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Technische Information

Die Studienfinanzierung der L-Bank

Auf diesen Seiten finden Sie Antworten zu den wichtigsten Fragen zu dem Thema Finanzierung von Studiengebühren:

Das Studiendarlehen

Wissenswertes zu dem Darlehen

Das Antragsverfahren

Der Darlehensverlauf


Das Studiendarlehen

CHE-Studienkredittest 2008: Spitzenergebnis in 2 von 5 Kategorien

Worum handelt es sich bei dem Studiendarlehen, das wir Ihnen anbieten?

Seit dem Sommersemester 2007 werden an den staatlichen Hochschulen in Baden-Württemberg und an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg (vormals: Berufsakademien) Studiengebühren erhoben. Wir möchten Sie dabei unterstützen, Ihr Studium erfolgreich und ohne zusätzliche Arbeitsbelastung aufzunehmen oder fortzusetzen. Hierzu bieten wir Ihnen ein Darlehen zur Finanzierung der Studiengebühren an. Dieses Darlehen ist vollkommen unabhängig von Ihrem Studienfach und Ihrer derzeitigen Zahlungsfähigkeit.

Was sind Ihre Vorteile?

Unser Angebot zur Finanzierung Ihrer Studiengebühren bietet Ihnen viele Vorteile:

  • Sie zahlen keine Bearbeitungspauschale, was bei anderen Banken durchaus üblich ist.
  • Sie können das Darlehen während des Studiums kündigen.
  • Sie können jederzeit Sondertilgungen in Höhe von mindestens 50 Euro je Überweisung leisten.
  • Während Ihres Studiums und der folgenden zweijährigen Karenzzeit müssen Sie keine Zahlungen leisten.
  • Auch die Zinsen, die in dieser Zeit anfallen, müssen Sie erst nach Ablauf der Karenzzeit bezahlen. Hierfür berechnen wir Ihnen keine Zinseszinsen.
  • Die Rückzahlung beginnt in der Regel erst 2 Jahre nach Ende Ihres Studiums (Karenzzeit), damit Sie erfolgreich in das Berufsleben einsteigen können.
  • Wenn Ihr Einkommen unter einer bestimmten Einkommensgrenze liegt, verschieben wir den Beginn der Rückzahlung.
  • Wenn Sie BAföG erhalten haben, berücksichtigen wir dies. Ihr BAföG-Darlehen und Ihr Darlehen zur Finanzierung von Studiengebühren werden zusammengerechnet. Wenn der Betrag 15.000 Euro überschreitet, wird Ihnen die Summe erlassen, die über dieser Grenze liegt.
  • Es gilt die im Landeshochschulgebührengesetz (LHGebG) festgelegte Sollzinsobergrenze. Sie beträgt derzeit  5,50 Prozent p. a.

Wie hoch ist der jährliche Zinssatz?

Für die Sollzinsbindungsperiode vom 01.05.2010 bis 31.10.2010 beträgt der Sollzinssatz 3,868 Prozent p. a. Bei einer Studiendauer von 9 Semestern ergibt sich ein effektiver Zinssatz von 3,75 Prozent p. a.

Der effektive Jahreszins gibt Auskunft über Ihre wirkliche finanzielle Belastung. Er beinhaltet auch noch alle übrigen Kosten des Kredits. Hierbei handelt es sich zum Beispiel um eine Pauschale für Verwaltungs- oder Bearbeitungskosten.


 
Beispielrechnung:

Dieses Berechnungsbeispiel ist kein verbindliches Angebot.
Bei der Berechnung sind wir davon ausgegangen, dass der effektive Jahreszins über die gesamte Laufzeit unverändert bleibt. Tatsächlich gilt dieser Zinssatz jedoch nur solange bis der Sollzinssatz angepasst wird.

 Beispielrechnung 
  Darlehensberechtigende Semester  9
  Darlehensbetrag je Semester  500,- EUR
  Darlehenssumme  4.500,- EUR
  Auszahlungsdauer  9 Semester
  Karenzzeitdauer  2 Jahre
  monatliche Rückzahlungsrate
 100,- EUR
  Effektiver Jahreszins  3,75 % p. a.


Das Darlehen wird ab Auszahlung der jeweiligen Studiengebührenrate verzinst. Die Sollzinsen werden aus dem jeweiligen Darlehenssaldo berechnet. Bis zum Beginn der Rückzahlungsphase müssen Sie aber keine Zahlungen leisten.

