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Technische Information

Städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen

Das Land Baden-Württemberg fördert, zum Teil zusammen mit dem Bund, städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen der Kommunen. Damit möchte es vor allem Innenstädte und Ortszentren wiederbeleben, Brachflächen reaktivieren, den Wohnungsbestand sichern und die Rahmenbedingungen für private und gewerbliche Investitionen verbessern.


Es gibt zwei Förderprogramme:

Die Federführung für beide Programme liegt beim Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg.


Aktuelle Fristen

Antragschluss für Projekte 2012: 31.10.2011


Wer wird gefördert?


Was wird gefördert?

Gefördert werden städtebauliche Maßnahmen

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Gesamtmaßnahme

Gefördert wird das gesamte, mehrjährige Verfahren (im Sinne des Baugesetzbuches).

Die Stadt oder Gemeinde muss für das entsprechende Gebiet ein städtebauliches Gesamtkonzept vorlegen. In diesem Sanierungs- oder Entwicklungskonzept werden Ziele und die geplanten Maßnahmen aufgeführt.

Fördergebiet

Auf Grundlage des Konzeptes muss die Gemeinde das Gebiet als Sanierungs-, Entwicklungs- oder Stadtumbaugebiet im Sinne des Baugesetzbuches ausweisen.

Förderfähige Maßnahmen

Gefördert werden beispielweise Maßnahmen zur

  • Reaktivierung von Brachflächen
  • Wiederbelebung der Innenstädte und Ortszentren
  • Erhaltung und Modernisierung des Wohnungsbestandes
  • Verbesserung des Wohnumfeldes
  • Stabilisierung und Aufwertung bestehender Gewerbegebiete
  • ganzheitlichen ökologischen Erneuerung

Üblicherweise setzt sich das Verfahren aus einer Vielzahl von Einzelmaßnahmen zusammen. Gefördert werden (jeweils in der Definition des Baugesetzbuches):

  • Voruntersuchungen
  • Vorbereitende Untersuchungen
  • Durchführung (Festlegung des Sanierungsgebietes, Ordnungsmaßnahmen, Planungen)
  • Baumaßnahmen

Welche Maßnahmen zur Vorbereitung und Durchführung des Gesamtkonzeptes gefördert werden können, ist in den Städtebauförderungsrichtlinien genau aufgeführt, welche am Ende der Seite heruntergeladen werden können.

Das Förderprogramm knüpft an wesentlichen Begriffen des Baugesetzbuches (BauGB) an. Einschlägig ist hier vor allem das zweite Kapitel Besonderes Städtebaurecht.
Das Bundesministerium der Justiz stellt den Gesetzestext kostenlos im Internet zum Herunterladen bereit. 

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Wie wird gefördert?

Die Städte und Gemeinden erhalten in der Regel anteilige Zuschüsse.

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Finanzierungsanteil

Die Städte und Gemeinden erhalten einen Zuschuss in Höhe von 60 % der förderfähigen Kosten der Gesamtmaßnahme. Für die Gesamtmaßnahme wird ein Förderrahmen festgesetzt.

Private Eigentümer

Die Gemeinden können die Fördermittel als Zuschuss oder als Darlehen an private Hauseigentümer oder Investoren im Fördergebiet weitergeben. Bauliche Maßnahmen an privaten Gebäuden sind in der Regel Aufgabe des Eigentümers. Daher können die Eigentümer die Förderung bei der Gemeinde beantragen.

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Verfahren

Antragstellung, Bewilligung und Auszahlung der Fördergelder erfolgen in einem mehrstufigen Verfahren.

Die L-Bank übernimmt die Auszahlung der Gelder.

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Die vier Stufen des Verfahrens

 

1. Antragstellung

Die Gemeinden beantragen die Aufnahme in das Förderprogramm beim zuständigen Regierungspräsidium.

2. Bewilligung

Das Regierungspräsidium prüft die Anträge und legt dann dem Wirtschaftsministerium eine Prioritätenliste vor. Das Wirtschaftsministerium entscheidet und stellt ein Jahresprogramm auf, in dem die geförderten Vorhaben mit den Fördermitteln aufgeführt sind. Auf Basis des Jahresprogramms erteilt das Regierungspräsidium die Bewilligungsbescheide.

3. Auszahlung

Die Gemeinden stellen beim Regierungspräsidium einen Antrag auf Auszahlung der bewilligten Fördermittel. Im Auftrag des Regierungspräsidiums zahlt die L-Bank die Fördermittel an die Gemeinden aus.

4. Verwendungsnachweis/Abrechnung

Die Gemeinden reichen spätestens 12 Monate nach Abschluss der Maßnahme eine Abrechnung zur Prüfung beim Regierungspräsidium ein. Die Abrechnung entspricht dem Verwendungsnachweis des Haushaltsrechts.

Formulare 

Auf der Website des Wirtschaftsministeriums Baden-Württemberg können Sie alle Formulare für die Antragstellung, Auszahlung und Abrechnung herunterladen.

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Richtlinien

Städtebauförderungsrichtlinien des Wirtschaftsministeriums (StBauFR)

Die aktuelle Richtlinien (vom 23.11.2006) können Sie am Ende der Seite herunterladen.


Weitere Informationen

Das Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg informiert auf seiner Website ebenfalls über das Förderprogramm.

Das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen bietet ebenfalls Informationen zum Programm Städtebauliche Entwicklung- und Sanierung. Unter anderem können Sie dort das Merkblatt Programme der Städtebauförderung herunterladen.


Ansprechpartner für Fragen zum Programm allgemein, zur Antragstellung und Bewilligung


Downloads

Information

Ansprechpartner:

Martina Danielzik

Telefon: 0721 150-3747
Fax: 0721 150-1592
E-Mail: martina.danielzik@l-bank.de

Für Fragen zur Auszahlung.

Kontakt

Telefon:
0721 150-3747
Für Fragen zur Auszahlung.

Weitere Kontaktdaten