Wasserwirtschaftliche Vorhaben
Das Land Baden-Württemberg vergibt Zuschüsse für wasserwirtschaftliche Vorhaben der Kommunen. Das Land möchte damit vor allem sicherstellen, dass die Bürger zu vertretbaren Kosten mit Trinkwasser versorgt werden. Aber auch der Hochwasserschutz und der Umweltschutz sind wichtige Ziele des Programms. Die Federführung für das Programm liegt beim Umweltministerium.
Fristen
Antragsschluss ist der 1. Oktober (Ausschlussfrist) vor Beginn des Jahres, in dem mit dem Vorhaben begonnen werden soll.
Wer wird gefördert?
- Gebietskörperschaften (inklusive deren Eigenbetriebe)
- Zweckverbände, Wasser- und Bodenverbände
- Kommunale Unternehmen in privater Rechtsform
Bei Vorhaben der öffentlichen Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung gilt die zusätzliche Voraussetzung:
- nur Gemeinden mit einem Wasser- und Abwasserentgelt über 5,50 Euro/m³
Was wird gefördert?
- Vorhaben der öffentlichen Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung zum Beispiel Investitionen für den Betrieb, Sanierung und Erneuerung der Anlagen
- Vorhaben des Wasserbaus und der Gewässerökologie Ausbau von Gewässern, Maßnahmen des Hochwasserschutzes
Gefördert werden nur einzelne Projekte.
Welche Vorhaben und welche Kosten genau gefördert werden können, ist detailliert in der Richtlinie aufgeführt. Die aktuelle Fassung finden Sie auf der Internetseite des Umweltministeriums.
Wie wird gefördert?
Die Investoren erhalten anteilige Zuschüsse zu den förderfähigen Projektkosten.
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Finanzierungsanteil
Wie hoch der Finanzierungsanteil des Zuschusses im Einzelfall ist, entscheidet jeweils das Regierungspräsidium. Die Tabelle mit den Fördersätzen dient lediglich zur Orientierung.
| Vorhaben | Fördersatz | Bestimmungsfaktoren |
|---|---|---|
|
Wasserversorgung / Abwasserbeseitigung |
30 - 90 % |
Höhe des Wasser- und Abwasserentgeltes |
|
Wasserbau |
20 - 70 % |
Zuwendungsfähige Ausgaben pro Einwohner |
|
Gewässerökologie (im ländlichen Raum) |
50 % (70%) |
|
Weitere Details entnehmen Sie bitte der aktuellen Richtline auf der Internetseite des Umweltministeriums.
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Verfahren
Antragstellung, Bewilligung und Auszahlung der Fördergelder erfolgen in einem mehrstufigen Verfahren.
Die L-Bank übernimmt die Auszahlung der Gelder.
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Die vier Stufen des Verfahrens
1. Antragstellung
Die Kommunen bzw. Investoren stellen den Förderantrag bei der unteren Wasserbehörde (Landratsamt).
- Antragsfrist: 1. Oktober jeweils für das nächste Jahr
2. Bewilligung
Die untere Wasserbehörde bearbeitet den Antrag und leitet ihn weiter an das Regierungspräsidium zur Entscheidung. Das zuständige Regierungspräsidium erteilt die Bewilligungsentscheide an die Investoren.
3. Auszahlung
Die Investoren beantragen die Auszahlung der bewilligten Zuschüsse über das Landratsamt (im Regierungsbezirk Stuttgart über das Regierungspräsidium) bei der L-Bank. Die L-Bank zahlt die Zuschüsse nach Baufortschritt aus.
4. Verwendungsnachweis
Die Kommunen bzw. Investoren reichen den Verwendungsnachweis beim Landratsamt zur Prüfung ein. Auf Basis dieser Angaben setzt das Regierungspräsidium den Zuschuss endgültig fest.
Formulare
Die Regierungspräsidien haben im Internet alle wichtigen Formulare zum Herunterladen zusammengestellt.
Außerdem steht ein Programm zur Berechnung des Wasser- und Abwasserentgeltes zur Verfügung.
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Richtlinien
Förderrichtlinien Wasserwirtschaft des Umweltministeriums (FrWw)
Die aktuelle Fassung 2009 finden Sie auf der Internetseite des Umweltministeriums.
Ansprechpartner
Für Fragen zum Programm allgemein, zur Antragstellung und Bewilligung
- Umweltministerium Baden-Württemberg
- Regierungspräsidien Freiburg, Karlsruhe, Stuttgart, Tübingen
Ansprechpartner finden Sie auf der Website der Regierungspräsidien.
Downloads
InformationAnsprechpartner:
Georg Dury
Telefon:
0721 150-3855
Fax:
0721 150-1592
E-Mail:
georg.dury@l-bank.de
Für Fragen zur Auszahlung.

