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L-Bank Infrastrukturfrderung

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Technische Information

Erfassung und Behandlung von Altlasten

Das Land vergibt Zuschüsse für kommunale Projekte zur Erfassung und Behandlung von Altlasten. Das Land möchte damit die Gefahren, die von Altlasten ausgehen, minimieren und verhindern, dass immer mehr Flächen verbraucht werden. Die Federführung für die Förderung liegt beim Umweltministerium.


Wer wird gefördert?

Kommunen können die Fördermittel an kommunale Unternehmen in privater Rechtsform weiterleiten, die sich im kommunalen Mehrheitsbesitz befinden.


Was wird gefördert?

Gefördert werden nur einzelne Projekte.

Welche Vorhaben und Kosten genau gefördert werden, ist in den Förderrichtlinien Altlasten (FrAl) definiert. 


Wie wird gefördert?

Die Kommuenen erhalten anteilige Zuschüsse zu den förderfähigen Projektkosten.

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Finanzierungsanteil

Die hoch der Finanzierungsanteil des Zuschusses ist, entscheidet für jeden Einzelfall das Regierungspräsidium beziehungsweise ein Verteilungsausschuss. Die angegebenen Fördersätze dienen lediglich zur Orientierung.

Kommunale Flächen:

 VorhabenFördersatz
 Erfassung  bis zu 100 %
 Untersuchung  50 %
 Sanierung  
    bis 500 TEUR  50 %
    500 TEUR bis 5 Mio. EUR
 50 bis 75 %
 über 5 Mio. EUR
 75 %

Nicht-kommunale Flächen 

 Vorhaben Fördersatz
 Untersuchung  50 %
 Pilotprojekte  bis zu 100 %

Weitere Details stehen in der Richtline, welche am Ende der Seite als Download bereit steht.

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Verfahren

Antragstellung, Bewilligung und Auszahlung der Fördergelder erfolgen in einem mehrstufigen Verfahren.

Die L-Bank übernimmt die Auszahlung der Gelder.

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Die vier Stufen des Verfahrens


1. Antragstellung

Die Kommunen stellen bei der unteren Bodenschutz- und Altlastenbehörde (Landratsämter) einen Förderantrag.

  • Antragsfrist: keine

2. Bewilligung

Die unteren Behörden leiten den Antrag mit einer Stellungnahme weiter an das Regierungspräsidium. Je nach Art der Maßnahmen entscheidet das Regierungspräsidium beziehungsweise der Verteilungsausschuss, der vom Umweltministerium hinzugezogen wird. Auf Basis dieser Entscheidung erteilt das Regierungspräsidium die Bewilligungsbescheide an die Kommunen.

3. Auszahlung

Die Kommunen beantragen die Auszahlung der bewilligten Zuschüsse über das Landratsamt (im Regierungsbezirk Stuttgart über das Regierungspräsidium) bei der L-Bank. Die L-Bank zahlt den Zuschuss nach Fortschritt der Maßnahme aus.

4. Verwendungsnachweis

Die Kommunen reichen den Verwendungsnachweis beim Regierungspräsidium zur Prüfung ein. Nach Prüfung der Mittelverwendung setzt das Regierungspräsidium den Zuschuss endgültig fest.

Formulare

Die Regierungspräsidien haben im Internet alle wichtigen Formulare zum Herunterladen zusammengestellt.

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Richtlinien

Förderrichtlinien Altlasten (FrAl) des Umweltministeriums

Die aktuelle Fassung vom 14.12.2004 (gültig ab 01.01.2005) können Sie am Ende der Seite als PDF-Datei herunterladen.


Weitere Informationen

Die Regierungspräsidien haben allgemeine Informationen zum Thema Altlastensanierung und Sanierungsverfahren ins Internet gestellt. Ebenso finden Sie dort konkrete Sanierungsprojekte in Baden-Württemberg beschrieben.

Das Förderprogramm knüpft an wesentlichen Begriffen des Bundesbodenschutzgesetzes (BBodSchG) an.
Das Bundesministerium für Justiz stellt den Gesetztestext kostenlos im Internet zum Herunterladen bereit.


Ansprechpartner für Fragen zum Programm allgemein, zur Antragstellung und Bewilligung


Downloads

Information

Ansprechpartner:

Georg Dury

Telefon: 0721 150-3855
Fax: 0721 150-1592
E-Mail: georg.dury@l-bank.de

Für Fragen zur Auszahlung.

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Telefon:
0721 150-3855

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