Schulhausbau
Das Land Baden-Württemberg vergibt Zuschüsse zum Bau von Schulen an öffentliche und freie Schulträger. Damit möchte das Land dafür sorgen, dass für die verschiedenen Schularten ausreichend Schulraum zur Verfügung steht. Die Federführung für die Förderung liegt beim Kultusministerium.
Das neue Programm Chancen durch Bildung - Investitionsoffensive Ganztagsschulen ist in die normale Schulbauförderung integriert.
Wer wird gefördert?
- Gemeinden, Landkreise, Schulverbände als Träger von öffentlichen Schulen
- Freie Träger von Schulen
(natürliche Personen, juristische Personen in privater oder öffentlich-rechtlicher Rechtsform)
Die Schulen in freier Trägerschaft müssen als Ersatzschulen im Sinne des Privatschulgesetzes genehmigt sein und auf gemeinnütziger Grundlage arbeiten.
Was wird gefördert?
- Neubau, Erweiterung, Umbau von Schulgebäuden
- Generalsanierung denkmalgeschützter Schulgebäude
- Erwerb und Umbau vom Gebäuden zur Gewinnung von Schulraum
- In Ganztagsschulen zusätzlich:
Baumaßnahmen für den Essens-, Betreuungs-, Freizeit- und Lehrerbereich
(bis zur Überarbeitung der Privatschulbauverordnung derzeit nur für öffentliche Schulen)
Gefördert werden nur einzelne Projekte.
Welche Vorhaben und Kosten genau gefördert werden, ist in den Schulbauförderungsrichtlinien für die öffentlichen Schulen und in der Privatschulbauverordnung für die privaten Schulen aufgeführt.
Wie wird gefördert?
Die Schulträger erhalten einen anteiligen Zuschuss zu den förderfähigen Projektkosten als Festbetrag.
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Förderfähige Projektkosten
Wie hoch die förderfähigen Projektkosten sind, bestimmt das Regierungspräsidium. Der so genannte zuschussfähige Bauaufwand ergibt sich im Allgemeinen aus dem Raumbedarf (in m²) multipliziert mit den vorgegebenen Kostenrichtwerten. Die Kostenrichtwerte für die einzelnen Schularten sind in der Schulbauförderungsrichtlinie (Download am Ende der Seite) festgelegt.
Finanzierungsanteil
Wie viel Prozent des zuschussfähigen Bauaufwand genau finanziert werden, entscheidet jeweils das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport im Einzelfall. Die folgenden Fördersätze sind Richtwerte zur Orientierung.
| Öffentliche Schulen | Fördersatz |
|---|---|
| Regelsatz | 33 % |
Weitere Details stehen in den Schulbauförderrichtlinien (Download am Ende der Seite).
| Privatschulen (freie Träger) | Fördersatz |
|---|---|
| Ersatzschulen im Sinne des Privatschulgesetzes |
37 % |
| Heimsonderschulen | 65 % |
Weitere Details stehen im Privatschulgesetz.
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Verfahren
Antragstellung, Bewilligung und Auszahlung der Fördergelder erfolgen in einem mehrstufigen Verfahren.
Die L-Bank übernimmt die Auszahlung der Gelder.
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Die vier Stufen des Verfahrens
1. Antragstellung
Die Schulträger stellen den Förderantrag auf einem Vordruck bei der Rechtsaufsichtsbehöre oder dem Regierungspräsidium. Im Vorfeld müssen die Schulträger mit dem Regierungspräsidium geklärt haben, ob die Maßnahme tatsächlich erforderlich ist. Zur Bestätigung erhalten sie ein entsprechendes Schreiben des Regierungspräsidiums. Erst danach können sie den Antrag stellen.
2. Bewilligung
Das Regierungspräsidium erstellt eine Anmeldeliste und legt diese dem Kultusministerium zur Entscheidung vor. Auf Basis dieser Entscheidung erteilt das Regierungspräsidium die Bewilligungsbescheide an die Schulträger. Die Schulträger müssen spätestens ein Jahr nach Bewilligung mit dem Vorhaben beginnen.
3. Auszahlung
Die Schulträger beantragen die Auszahlung bewilligter Zuschüsse bei der L-Bank. Die L-Bank kann jedoch nur auszahlen, sofern das Land entsprechende Mittel bereitstellt.
Bei öffentlichen Schulen zahlt die L-Bank bis zu 90 % der bewilligten Summe nach Baufortschritt aus. Bei privaten Schulen zahlt die L-Bank die Summe in 10 jährlichen, gleich hohen Raten aus. Dafür müssen die privaten Schulen nachweisen, dass am Anfang tatsächlich ein Bauaufwand in dieser Höhe entstanden ist.
4. Verwendungsnachweis
Die Schulträger reichen nach Abschluss des Projektes den Verwendungsnachweis zur Prüfung beim Regierungspräsidium ein. Die Schulbaukontrollkommission führt vor Ort die Schlussabnahme durch. Ergeben sich hier keine Beanstandungen, werden die restlichen 10 % des bewilligten Zuschusses ausbezahlt. Eventuelle Kostenerhöhungen werden nicht berücksichtigt.
Hinweis:
Im Zuge der großen Verwaltungsreform wurden die ehemaligen Oberschulämter zum 01.01.2005 in die Abteilungen 7 der Regierungspräsidien integriert.
Formulare
Auf der Website des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport können Sie wichtige Hilfsmittel und Formulare für die Antragstellung herunterladen.
Die Formulare für die Beantragung der Auszahlung schickt die L-Bank den Schulträgern direkt nach der Bewilligung zu.
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Richtlinien
Richtlinien zur Gewährung von Zuschüssen zur Förderung des Schulhausbaus kommunaler Schulträger (Schulbauförderungsrichtlinien - SchBauFR)
Die aktuelle Version vom 03.02.2006 (gültig ab 01.01.2006) können Sie am Ende der Seite als PDF-Datei herunterladen.
Auf der Website Kultusportal Baden-Württemberg können Sie das Privatschulgesetz unter der Rubrik Service/Gesetze/Verordnungen/Landesgesetze herunterladen.
Ansprechpartner für Fragen zum Programm allgemein, zur Antragstellung und Bewilligung
- Ministerium für Kultus, Jugend und Sport
- Regierungspräsidien Freiburg, Karlsruhe, Stuttgart, Tübingen (jeweils Referat 71)
Ansprechpartner finden Sie auf der Website der Regierungspräsidien.
Downloads
Schulhausbau, PDF
(62 kB)
Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen zur Förderung des Schulhausbaus kommunaler Schulträger (Schulbauförderungsrichtlinien)
Kommune und Infrastruktur, PDF
(259 kB)
Broschüre
Ansprechpartner:
Martina Danielzik
Telefon:
0721 150-3747
Fax:
0721 150-1592
E-Mail:
martina.danielzik@l-bank.de
Für Fragen zur Auszahlung.