Die Zinsberechnung erfolgt auf Basis der Methode actual/360. Bei dieser Methode werden die Zinsen folgendermaßen berechnet: Grundlage ist die tatsächliche Anzahl der in die betreffende Zinsperiode fallenden Tage. Die Summe dieser Tage wird dann durch 360 dividiert.


Bitte beachten Sie:

Das Darlehen wird variabel verzinst. Dies bedeutet, dass halbjährlich eine Anpassung des Sollzinssatzes erfolgt. Diese Anpassung findet jeweils zum 01.05 und 01.11 eines Jahres statt. Sie erfolgt auf der Basis der Euro Interbank Offered Rate (6-Monats-Euribor) zuzüglich eines festen Verwaltungskostenaufschlags von 2,9 Prozent p. a. Beim Euribor handelt es sich um den Zinssatz für Termingelder in Euro im Interbankengeschäft, das heißt den Zinssatz, zu dem Banken untereinander Geld anbieten.

Wir erzielen mit den Studiendarlehen somit keinerlei Gewinn. Der Zinssatz deckt lediglich diesen Kapitalmarktzins und unsere Verwaltungskosten. Zinseszinsen werden keine erhoben.

Ihnen wird maximal die Sollzinsobergrenze von 5,50 Prozent p. a. berechnet, auch wenn der variable Sollzinssatz zuzüglich Verwaltungskostenaufschlag darüber liegen sollte.

Warum ist der Verwaltungskostenaufschlag des Studiendarlehens höher als zum Beispiel der einer Baufinanzierung?

Hierfür gibt es mehrere Gründe:

  • Die reinen Bearbeitungskosten sind bei kleinen Krediten nicht unbedingt geringer als bei einem Darlehen über einen hohen Betrag. Aufgrund des höheren Darlehensvolumens von oftmals über 100.000 Euro führt ein Verwaltungskostenaufschlag von 0,5 Prozent p. a. zu einem höheren zu zahlenden Betrag, als ein Verwaltungskostenaufschlag von 2,9 Prozent p. a. bei einem Darlehensvolumen von 1.000 oder 4.500 Euro. Der Verwaltungskostenaufschlag bei den Studienkrediten wirkt im Vergleich hoch, ist er aber tatsächlich nicht.
  • Der Verwaltungsaufwand bei den Studiendarlehen ist zudem höher als bei anderen Darlehen. Kredite dieser Größenordnung laufen sonst nicht über Laufzeiten von bis zu 20 Jahren und mehr. Im Gegensatz zu sonstigen Darlehen, bei denen sich nur wenige Bearbeitungsschritte ergeben (in der Regel einmalige Auszahlung, anschließend regelmäßige Zins- und Tilgungszahlung, keine Änderungen ohne zusätzliche Kosten), ist das Darlehen zur Finanzierung der Studiengebühren bewusst flexibel gehalten. So sind zum Beispiel jederzeit Sondertilgungen ab einem Betrag von 50 Euro möglich (ohne Vorfälligkeitsentschädigung). Die Auszahlung wird für ein Semester eingestellt, wenn der Studierende ein gebührenbefreites Semester einlegt und so weiter.

Was sind die rechtlichen Grundlagen des Darlehens?

Wenn Sie einen Darlehensvertrag zur Finanzierung von Studiengebühren mit uns abschließen, kommt ein privatrechtlicher Vertrag zwischen Ihnen und uns, der L-Bank, zustande. Die Rahmenbedingungen dieses Darlehens werden im Landeshochschulgebührengesetz (LHGebG) und der zugehörigen Rechtsverordnung geregelt.

Wo können Sie zusätzliche Informationen erhalten?

Wenn Sie Fragen zu unserem Studiendarlehen haben, können Sie sich gerne an unsere Mitarbeiter im Bereich Studienfinanzierung wenden.

E-Mail: studienfinanzierung@l-bank.de

Unsere Postanschrift lautet:
L-Bank
Studienfinanzierung
76113 Karlsruhe
Telefon: 0800 6645 866
Sie erreichen uns montags bis donnerstags von 9.00 bis 17.00 Uhr und freitags von 9.00 bis 15.00 Uhr
Fax: 0721 150-3071


Wissenswertes zu dem Darlehen

Was sind die Voraussetzungen für das Darlehen?

