Krankenhausbau
Das Land Baden-Württemberg vergibt Zuschüsse für den Bau von Krankenhäusern an kommunale und freie Träger. Damit will das Land sicherstellen, dass alle Bürger in Krankenhäusern angemessen medizinisch versorgt werden können und dass die Pflegesätze vertretbar bleiben. Die Federführung für die Förderung liegt beim Ministerium für Arbeit und Soziales.
Wer wird gefördert?
Krankenhäuser, die in den Krankenhausplan aufgenommen wurden.
Als Krankenhausträger kommen in Frage:
- öffentliche Träger (Kommunen, Kreise, Zweckverbände, Wohlfahrtsverbände)
- freigemeinnützige Institutionen (Kirchen, Orden, Stiftungen)
- private Träger (Unternehmen in privater Rechtsform mit Gewinnerzielungsabsicht)
Was wird gefördert?
- Neubau, Erweiterung und Umbau von Krankenhäusern (einschließlich Erstausstattung mit Anlagegütern)
- Wiederbeschaffung und Ergänzung von Anlagegütern
Es werden nur einzelne Projekte gefördert.
Welche Vorhaben und welche Kosten genau gefördert werden, ist im Landeskrankenhausgesetz aufgeführt. Das Landeskrankenhausgesetz können Sie am Ende der Seite herunterladen.
Wie wird gefördert?
Die Investoren erhalten Zuschüsse zu den Projektkosten als Festbetrag. Der Zuschuss beträgt bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten.
Weitere Details finden Sie im Landeskrankenhausgesetz (Download am Ende der Seite).
Verfahren
Antragstellung, Bewilligung und Auszahlung der Fördergelder erfolgen in einem mehrstufigen Verfahren.
Die L-Bank übernimmt die Auszahlung der Gelder.
Das Formular, mit dem Sie die Gelder bei der L-Bank abrufen können, steht am Ende der Seite zum Download bereit.
Mehr Informationen
Die vier Stufen des Verfahrens
- Antragstellung
Die Krankenhausträger stellen einen Förderantrag beim zuständigen Regierungspräsidium und beantragen die Aufnahme in das Jahreskrankenhausbauprogramm.
Antragsfrist: keine (möglichst früh) - Bewilligung
Das Ministerium für Soziales und Arbeit erstellt zusammen mit dem Landeskrankenhausausschuss das jeweilige Jahresprogramm. Es enthält die zu fördernden Investitionsprojekte mit den entsprechenden Kosten/Zuschussmitteln. Die Bewilligung erfolgt auf Basis des Jahresprogramms durch das zuständige Regierungspräsidium. Es erteilt die Bewilligungsbescheide. - Auszahlung
Die Krankenhausträger beantragen die Auszahlung bewilligter Zuschüsse bei der L-Bank. Die L-Bank zahlt den Zuschuss nach Baufortschritt aus.
Das Abrufformular können Sie am Ende der Seite als PDF-Datei herunterladen, ausfüllen und an die L-Bank schicken. - Verwendungsnachweis
Die Krankenhausträger reichen nach Abschluss der Vorhabens den Verwendungsnachweis bei der L-Bank zur Prüfung ein.
Schließen
Weitere Informationen
Die aktuelle Krankenhausplanung 2000 können Sie auf der Website des Sozialministeriums herunterladen.
Ansprechpartner für Fragen zum Programm allgemein, zur Antragstellung und Bewilligung
- Sozialministerium Baden-Württemberg
- Regierungspräsidien Freiburg, Karlsruhe, Stuttgart, Tübingen (jeweils Referat 23)
Ansprechpartner finden Sie auf der Website der Regierungspräsidien.
Downloads
09.05.2008
Landeskrankenhausgesetz Baden-Württemberg (LKHG), PDF (233 kB)
Fassung vom 29. November 2007
Krankenhausförderung, PDF
(224 kB)
Antrag auf Gewährung einer Abschlagszahlung
Krankenhausförderung, PDF
(235 kB)
Antrag auf Gewährung der Schlusszahlung
Kommune und Infrastruktur, PDF
(259 kB)
Broschüre
Ansprechpartner:
Martina Danielzik
Telefon:
0721 150-3747
Fax:
0721 150-1592
E-Mail:
martina.danielzik@l-bank.de
Für Fragen zur Auszahlung.

