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Technische Information

Erziehungsgeld

Das Erziehungsgeld des Landes Baden-Württemberg fängt an, wenn das Elterngeld des Bundes aufhört: Mit dem zweiten Lebensjahr des Kindes. Mit dem Erziehungsgeld bietet die L-Bank Unterstützung Für Familien, die besondere Belastungen tragen müssen oder finanziell schwächer sind.

Dieses Erziehungsgeld gibt es auch in anderen Bundesländern.

Das Erziehungsgeld des Landes beträgt bis zu 205 Euro monatlich für das erste und zweite Kind, ab dem dritten Kind in der Familie bis zu 240 Euro monatlich. Es wird im Anschluss an das Elterngeld gewährt, in der Regel ab dem 13. oder 15. Lebensmonat des Kindes.

Es gelten die folgende Einkommensgrenzen: 1380 Euro bei Paaren und 1125 Euro bei allein Erziehenden, sie werden jedoch für Geburten ab dem Jahr 2010 für Paare auf 1.480 Euro und für allein Erziehende auf 1.225 Euro angehoben.


Ansprechpartner:

Hotline Erziehungsgeld

Telefon: 0800 6645 471*
Fax: 0721 150-3191
E-Mail: familienfoerderung@l-bank.de

*gebührenfrei; Tipp: Geben Sie bei E-Mail-Anfragen Ihre Antragsnummer an, falls vorhanden. Sie beschleunigen dadurch die Bearbeitung.