Sie erhalten das Darlehen nur, wenn die Hochschule feststellt, dass Sie Anspruch auf die Finanzierung der Studiengebühren haben. Die Kriterien, nach denen die Hochschule dies entscheidet, sind im Landeshochschulgebührengesetz festgelegt. Die Hochschule stellt Ihnen einen sogenannten Feststellungsbescheid aus. Wenn Sie Fragen hierzu haben, wenden Sie sich bitte direkt an Ihre Hochschule.


Wie lange läuft der Darlehensvertrag?

Mehr Informationen

Wie und wie lange wird das Darlehen ausgezahlt?

Das Darlehen wird in Raten von 500 Euro pro Semester ausgezahlt. Die Semesterrate wird von uns direkt an die Hochschule überwiesen.
Die Dauer der Zahlungen ist abhängig von der Anzahl der Semester, für die Sie das Darlehen erhalten. Hierbei handelt es sich maximal um Ihre Regelstudienzeit zuzüglich vier Toleranzsemester. Die Anzahl der darlehensberechtigenden Semester wird von der Hochschule festgelegt.

Bitte beachten Sie:   

Unser Darlehensvertrag ist immer auf die gesamte Dauer Ihrer Darlehensberechtigung ausgelegt. In der Regel ist das Ihre Regelstudienzeit zuzüglich 4 Toleranzsemester. Wenn Sie Ihr Studium schneller abschließen, müssen Sie uns nur mitteilen, dass Sie sich exmatrikuliert haben und uns Ihre Exmatrikulationsbescheinigung vorlegen. Wir stellen dann die weiteren Auszahlungen an Ihre Hochschule ein.

Was ist die Karenzzeit?

Die Karenzzeit beginnt nach dem Ende Ihres Studiums, spätestens 10 Jahre nach erstmaliger Aufnahme eines Studiums. Sie dauert in der Regel 2 Jahre und in dieser Zeit müssen Sie Ihr Darlehen und die angefallenen Sollzinsen noch nicht zurückzahlen. Uns ist es wichtig, dass Sie zuerst einen erfolgreichen Einstieg in Ihren Beruf schaffen und dann mit der Rückzahlung beginnen können.

Wann und wie müssen Sie das Darlehen zurückzahlen?

Nach Ablauf der Karenzzeit beginnen Sie mit der Rückzahlung Ihres Darlehens. Über den Beginn der Rückzahlung und die zurückzuzahlende Summe werden wir Sie ca. 3 Monate vor Fälligkeit der 1. Rate informieren. Sie zahlen das Darlehen in monatlichen Raten von 100 Euro zurück. Sie können monatlich auch einen höheren (150 Euro) oder einen niedrigeren Betrag (50 Euro) zurückzahlen. Wenn Sie die Höhe Ihrer monatlichen Raten ändern wollen, müssen Sie einen Antrag bei uns stellen. Um Ihnen die Rückzahlung Ihres Darlehens so einfach wie möglich zu machen, bitten wir Sie, am Lastschriftverfahren teilzunehmen. Eine Einzugsermächtigung übersenden wir Ihnen mit den Rückzahlungsunterlagen.

Sie können die monatlichen Raten nicht zahlen, weil Sie ein geringes Einkommen haben.

In diesem Fall besteht die Möglichkeit, den Beginn der Rückzahlung weiter aufzuschieben, vorausgesetzt Ihr  Einkommen liegt unter einer bestimmten Einkommensgrenze. Diese Grenze ergibt sich aus:

  • dem hierfür im Bundesausbildungsförderungsgesetz festgelegten Betrag (§ 18 a Abs. 1 Satz 1 bis 3 BAföG)
  • zuzüglich 100 Euro.

Ihren Antrag auf Stundung leiten wir an den Studienfonds Baden-Württemberg weiter. Dieser ist für die Berechnung Ihres Einkommens und Ihrer Einkommensgrenze zuständig.

In der Rubrik Downloads auf dieser Webseite finden Sie das Antragsformular mit Hinweisblatt als PDF-Datei.

Beispiel:   

Bei Alleinstehenden liegt diese Grenze bei 1.140 Euro netto.

Sie haben zusätzlich zu dem Darlehen auch Zahlungen aus einem BAföG-Darlehen erhalten.

