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Technische Information

Bund-Länder-Programm Soziale Stadt (SSP)

Das Land Baden-Württemberg fördert zusammen mit dem Bund kommunale Investitionen in Stadtteilen, die als soziale Brennpunkte gelten. Damit wollen sie dort die Wohn- und Lebensqualität verbessern und die Gebiete auch sozial wieder aufwerten. Die Federführung für das Programm liegt in Baden-Württemberg beim Wirtschaftsministerium.


Aktuelle Fristen

 Antragschluss für Projekte 2012: 31.10.2011


Wer wird gefördert?

Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg mit Stadtteilen, die aufgrund ihrer sozialen Probleme einen besonderen Entwicklungsbedarf haben.

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Soziale Brennpunkte

Stadtteile mit sozialen Problemen sind häufig:

  • dicht besiedelte Bezirke in der Innenstadt mit veralteter Bausubstanz und hoher Umweltbelastung
  • große Wohnsiedlungen am Stadtrand aus der Nachkriegszeit mit monotoner Architektur, fehlenden Grünflächen, einseitiger Nutzung (Schlafstädte) und unzureichender Infrastruktur
  • Wohnsiedlungen auf ehemaligen Kasernengeländen (Konversionsflächen)


Die sozialen Probleme zeigen sich unter anderem an:

  • einem hohen Anteil an einkommensschwachen Haushalten
  • hoher Arbeitslosigkeit
  • einem relativ niedrigen Bildungsniveau der Bewohner

Fördergebiet

Der Stadtteil muss als Fördergebiet räumlich abgegrenzt und förmlich ausgewiesen werden. 

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Was wird gefördert?

Gefördert werden investive Maßnahmen im Rahmen des Gesamtkonzeptes für das betreffende Problemgebiet.

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Gesamtkonzept für das Fördergebiet

Die vielschichtigen Ursachen der sozialen Probleme erfordern ein umfassendes Bündel an verschiedenen Maßnahmen, die in einem integrierten Handlungskonzept zusammengefasst sind. Dazu gehören auch nicht-investive Maßnahmen im sozialen Bereich, die allerdings über andere Förderprogramme finanziert werden müssen.

Auf Basis dieses Handlungskonzeptes muss die Gemeinde das Gebiet räumlich abgrenzen und förmlich als Fördergebiet ausweisen.

Förderfähige Maßnahmen

Gefördert werden investive Maßnahmen zum Beispiel zur:

  • Verbesserung der Wohnverhältnisse und des Wohnumfelds
  • Verbesserung der sozialen Infrastruktur
  • Förderung von Gründungen
  • Ansiedlung von Unternehmen, Läden o. ä.
  • Schaffung von Beschäftigungs-, Ausbildungs- und Qualifizierungsmöglichkeiten
  • Entlastung der Umwelt
  • Entschärfung von Punkten mit hoher Kriminalität
  • Verbesserung des Öffentlichen Personennahverkehrs

Nicht gefördert wird die Erstellung des Handlungskonzeptes.

Welche Maßnahmen im Einzelnen gefördert werden können, ist in den Städtebauförderungsrichtlinien genau aufgeführt, welche am Ende der Seite heruntergeladen werden können.

Das Förderprogramm knüpft an wesentlichen Begriffen des Baugesetzbuches (BauGB) an. Einschlägig ist hier vor allem das zweite Kapitel Besonderes Städtebaurecht.
Das Bundesministerium der Justiz stellt den Gesetzestext kostenlos im Internet zum Herunterladen bereit.

Bundesweite Projekte

Auf einer eigener Website zum Programm Soziale Stadt finden Sie ausführliche Informationen zum Förderprogramm. Wenn Sie ein konkretes Projekt planen wollen, helfen Ihnen dort weiter:

  • eine Datenbank mit den bisher geförderten Projekten
  • ein Leitfaden der Bauministerkonferenz mit Vorschlägen, wie die abstrakten Ziele und Handlungsfelder des Programms in konkrete Projekte umgesetzt werden können.

