UNTERNEHMEN
PRIVATPERSONEN
ÖFFENTLICHE EINRICHTUNGEN
L-Bank Wohnraumfrderung

Darstellung



Technische Information

Schulhausbau

Das Land Baden-Württemberg vergibt Zuschüsse zum Bau von Schulen an öffentliche und freie Schulträger. Damit möchte das Land dafür sorgen, dass für die verschiedenen Schularten ausreichend Schulraum zur Verfügung steht. Die Federführung für die Förderung liegt beim Kultusministerium.


Das neue Programm Chancen durch Bildung - Investitionsoffensive Ganztagsschulen ist in die normale Schulbauförderung integriert.


Wer wird gefördert?

Die Schulen in freier Trägerschaft müssen als Ersatzschulen im Sinne des Privatschulgesetzes genehmigt sein und auf gemeinnütziger Grundlage arbeiten.


Was wird gefördert?

Gefördert werden nur einzelne Projekte.

Welche Vorhaben und Kosten genau gefördert werden, ist in den Schulbauförderungsrichtlinien für die öffentlichen Schulen und in der Privatschulbauverordnung für die privaten Schulen aufgeführt. 


Wie wird gefördert?

Die Schulträger erhalten einen anteiligen Zuschuss zu den förderfähigen Projektkosten als Festbetrag.

Mehr Informationen

Förderfähige Projektkosten

Wie hoch die förderfähigen Projektkosten sind, bestimmt das Regierungspräsidium. Der so genannte zuschussfähige Bauaufwand ergibt sich im Allgemeinen aus dem Raumbedarf (in ) multipliziert mit den vorgegebenen Kostenrichtwerten. Die Kostenrichtwerte für die einzelnen Schularten sind in der Schulbauförderungsrichtlinie (Download am Ende der Seite) festgelegt.

Finanzierungsanteil

Wie viel Prozent des zuschussfähigen Bauaufwand genau finanziert werden, entscheidet jeweils das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport im Einzelfall. Die folgenden Fördersätze sind Richtwerte zur Orientierung.

 Öffentliche Schulen
Fördersatz
 Regelsatz  33 %

Weitere Details stehen in den Schulbauförderrichtlinien (Download am Ende der Seite). 

 Privatschulen (freie Träger) Fördersatz
 Ersatzschulen im Sinne des
 Privatschulgesetzes
37 %
 Heimsonderschulen 65 %

Weitere Details stehen im Privatschulgesetz.

Schließen


Verfahren

Antragstellung, Bewilligung und Auszahlung der Fördergelder erfolgen in einem mehrstufigen Verfahren.

Die L-Bank übernimmt die Auszahlung der Gelder.

Mehr Informationen

Die vier Stufen des Verfahrens

 
1. Antragstellung

Die Schulträger stellen den Förderantrag auf einem Vordruck bei der Rechtsaufsichtsbehöre oder dem Regierungspräsidium. Im Vorfeld müssen die Schulträger mit dem Regierungspräsidium geklärt haben, ob die Maßnahme tatsächlich erforderlich ist. Zur Bestätigung erhalten sie ein entsprechendes Schreiben des Regierungspräsidiums. Erst danach können sie den Antrag stellen. 

2. Bewilligung

Das Regierungspräsidium erstellt eine Anmeldeliste und legt diese dem Kultusministerium zur Entscheidung vor. Auf Basis dieser Entscheidung erteilt das Regierungspräsidium die Bewilligungsbescheide an die Schulträger. Die Schulträger müssen spätestens ein Jahr nach Bewilligung mit dem Vorhaben beginnen.

3. Auszahlung

Die Schulträger beantragen die Auszahlung bewilligter Zuschüsse bei der L-Bank. Die L-Bank kann jedoch nur auszahlen, sofern das Land entsprechende Mittel bereitstellt.
Bei öffentlichen Schulen zahlt die L-Bank bis zu 90 % der bewilligten Summe nach Baufortschritt aus. Bei privaten Schulen zahlt die L-Bank die Summe in 10 jährlichen, gleich hohen Raten aus. Dafür müssen die privaten Schulen nachweisen, dass am Anfang tatsächlich ein Bauaufwand in dieser Höhe entstanden ist.

4. Verwendungsnachweis

Die Schulträger reichen nach Abschluss des Projektes den Verwendungsnachweis zur Prüfung beim Regierungspräsidium ein. Die Schulbaukontrollkommission führt vor Ort die Schlussabnahme durch. Ergeben sich hier keine Beanstandungen, werden die restlichen 10 % des bewilligten Zuschusses ausbezahlt. Eventuelle Kostenerhöhungen werden nicht berücksichtigt.

Hinweis:
Im Zuge der großen Verwaltungsreform wurden die ehemaligen Oberschulämter zum 01.01.2005 in die Abteilungen 7 der Regierungspräsidien integriert.

Formulare

Auf der Website des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport können Sie wichtige Hilfsmittel und Formulare für die Antragstellung herunterladen.

Die Formulare für die Beantragung der Auszahlung schickt die L-Bank den Schulträgern direkt nach der Bewilligung zu.

Schließen


Richtlinien

Richtlinien zur Gewährung von Zuschüssen zur Förderung des Schulhausbaus kommunaler Schulträger (Schulbauförderungsrichtlinien - SchBauFR)

Die aktuelle Version vom 03.02.2006 (gültig ab 01.01.2006) können Sie am Ende der Seite als PDF-Datei herunterladen.

Auf der Website Kultusportal Baden-Württemberg können Sie das Privatschulgesetz unter der Rubrik Service/Gesetze/Verordnungen/Landesgesetze herunterladen.


Ansprechpartner für Fragen zum Programm allgemein, zur Antragstellung und Bewilligung


Downloads

Information

Ansprechpartner:

Martina Danielzik

Telefon: 0721 150-3747
Fax: 0721 150-1592
E-Mail: martina.danielzik@l-bank.de

Für Fragen zur Auszahlung.

Kontakt

Telefon:
0721 150-3747
Für Fragen zur Auszahlung.

Weitere Kontaktdaten