Dann besteht für Sie die Möglichkeit eine Kappung Ihres Darlehens zu beantragen. Ihr BAföG-Darlehen und Ihr Darlehen zur Finanzierung von Studiengebühren (auch anderer Bundesländer) werden zusammengerechnet. Das BAföG-Darlehen wird jedoch nur bis zum maximalen Rückzahlungsbetrag von 10.000 Euro angerechnet. Überschreitet dieser Betrag die Grenze von 15.000 Euro, wird Ihnen die Summe erlassen, die über dieser Grenze liegt. Weitere Darlehen zur Finanzierung eines Studiums, vor allem Studienkredite privater Anbieter, können bei der Berechnung nicht berücksichtigt werden.

Ihren Antrag auf Kappung leiten wir an den Studienfonds Baden-Württemberg weiter. Dieser ist für die Berechnung der Kappungsgrenze zuständig.

In der Rubrik Downloads auf dieser Webseite finden Sie das Antragsformular mit Hinweisblatt als PDF-Datei.

Beispiel:   

BAföG-Darlehen: 9.000 Euro.

Darlehen zur Finanzierung der Studiengebühren (inkl. Zinsen): 7.000 Euro.

Summe Ihrer Schulden: 16.000 Euro.

Hiervon müssen Sie nur 15.000 Euro zurückzahlen. Die übrigen 1.000 Euro werden Ihnen erlassen.

Informationen zum Studienfonds:   

Nähere Informationen zum Studienfonds Baden-Württemberg und seinen Aufgaben erhalten Sie auf der Internetseite des Studienfonds.

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Das Antragsverfahren

Wie können Sie das Darlehen beantragen und wie verläuft das Antragsverfahren?

Sie müssen das Darlehen zur Finanzierung von Studiengebühren schriftlich bei Ihrer Hochschule im Rahmen des Einschreibe- und Rückmeldeverfahrens beantragen.  Ihre Hochschule leitet Ihre Unterlagen an uns weiter.
In der Rubrik Downloads auf dieser Webseite finden Sie das Antragsformular als PDF-Datei.

Um den Antrag zu stellen benötigen Sie zwei Dokumente:

Mehr Informationen

Sobald das Rückmeldeverfahren beginnt oder Sie sich an einer Hochschule einschreiben (immatrikulieren) wollen, können Sie den Antrag für das Darlehen zur Studienfinanzierung beim Studierendensekretariat der Hochschule stellen.
Die Hochschule prüft auf Basis des Landeshochschulgebührengesetzes (LHGebG) Ihre Darlehensberechtigung und stellt einen Feststellungsbescheid aus.
Die erste Seite dieses Feststellungsbescheides reichen Sie dann zusammen mit Ihrem Darlehensantrag wieder beim Studierendensekretariat der Hochschule ein. Dies muss innerhalb der Rückmelde- oder Einschreibefrist erfolgen.
Die Dokumente werden von der Hochschule an uns weitergeleitet.

Bitte beachten Sie:

Das Verfahren ist nicht bei jeder Hochschule identisch. Bitte informieren Sie sich jeweils bei Ihrer Hochschule über das genaue Verfahren der Antragstellung.

Fristen für die Antragstellung

Grundsätzlich müssen Sie Ihren Darlehensantrag während der Rückmelde- bzw. Immatrikulationsfrist Ihrer Hochschule einreichen. Wenn Ihre Hochschule einverstanden ist, kann der Antrag auch noch später eingereicht werden. Bitte klären sie dies direkt mit Ihrer Hochschule.

Seitens der L-Bank gelten folgende Fristen:

  • Darlehensanträge für Darlehen ab dem Wintersemester müssen der L-Bank spätestens bis zum 15. April vorliegen (das heißt spätester Abgabetermin für einen Darlehensantrag ab dem Wintersemester 09/10 ist der 15.04.2010)
  • Darlehensanträge für Darlehen ab dem Sommersemester müssen der L-Bank spätestens bis zum 15. Oktober vorliegen (das heißt spätester Abgabetermin für einen Darlehensantrag ab dem Sommersemester 10 ist der 15.10.2010)

Die Hochschule hat festgestellt, dass Sie keinen Anspruch auf die Finanzierung der Studiengebühren haben.

In diesem Fall können Sie kein Darlehen von uns erhalten.

Die Hochschule hat festgestellt, dass Sie einen Anspruch auf die Finanzierung der Studiengebühren haben.