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Wie wird gefördert?

Die Städte und Gemeinden erhalten in der Regel anteilige Zuschüsse.

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Finanzierungsanteil

Die Kommunen erhalten einen Zuschuss in Höhe von 60 Prozent der förderfähigen Kosten der Gesamtmaßnahme. Für die Gesamtmaßnahme wird ein Förderrahmen festgesetzt. 

Private Eigentümer

Die Gemeinden können die Fördermittel als Zuschuss oder als Darlehen an private Hauseigentümer oder Investoren im Fördergebiet weitergeben. Bauliche Maßnahmen an privaten Gebäuden sind in der Regel Aufgabe des Eigentümers. Daher können die Eigentümer die Förderung bei der Gemeinde beantragen.

Kombination mit anderen Förderprogrammen

Die Städte und Gemeinden sollen für das Maßnahmenbündel weitere Fördermöglichkeiten nutzen. Dies gilt vor allem für die nicht-investiven Maßnahmen im sozialen Bereich. In Frage kommen Förderprogramme der EU, des Bundes, des Landes und der Kommunen.

Auf der Website des Wirtschaftsministeriums Baden-Württemberg können Sie eine Liste mit Förderprogrammen herunterladen, die sich in die Gesamtmaßnahme integrieren lassen.

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Verfahren

Antragstellung, Bewilligung und Auszahlung der Fördergelder erfolgen in einem mehrstufigen Verfahren.

Die L-Bank übernimmt die Auszahlung der Gelder.

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Die vier Stufen des Verfahrens

 

1. Antragstellung

Die Gemeinden beantragen die Aufnahme in das Förderprogramm beim zuständigen Regierungspräsidium.

2. Bewilligung

Das Regierungspräsidium prüft die Anträge und legt dann dem Wirtschaftsministerium eine Prioritätenliste vor. Das Wirtschaftsministerium entscheidet und stellt ein Jahresprogramm auf, in dem die geförderten Vorhaben mit den Fördermitteln aufgeführt sind. Auf Basis des Jahresprogramms erteilt das Regierungspräsidium die Bewilligungsbescheide.

3. Auszahlung

Die Gemeinden stellen beim Regierungspräsidium einen Antrag auf Auszahlung der bewilligten Fördermittel. Im Auftrag des Regierungspräsidiums zahlt die L-Bank die Fördermittel an die Gemeinden aus.

4. Verwendungsnachweis/Abrechnung

Die Gemeinden reichen spätestens 12 Monate nach Abschluss der Maßnahme eine Abrechnung zur Prüfung beim Regierungspräsidium ein. Die Abrechnung entspricht dem Verwendungsnachweis des Haushaltsrechts.

Formulare

Auf der Website des Wirtschaftsministeriums Baden-Württemberg können Sie alle Formulare für die Antragstellung, Auszahlung und Abrechnung herunterladen.

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Richtlinien

Städtebauförderungsrichtlinien des Wirtschaftsministeriums (StBauFR)

Die aktuelle Richtlinien (vom 23.11.2006) können Sie am Ende der Seite herunterladen.


Weitere Informationen

Auf einer eigener Website zum Programm Soziale Stadt finden Sie ausführliche Informationen zum Förderprogramm.

Das Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg informiert auf seiner Website ebenfalls über das Förderprogramm.

Das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen bietet ebenfalls Informationen zum Programm Soziale Stadt. Unter anderem können Sie dort das Merkblatt Programme der Städtebauförderung herunterladen.


Ansprechpartner für Fragen zum Programm allgemein, zur Antragstellung und Bewilligung


Downloads

Information

Ansprechpartner:

Martina Danielzik

Telefon: 0721 150-3747
Fax: 0721 150-1592
E-Mail: martina.danielzik@l-bank.de

Für Fragen zur Auszahlung.

Kontakt

Telefon:
0721 150-3747
Für Fragen zur Auszahlung.

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