Intensive Sprachförderung im Kindergarten (ISK)
Das Programm „Intensive Sprachförderung im Kindergarten (ISK)“ des Kultusministeriums Baden-Württemberg löst das langjährige Erfolgsprojekt „Sag' mal was“ der Baden-Württemberg Stiftung zum Kindergartenjahr 2010/2011 ab.
An wen richtet sich das Programm?
Das Programm richtet sich an kommunale und freie Träger von Kindergärten und Tageseinrichtungen in Baden-Württemberg, die zusätzliche Sprachfördermaßnahmen anbieten.
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Was wird finanziert?
Finanziert werden Sprachfördermaßnahmen für Kinder im Vorschulalter, die vor ihrer Einschulung über wenig Kenntnisse in der deutschen Sprache verfügen. Eine Fördergruppe muss aus mindestens zwei Kindern bestehen. Die Sprachfördermaßnahmen sollen den Kindern die Teilnahme an mindestens 120 Förderstunden ermöglichen.
Um die Teilnahmeberechtigung zu ermitteln, wird von den Gesundheitsämtern im Rahmen der Einschulungsuntersuchung (ESU) eine Sprachstandsdiagnose durchgeführt. Teilnahmeberechtigt sind Kinder, für die ein intensiver zusätzlicher Sprachförderbedarf festgestellt wird.
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Was ist das Ziel?
Durch die Sprachfördermaßnahmen soll die Sprach- und Kommunikationsfähigkeit der Vorschulkinder in der deutschen Sprache so verbessert werden, dass sie an den Bildungsprozessen in der Schule teilhaben können. Vor allem Kinder mit Migrationshintergrund, aber auch Kinder mit Deutsch als Muttersprache sollen und können von der intensiven Sprachförderung profitieren.
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Wie hoch ist der Zuschuss?
Der Zuschuss des Kultusministeriums für Fördergruppen mit zwei bis fünf Kindern beträgt 2.000 Euro und für Fördergruppen mit sechs bis zehn Kindern 2.400 Euro. Für die aktive und kontinuierliche Beteiligung der Eltern ist eine weitere Förderung von 500 Euro je Fördergruppe möglich.
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Antragstellung
Der Antrag wird direkt bei der L-Bank gestellt, sobald die Ergebnisse für die Kinder, die laut der Sprachstandsdiagnose SETK 3-5 intensiven Förderbedarf haben, vorliegen. Antragsunterlagen und die Verwaltungsvorschrift des Kultusministeriums sowie alle weiteren Informationen finden Sie im Internet unter www.sprachfoerderung-bw.de.
Die Anträge müssen bis 30.11.2011 bei der L-Bank eingegangen sein.
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Weitere Informationen
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Pädagogisch-fachliche Fragen
Auskunft bei pädagogisch-fachlichen Fragen gibt das Landesinstitut für Schulentwicklung, Stuttgart.
Telefon: 0711 6642-3203
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InformationAnsprechpartner:
Hotline "Sprachförderung im Kindergarten"
Telefon:
0721 150-1380
Fax:
0721 150-3896
E-Mail:
isk@l-bank.de