Sie erhalten von uns ein Angebot auf Abschluss eines Darlehensvertrages. Dieses Angebot beinhaltet folgende Unterlagen:

  • zwei Ausfertigungen des Darlehensangebots,
  • PostIdent-Coupon,
  • Antwortkuvert,
  • Rücksendeformular.

Sie wollen unser Darlehensangebot annehmen.

Hierzu müssen Sie eine Ausfertigung des Angebots unterschreiben. Wenn wir noch zusätzliche Unterlagen von Ihnen benötigen, teilen wir Ihnen dies im Angebot mit. Bitte senden Sie diese zusammen mit dem unterschriebenen Angebot an uns zurück. Hierfür haben Sie in der Regel 4 Wochen Zeit. Die zweite Ausfertigung des Angebots ist für Ihre Unterlagen bestimmt.

Bitte beachten Sie:

Der Darlehensvertrag darf nicht verändert oder entheftet werden.

Wir müssen sicher gehen, dass nicht eine andere Person in Ihrem Namen handelt. Aus diesem Grund ist es nötig, dass Sie uns die Unterlagen im Rahmen des PostIdent-Verfahrens zusenden. Dies ist bei jeder Filiale der Deutschen Post AG möglich.
Für das PostIdent-Verfahren benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • PostIdent-Coupon,
  • gültiges amtliches Ausweispapier,
  • unterschriebenes Exemplar des Darlehensangebots,
  • wenn angefordert, die zusätzlichen Unterlagen,
  • Rücksendeformular,
  • beiliegendes Antwortkuvert (bitte ausreichend frankieren).
Bitte beachten Sie:

Der Postmitarbeiter füllt das PostIdent-Formular anhand Ihrer Ausweisdaten aus. Sowohl Sie als auch der Postmitarbeiter müssen das Formular anschließend unterschreiben. Bitte prüfen Sie zuvor noch einmal die korrekte Übernahme Ihrer Ausweisdaten.
Das Kuvert mit den Unterlagen dürfen Sie erst verschließen, wenn Sie das PostIdent-Formular beigelegt haben.

Der Vertrag kommt wirksam zustande, wenn innerhalb der Annahmefrist alle Voraussetzungen erfüllt sind. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Vertragserklärung innerhalb von 2 Wochen zu widerrufen.
Wir werden Ihre Hochschule darüber informieren, ob ein Darlehensvertrag mit uns zustande gekommen ist.

Sie wollen unser Darlehensangebot nicht annehmen oder haben Ihre Vertragserklärung fristgerecht widerrufen.

Bitte setzen Sie sich mit Ihrer Hochschule in Verbindung, um die Zahlung Ihrer Studiengebührenrate zu klären.

Sie sind minderjährig und wollen das Darlehen beantragen.

In diesem Fall benötigen Sie für den Antrag zusätzlich noch folgende Unterlagen:

  • die Genehmigung Ihres gesetzlichen Vertreters, dass Sie das Darlehen aufnehmen dürfen.
  • eine familiengerichtliche Genehmigung, dass Sie das Darlehen aufnehmen dürfen. Sie erhalten diese Genehmigung bei Ihrem zuständigen Amtsgericht.
Bitte beachten Sie:

Die Bearbeitung beim Amtsgericht kann länger dauern. Beantragen Sie deshalb die familiengerichtliche Genehmigung möglichst frühzeitig.
Beim PostIdent-Verfahren ist auch die Identifizierung Ihres gesetzlichen Vertreters nötig. Außerdem müssen Sie zusätzlich zu den übrigen Unterlagen noch die Folgenden mitbringen:

  • die Genehmigung Ihres gesetzlichen Vertreters, dass Sie das Darlehen aufnehmen dürfen
  • die familiengerichtliche Genehmigung, dass Sie das Darlehen aufnehmen dürfen.

Welche Fristen müssen Sie einhalten?

Der Darlehensvertrag kommt nur zustande, wenn Sie alle erforderlichen Unterlagen fristgerecht bei uns einreichen.
In der Regel haben Sie 4 Wochen Zeit, uns das Angebot und die zusätzlich benötigten Unterlagen zurückzusenden.
Wenn der Vertrag bereits abgeschlossen ist, haben Sie 2 Wochen Zeit, diesen zu widerrufen.

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Der Darlehensverlauf

Sie haben bereits einen Vertrag zur Studienfinanzierung mit uns abgeschlossen?

