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L-Bank Infrastrukturfrderung

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Technische Information

Tourismusinfrastruktur

Das Land Baden-Württemberg vergibt Zuschüsse für öffentliche Tourismuseinrichtungen. Es möchte damit die Attraktivität der Tourismusstandorte in Baden-Württemberg erhöhen und die Wettbewerbsfähigkeit der Tourismuseinrichtungen steigern. Die Federführung für die Förderung liegt beim Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz.


Aktuelle Fristen

Aktueller Antragschluss für Projekte 2012: 01.10.2011


Wer wird gefördert?


Was wird gefördert?

Welche Vorhaben und Kosten genau gefördert werden, ist in den Richtlinien zum Programm festgelegt. Sie können die Richtlinien am Ende der Seite herunterladen.


Wie wird gefördert?

Die Tourismuseinrichtungen erhalten anteilige Zuschüsse zu den förderfähigen Projektkosten.

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Finanzierungsanteil

Wie hoch der Finanzierungsanteil des Zuschusses im Einzelfall ist, entscheidet jeweils das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz. Die maximalen Fördersätze in der Tabelle dienen nur zur Orientierung.

Vorhabenmaximaler Fördersatz
Vorhaben in Kur- und Erholungsorten
50 %
Hallen- und Freibäder
Touristische Radwege, sofern sie keine Radfernwege sind
Wanderwege, die nicht zertifiziert sind
25 %
Vorhaben in Gemeinden, die nicht als Kur- und Erholungsort anerkannt sind
15 %
Vorhaben von Einrichtungen mit Gewinnerzielungsabsichten
15 %

Weitere Details stehen in den Richtlinien auf der Homepage des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz

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Verfahren

Antragstellung, Bewilligung und Auszahlung der Fördergelder erfolgen in einem mehrstufigen Verfahren.

Die L-Bank übernimmt die Auszahlung der Gelder sowie die anschließende Weiterbearbeitung der Fälle.

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Die vier Stufen des Verfahrens

 

1. Antragstellung

Das Programm wird jährlich im Frühjahr ausgeschrieben. Die Gemeinden stellen dannn den Förderantrag bei ihrer Rechtsaufsichtsbehörde, die ihn an das Regierungspräsidium weiterleitet.

  • Antragsfrist: 1. Oktober, jeweils für das nächste Jahr

2. Bewilligung

Das Regierungspräsidium erstellt eine Prioritätenliste für die eingegangen Anträge und legt diese dem Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz zur Entscheidung vor. Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz nimmt die Projekte, die gefördert werden sollen, in den jährlichen Bedarfsplan auf. Aus dieser Basis erteilt das Regierungspräsidium die Bewilligungsbescheide.

3. Auszahlung

Die Gemeinden beantragen bei der L-Bank die Auszahlung der bewillligten Zuschüsse. Die L-Bank zahlt aufgrund nachgewiesener Aufgaben entsprechend dem zugrundeliegenden Fördersatz aus.

4. Verwendungsnachweis

Die Gemeinden oder die geförderten Einrichtungen reichen den Verwendungsnachweis bei der L-Bank zur Prüfung ein.

Formulare

Auf der Website des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg können Sie das Antragsformular als ausfüllbare Word- und als PDF-Datei herunterladen.

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Richtlinien

Richtlinien des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz zum Tourismusinfrastrukturprogramm

Die aktuelle Fassung (vom 21.02.2011) finden Sie auf der Seite „Förderung kommunaler Tourismusinfrastrukturprojekte“ des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz.

Für alle vor diesem Zeitpunkt bewilligten Maßnahmen gilt unabhängig davon die zum Zeitpunkt der Bewilligung gültige Richtlinie.


Weitere Informationen

Informationen zum Tourismusinfrastrukturprogramm finden Sie auch auf der Website des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz.


Ansprechpartner für Fragen zum Programm allgemein, zur Antragstellung und Bewilligung


Downloads

Information

Ansprechpartner:

Theodosios Korosiadis

Telefon: 0721 150-3078
Fax: 0721 150-3896
E-Mail: theodosios.korosiadis@l-bank.de

Kontakt

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0721 150-3078

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