?

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Wir können keine Rechtsberatung vornehmen. Bitte wenden Sie daher mit Ihrem Anliegen an eine Rechtsberatung. Dies gilt auch dann, wenn die Soforthilfe auf ein Pfändungsschutzkonto überwiesen wurde und Ihre Hausbank den Betrag nicht freigibt.
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Bitte informieren Sie uns unter Angabe der Vorgangnummer aus dem Bescheid der L‑Bank (nicht die Vorgangnummer der Kammer), sobald Ihnen der Bescheid der L‑Bank vorliegt.
Ohne Angabe der L‑Bank-Vorgangsnummer können wir Ihre Anfrage nicht bearbeiten.
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Sie erhalten einen schriftlichen Bescheid der L‑Bank, der alle wichtigen Informationen erhält. Eine gesonderte Kontaktaufnahme durch die L‑Bank erfolgt nicht. Bitte warten Sie ab, bis Ihnen der Bescheid der L‑Bank vorliegt.
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Die Antragsbearbeitung erfolgt in einem automatisierten Prozess und nimmt vom Antragseingang bei der L-Bank bis zur Auszahlung fünf Werktage in Anspruch. Bitte sehen Sie von vorherigen Rückfragen zum Bearbeitungsstand ab.
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Die Bearbeitung der Anträge erfolgt in einem automatisierten Prozess. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir deshalb keine individuellen Einzelfragen oder Änderungswünsche zu Ihrem gestellten Antrag beantworten können. Bitte warten Sie ab, bis Ihnen der Bescheid der L‑Bank vorliegt. Wenden Sie sich dann bitte unter Angabe der Vorgangsnummer aus dem Bescheid (nicht die Vorgangsnummer der Kammer) an uns. Ohne Angabe der L‑Bank-Vorgangsnummer können wir Ihre Anfrage nicht bearbeiten.
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Wenn Ihrem Antrag nicht entsprochen wurde, erhalten Sie per Brief einen Ablehnungsbescheid. Sie haben die Möglichkeit, gegen diesen Bescheid Widerspruch einzulegen. Sie sollten in Ihrem Widerspruch gegen den Ablehnungsbescheid darstellen, dass und warum der fortlaufende erwerbsmäßige Sach- und Finanzaufwand (in welcher Art und Höhe) in den drei auf die Antragstellung folgenden Monaten nicht mehr durch die fortlaufenden Einnahmen aus dem Geschäftsbetrieb gedeckt werden kann. Bitte teilen Sie uns auch Besonderheiten, wie beispielsweise
- Angaben zu bereits erhaltenen Soforthilfen,
- anderen Hilfen,
- anderen Entschädigungsleistungen,
- Miet- oder Pachtnachlässen usw.
mit. Stellen Sie die erwarteten Einnahmen und Ausgaben zahlenmäßig für die drei auf die Antragstellung folgenden Monate dar und reichen Sie, wenn möglich, eine Übersicht für Ihre Einnahmen und Ausgaben für den gleichen Zeitraum aus dem Vorjahr ein.
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Wir erfassen bei der L-Bank zentral alle Verdachtsfälle zu unseren Corona-Soforthilfe-Auszahlungen. Bitte schicken Sie Verdachtsmeldungen an die E-Mail-Adresse corso-compliance@l-bank.de.
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Aktuell befinden sich gefälschte E-Mails im Umlauf, die sich auf die Corona-Soforthilfe-Auszahlungen der L‑Bank beziehen. Sehr häufig wird dabei die Absenderadresse corona-zuschuss@l-bank.de.com verwendet. In der Anlage der E-Mail befinden sich oft zwei Anlagen; eine Rechtsbelehrung_Zuschussempfänger und eine Bescheinigung_Finanzamt. Die L‑Bank ist nicht Versender dieser E-Mails! E-Mail-Adressen der L-Bank enden immer auf @l-bank.de.
Die L‑Bank steht im engen Austausch mit dem Landeskriminalamt Baden-Württemberg. Empfohlen wird, eine solche E-Mail keinesfalls zu öffnen, sondern umgehend Anzeige bei der Polizei zu erstatten. Zudem soll kein Kontakt zu dieser E-Mail-Adresse aufgenommen und nicht geantwortet werden. Falls Sie sich in irgendeiner Hinsicht unsicher sind, wenden Sie sich bitte telefonisch an die L‑Bank oder die zuständige Wirtschaftskammer.
Hotline Corona-Soforthilfe: 0721 150-1770 -
Nachträgliche Änderungen, die auf die Bewilligung oder die Höhe der Förderung Einfluss haben könnten, müssen Sie uns unverzüglich mitteilen. Maßgeblich für den Liquiditätsengpass sind die drei auf die Antragstellung folgenden Monate. Endet der Liquiditätsengpass vor Ablauf von drei Monaten oder besteht nicht in der beantragten Höhe, muss die Zuwendung anteilig oder vollständig zurückgezahlt werden. Sie müssen uns die Höhe des tatsächlichen Liquiditätsbedarfs mitteilen. Die Information schicken Sie bitte per Brief an unsere im Bewilligungsbescheid genannte Postanschrift. Sie können uns die Information alternativ auch per E-Mail an finanzhilfen-corona@l-bank.de senden. Bitte geben Sie im Betreff unbedingt Ihre L‑Bank-Vorgangsnummer und die Bemerkung Liquiditätsengpass an. Die Vorgangsnummer finden Sie rechts oben im Bescheid. Sie erhalten dann von uns einen Rücknahme- und Erstattungsbescheid.