Wenn Sie von uns bereits ein Darlehen zur Finanzierung Ihrer Studiengebühren erhalten haben, kann es in bestimmten Fällen nötig sein, dass wir noch zusätzliche Informationen von Ihnen benötigen.
Dies ist der Fall, wenn

Auf der folgenden Seite finden Sie außerdem wichtige Informationen für den Fall, dass

Was müssen Sie tun, wenn sich Ihr Studienverlauf nach Abschluss des Darlehensvertrags ändert?

Wenn sich Ihr Studienverlauf ändert, nachdem Sie den Darlehensvertrag abgeschlossen haben, müssen Sie uns dies sofort mitteilen. Diese Änderungen können unter Umständen Auswirkungen auf den Ablauf Ihres Darlehens haben.

Mehr Informationen

Sie nehmen ein Urlaubs- oder Praxissemester.

In diesem Fall müssen Sie bei uns eine Bescheinigung Ihrer Hochschule einreichen. Wir stellen dann die Zahlung an die Hochschule für diesen Zeitraum ein.

Sie sind für bestimmte Semester von den Gebühren befreit oder Ihnen wurden die Gebühren erlassen.

Auch hierüber müssen Sie bei uns eine Bescheinigung Ihrer Hochschule einreichen. Wir stellen dann die Zahlungen an die Hochschule für diese Semester ein.

Bitte beachten Sie:

Wir möchten Sie ausdrücklich darauf hinweisen, dass auch bei Inanspruchnahme einer längerfristigen Gebührenbefreiung (neue „Geschwisterregelung“ bzw. verlängerter Befreiungszeitraum für Kindererziehung) keine Kündigung eines bestehenden Darlehensvertrages erforderlich ist. 

Damit wir die Zahlungen für die gebührenbefreiten Semester aussetzen können, benötigen wir lediglich eine Bescheinigung Ihrer Hochschule. Sofern Ihre Hochschule die Bescheinigung jeweils nur für ein Semester ausstellt, denken Sie bitte daran, rechtzeitig vor dem nächsten Auszahlungstermin eine neue Bescheinigung bei uns einzureichen.

Sollten Sie vor Ende des Befreiungszeitraums Ihr Studium abgeschlossen haben, reichen Sie uns bitte Ihre Exmatrikulationsbescheinigung ein. Andernfalls geht das Darlehen mit Ablauf der darlehensberechtigenden Semester, spätestens jedoch 10 Jahre nach erstmaliger Aufnahme eines Studiums, in die Karenzzeit über, nach deren Ende dann die Rückzahlung des Darlehens in Raten beginnt.

Selbstverständlich steht es Ihnen jederzeit frei, Ihr Darlehen zu kündigen mit der Folge, dass der bis dahin ausbezahlte Darlehensbetrag zuzüglich aufgelaufener Sollzinsen binnen 14 Tagen in einer Summe zurückgezahlt werden muss.

Sie wechseln den Studiengang und haben eine neue Regelstudienzeit.

Wir stellen die Zahlungen vorerst ein. Die Zahlungen werden fortgesetzt, sobald wir

  • einen neuen Feststellungsbescheid Ihrer Hochschule und
  • das Formular Neuer Feststellungsbescheid bei bestehendem Darlehensvertrag

von Ihnen erhalten haben. In der Rubrik Downloads finden Sie das Formular als PDF-Datei. Den Bescheid und das Formular müssen Sie direkt bei uns einreichen.

Bitte beachten Sie:

Sie brauchen uns nichts mitzuteilen, wenn für Ihren neuen Studiengang dieselbe Regelstudienzeit gilt wie für Ihren bisherigen Studiengang.

Sie wechseln die Hochschule innerhalb von Baden-Württemberg.

Auch in diesem Fall stellen wir die Zahlung vorerst ein. Wir nehmen die Zahlungen wieder auf, sobald wir

  • einen neuen Feststellungsbescheid Ihrer Hochschule und
  • das Formular Neuer Feststellungsbescheid bei bestehendem Darlehensvertrag

von Ihnen erhalten haben. In der Rubrik Downloads auf dieser Webseite finden Sie das Antragsformular als PDF-Datei. Den Bescheid und das Formular müssen Sie direkt bei uns einreichen.

Sie wechseln an eine Hochschule außerhalb von Baden-Württemberg.

