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L-Bank Infrastrukturfrderung

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Technische Information

Infrastrukturprogramm Baden-Württemberg - Investitionskredit Kommune direkt

Mit dem Investitionskredit Kommune direkt können Kommunen in Baden-Württemberg ihre Infrastrukturvorhaben langfristig finanzieren.

Die L-Bank bietet das Infrastrukturprogramm Baden-Württemberg in Zusammenarbeit mit der KfW Kommunalbank an.


Neu ab 01.07.2010
Die L-Bank verbilligt ihre Darlehen zusätzlich um 0,1 Prozentpunkte p. a. für die ersten 10 Jahre. Mehr Informationen finden Sie in dem Rundschreiben vom 09.06.2010 und dem neuen Merkblatt, die Sie am Ende der Seite herunterladen können.


Tagesaktuelle Konditionen

Information

Wer wird gefördert?

Kommunale Antragsteller, die diese Voraussetzungen nicht erfüllen, können eventuell in den Programmen Kommunal investieren oder Sozial investieren der KfW Kommunalbank gefördert werden.


Was wird gefördert?

Die L-Bank fördert alle Investitionen in die kommunale Infrastruktur, die benötigt werden, um kommunale Aufgaben zu erfüllen.

Mehr Informationen

Kommunale Aufgabenbereiche

Dazu gehören beispielsweise Projekte aus folgenden kommunalen Aufgabenbereichen:

  • allgemeine Verwaltung
  • soziale Sicherung
  • medizinische Versorgung
  • Bildung/Ausbildung
  • Versorgung und Entsorgung
  • Verkehr, inklusive ÖPNV

Infrastrukturinvestitionen

Im Zusammenhang mit diesen kommunalen Aufgaben fördert die L-Bank beispielsweise folgende Infrastrukturinvestitionen:

  • Errichtung, Erweiterung oder Umbau von Gebäuden und Anlagen
  • Modernisierung oder Sanierung von Gebäuden und Anlagen
  • Errichtung, Umbau oder Sanierung von Verkehrswegen
  • Errichtung, Umbau oder Sanierung von Versorgungsnetzen
  • Errichtung oder Erweiterung von Kommunikationsnetzen
  • Anschaffung von beweglichen Gegenständen
  • Maßnahmen zur Energieeinsparung
  • Wohnwirtschaftliche Vorhaben, bei denen die Kommune Investor und Betreiber ist

Förderfähige Kosten

  • Grundstücke
  • Gebäude
  • Baumaßnahmen (Hoch- und Tiefbau)
  • Anlagen, Maschinen, Geräte, Einrichtungen
  • Fahrzeuge

Investitionsort

Der Investionsort muss in Baden-Württemberg liegen.

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Wie wird gefördert?

Die L-Bank vergibt zinsgünstige Darlehen direkt an die kommunalen Investoren.

Mehr Informationen

  • Finanzierungsform
    Darlehen

  • Finanzierungsanteil
    Bemessungsgrundlage sind die förderfähigen Investitionskosten, nicht der Kreditbedarf.
    • Bis zu 100 % der förderfähigen Kosten bei Bruttodarlehensbeträgen < 2 Mio. EUR
    • Bis zu 50 % der förderfähigen Kosten ab Bruttodarlehensbeträgen von 2 Mio. EUR

  • Höchstbetrag
    Keiner

  • Laufzeitvarianten
    • 10 Jahre mit bis zu 2 tilgungsfreien Jahren
    • 20 Jahre mit bis zu 3 tilgungsfreien Jahren
    • 30 Jahre mit bis zu 5 tilgungsfreien Jahren 
  • Auszahlung
    100 %

  • Sollzinsbindung
    10 Jahre

  • Bereitstellungsprovision
    0,25 % pro Monat, sofern das Darlehen nicht spätestens ein Jahr nach Zusage abgerufen wird

  • Sicherheiten
    Keine. Die formalen Voraussetzungen für Kommunalkredite müssen erfüllt sein.

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Konditionen

Der Zinssatz orientiert sich am Kapitalmarkt und wird täglich festgelegt. Er gilt bis zur Festlegung eines neuen Sollzinssatzes am folgenden Bankarbeitstag.

Der Sollzinssatz der L-Bank entspricht dem Zinssatz des KfW-Investitionskredits Kommune direkt (bis 30.06.2010).

Neu ab 01.07.2010:
Der Sollzinssatz der L-Bank liegt um 0,1 Prozentpunkte p.a. unter dem Sollzinssatz des KfW-Investitionskredits Kommune direkt. Die Verbilligung gilt für die ersten 10 Jahre ab Tag der Zusage durch die L-Bank.

Die L-Bank legt den Sollzinssatz für ein beantragtes Darlehen am Tag der Zusage fest.

Die tagesaktuellen Sollzinsen werden ab 10 Uhr im Internet veröffentlicht.

Die Konditionenübersicht mit den aktuellen Sollzinssätzen steht am Anfang der Seite als PDF-Datei zum Download zur Verfügung.


Kombinationsmöglichkeiten

Sie können die Förderkredite des Infrastrukturprogramms mit anderen Fördermitteln kombinieren. In Frage kommen vor allem Zuschüsse aus verschiedenen Landesprogrammen.

Eine Kombination mit dem KfW-Investitionskredit Kommune der KfW Kommunalbank ist möglich, solange die jeweils zulässigen Finanzierungsanteile nicht überschritten werden.

Ausgeschlossen sind:

Mehr Informationen

Landeszuschüsse für kommunale Infrastrukturvorhaben

 

Für bestimmte Infrastrukturvorhaben erhalten die Kommunen Zuschüsse vom Land Baden-Württemberg. Bewilligt werden die Zuschüsse von verschiedenen Landesinstitutionen, unter anderem auch von der L-Bank. Die L-Bank übernimmt auch die Auszahlung der Zuschüsse und teilweise ihre anschließende Bearbeitung für das Land.

Weitere Förderprogramme: 

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Antragstellung

Die kommunalen Investoren stellen den Förderantrag direkt bei der L-Bank in Stuttgart.

Mehr Informationen

Antragsunterlagen

  • Antragsformular der L-Bank Antrag Infrastrukturprogramm Baden-Württemberg (Vordruck 9081)
  • Projektbeschreibung
  • ggf. weitere Unterlagen (siehe Programm-Merkblatt)

Antragsweg

Bitte reichen Sie das ausgefüllte Antragsformular zusammen mit den anderen Unterlagen per Post direkt bei der L-Bank in Stuttgart ein.

Formularvordrucke

Das Formular steht am Ende der Seite als PDF-Datei zum Download zur Verfügung.

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Downloads

Information

Ansprechpartner:

Team Infrastruktur

Telefon: 0711 122-2777
Fax: 0711 122-2515
E-Mail: infrastruktur@l-bank.de

Kontakt

Telefon:
0711 122-2777

Weitere Kontaktdaten