Sie können das Darlehen nur für ein Studium in Baden-Württemberg erhalten. Bei einem Wechsel an eine Hochschule in einem anderen Bundesland oder im Ausland stellen wir die Zahlungen ein, sobald Sie uns Ihre  Exmatrikulationsbescheinigung eingereicht haben. Bitte informieren Sie uns, wo und wie lange Sie voraussichtlich noch studieren werden. Wir kommen dann zu gegebener Zeit wegen der Rückzahlung wieder auf Sie zu.

Sie exmatrikulieren sich, weil Sie Ihr Studium beendet haben.

Wir stellen die Zahlungen ein, nachdem Sie uns Ihre Exmatrikulationsbescheinigung vorgelegt haben. Danach beginnt Ihre Karenzzeit.

Sie beginnen ein Aufbau- oder Masterstudium.

Wir benötigen von Ihnen

  • einen neuen Feststellungsbescheid Ihrer Hochschule und
  • das Formular Neuer Feststellungsbescheid bei bestehendem Darlehensvertrag.

In der Rubrik Downloads finden Sie das Formular als PDF-Datei. Sobald wir beides von Ihnen erhalten haben, passen wir den Darlehenshöchstbetrag an.

Sie beginnen ein Zweit- oder Erweiterungsstudium

Sofern Ihre Hochschule einen Darlehensanspruch ermittelt, benötigen wir von Ihnen

  • einen neuen Feststellungsbescheid Ihrer Hochschule und
  • das Formular Neuer Feststellungsbescheid bei bestehendem Darlehensvertrag.

In der Rubrik Downloads finden Sie das Formular als PDF-Datei. Sobald wir beides von Ihnen erhalten haben, passen wir den Darlehenshöchstbetrag an.

Für den Fall, dass Ihre Hochschule keinen weiteren Darlehensanspruch ermittelt, informieren Sie uns bitte, wo und wie lange Sie voraussichtlich noch studieren werden. Wir kommen dann zu gegebener Zeit wegen der Rückzahlung wieder auf Sie zu.

Bitte beachten Sie:

Zusätzlich gelten auch die Regelungen zu den Mitteilungs- und Vorlagepflichten, die in Ihrem Darlehensvertrag stehen.

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Was müssen Sie tun, wenn sich Ihre persönlichen Daten nach Abschluss des Darlehensvertrags ändern?

Damit Ihnen unsere Serviceleistungen jederzeit uneingeschränkt zur Verfügung stehen, benötigen wir Ihre korrekten persönlichen Daten. Insbesondere Änderungen in Ihrer Erreichbarkeit (Telefonnummer, Adresse, Email-Adresse) sind für uns wichtig, damit wir Ihnen alle relevanten Informationen zukommen lassen können.

Mehr Informationen

Ihre Adresse oder Telefonnummer haben sich geändert?

Bitte teilen Sie uns die Änderungen auf dem „Änderungsformular“ mit. In der Rubrik Downloads auf dieser Webseite finden Sie das Formular als PDF-Datei. Sie können uns dieses Formular online übermitteln, so dass wir Ihre geänderten Daten schnellstmöglich bearbeiten können.

Ihr Name hat sich geändert?

In diesem Fall teilen Sie uns die Änderung schriftlich unter Angabe Ihrer Vorgangsnummer per E-Mail (studienfinanzierung@l-bank.de) oder per Post (L-Bank, Studienfinanzierung, 76113 Karlsruhe) mit. Zusätzlich benötigen wir einen Nachweis über den Grund für die Änderung, zum Beispiel eine Kopie Ihrer Heiratsurkunde.

Bitte beachten Sie:
Zusätzlich gelten auch die Regelungen zu den Mitteilungs- und Vorlagepflichten, die in Ihrem Darlehensvertrag stehen.

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Was müssen Sie wissen, wenn Sie Sondertilgungen oder außerplanmäßige Rückzahlungen leisten wollen?

Mit Sondertilgungen oder außerplanmäßigen Rückzahlungen können Sie Ihr Darlehen schneller an uns zurückzahlen. Sie können mit diesen Zahlungen bereits nach der 1. Auszahlung beginnen.

Bitte beachten Sie:
Sie können durch Ihre Sondertilgungen immer nur den offenen Saldo zurückführen. Falls Sie sich der aktuellen Höhe Ihrer Darlehensschuld nicht sicher sind, empfehlen wir Ihnen, sich vorab bei uns zu erkundigen. Es ist nicht möglich, Guthaben auf dem Darlehenskonto aufzubauen. Aus diesem Grund kann die Einrichtung eines Dauerauftrags mit einem festen monatlichen Sondertilgungsbetrag unter Umständen nicht ratsam sein, da dies zu einer Überzahlung führen könnte.  

Mehr Informationen

Sie möchten eine Sondertilgung leisten?

Die Höhe der Sondertilgung muss mindestens 50 Euro betragen. Den Betrag Ihrer Sondertilgung können Sie direkt auf Ihr Darlehenskonto bei uns einzahlen. Ihre Darlehenskontonummer finden Sie rechts oben auf Ihrem Darlehensvertrag. Sie beginnt mit den Ziffern „610“. Unsere Bankleitzahl lautet: 660 107 00. Da Sie der Inhaber des Darlehenskontos sind, geben Sie sich bitte selbst als Empfänger an. Als Verwendungszweck geben Sie bitte „Sondertilgung“ und Ihre Vorgangsnummer an.

Sie möchten Ihr Darlehen komplett zurückzahlen?

Wenn Sie Ihr Darlehen komplett zurückzahlen möchten, müssen Sie Ihr Darlehen kündigen. Dies ist jederzeit unter Einhaltung einer Frist möglich. Den bis dahin ausbezahlten Darlehensbetrag und die darauf angefallenen Sollzinsen müssen Sie innerhalb von 14 Tagen nach dem Kündigungstermin an uns zurückzahlen. 

Sie benötigen das Darlehen nicht mehr, da Sie Ihre Studiengebühren selbst finanzieren können?

In diesem Fall müssen Sie Ihr Darlehen bei uns kündigen. Dies ist jederzeit unter Einhaltung einer Frist möglich. Den bis dahin ausbezahlten Darlehensbetrag und die darauf angefallenen Sollzinsen müssen Sie dann innerhalb von 14 Tagen nach dem Kündigungstermin an uns zurückzahlen.
Eine Rückzahlung in Raten ist nur bei einem planmäßigen Verlauf des Darlehens möglich. Das Aussetzen einzelner Zahlungen an Ihre Hochschule ist nur bei Vorlage einer Gebührenbefreiung oder einer Exmatrikulation möglich.

Bitte beachten Sie:
Wenn Ihnen eine Rückzahlung in einem Betrag nicht möglich ist, kann es für Sie günstiger sein, Ihr Darlehen planmäßig weiterlaufen zu lassen und regelmäßig Sondertilgungen zu leisten.

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Sie möchten mehr über die Entwicklung des Darlehenszinssatzes wissen?

Uns ist es sehr wichtig, dass Sie sich jederzeit über den Sollzinssatz Ihres Darlehens informieren können. Aus diesem Grund finden Sie hier den jeweils aktuellen Sollzinssatz für die laufende Sollzinsbindungsperiode und die Sollzinssätze der vorherigen Sollzinsbindungsperioden. Diese Übersicht wird von uns regelmäßig aktualisiert.

Mehr Informationen

Konditionenübersicht 

Sollzinsbindungsperiode Sollzins p.a.
Effektivzins p.a. bei 9 Semestern
01.11.2006 – 30.04.2007 7,204 % 6,69 %
01.05.2007 – 31.10.2007 7,635 % 7,05 %
01.11.2007 - 30.04.2008 7,635 % 7,05 % 
01.05.2008 - 30.04.2009
5,500 %  5,22 %
01.05.2009 - 31.10.2009 4,462 % 4,29 %
01.11.2009 - 30.04.2010 3,904 % 3,78 %
01.05.2010 - 31.10.2010
3,868 %
3,75 %

 Stand: 01.05.2010

Grundlage ist jeweils der 6-Monats-Euribor vom 31.10. bzw. 30.04. (Festsetzungstermin) zuzüglich des Verwaltungskostenaufschlags von 2,9 % p. a. Es gilt eine Zinsobergrenze von 5,50 % p. a.

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Ansprechpartner:

Hotline Studienfinanzierung

Telefon: 0800 66 45 866*
Fax: 0721 150-3071
E-Mail: studienfinanzierung@l-bank.de

*Kostenlos aus deutschem Festnetz oder mit deutschem Mobilfunknetz und -provider; Montag bis Donnerstag 9.00 bis 17.00 Uhr, Freitag 9.00 bis 15.00 Uhr

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