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L-Bank Wirtschaftsfrderung

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Technische Information

Wasserwirtschaftliche Vorhaben

Das Land Baden-Württemberg vergibt Zuschüsse für wasserwirtschaftliche Vorhaben der Kommunen. Das Land möchte damit vor allem sicherstellen, dass die Bürger zu vertretbaren Kosten mit Trinkwasser versorgt werden. Aber auch der Hochwasserschutz und der Umweltschutz sind wichtige Ziele des Programms. Die Federführung für das Programm liegt beim Umweltministerium.


Fristen

Antragsschluss ist der 1. Oktober (Ausschlussfrist) vor Beginn des Jahres, in dem mit dem Vorhaben begonnen werden soll. 


Wer wird gefördert?

Bei Vorhaben der öffentlichen Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung gilt die zusätzliche Voraussetzung:


Was wird gefördert?

Gefördert werden nur einzelne Projekte.

Welche Vorhaben und welche Kosten genau gefördert werden können, ist detailliert in der Richtlinie aufgeführt. Die aktuelle Fassung finden Sie auf der Internetseite des Umweltministeriums.


Wie wird gefördert?

Die Investoren erhalten anteilige Zuschüsse zu den förderfähigen Projektkosten.

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Finanzierungsanteil

Wie hoch der Finanzierungsanteil des Zuschusses im Einzelfall ist, entscheidet jeweils das Regierungspräsidium. Die Tabelle mit den Fördersätzen dient lediglich zur Orientierung.

 VorhabenFördersatz
 Bestimmungsfaktoren
Wasserversorgung /
Abwasserbeseitigung
30 - 90 %
Höhe des Wasser- und
Abwasserentgeltes
Wasserbau
20 - 70 %
Zuwendungsfähige Ausgaben
pro Einwohner
Gewässerökologie
(im ländlichen Raum)
50 %
(70%)
 

Weitere Details entnehmen Sie bitte der aktuellen Richtline auf der Internetseite des Umweltministeriums.

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Verfahren

Antragstellung, Bewilligung und Auszahlung der Fördergelder erfolgen in einem mehrstufigen Verfahren.

Die L-Bank übernimmt die Auszahlung der Gelder.

Mehr Informationen

Die vier Stufen des Verfahrens

 

1. Antragstellung

Die Kommunen bzw. Investoren stellen den Förderantrag bei der unteren Wasserbehörde (Landratsamt).

  • Antragsfrist: 1. Oktober jeweils für das nächste Jahr

2. Bewilligung

Die untere Wasserbehörde bearbeitet den Antrag und leitet ihn weiter an das Regierungspräsidium zur Entscheidung. Das zuständige Regierungspräsidium erteilt die Bewilligungsentscheide an die Investoren.

3. Auszahlung

Die Investoren beantragen die Auszahlung der bewilligten Zuschüsse über das Landratsamt (im Regierungsbezirk Stuttgart über das Regierungspräsidium) bei der L-Bank. Die L-Bank zahlt die Zuschüsse nach Baufortschritt aus.

4. Verwendungsnachweis

Die Kommunen bzw. Investoren reichen den Verwendungsnachweis beim Landratsamt zur Prüfung ein. Auf Basis dieser Angaben setzt das Regierungspräsidium den Zuschuss endgültig fest.

Formulare

Die Regierungspräsidien haben im Internet alle wichtigen Formulare zum Herunterladen zusammengestellt.

Außerdem steht ein Programm zur Berechnung des Wasser- und Abwasserentgeltes zur Verfügung.

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Richtlinien

Förderrichtlinien Wasserwirtschaft des Umweltministeriums (FrWw)

Die aktuelle Fassung 2009 finden Sie auf der Internetseite des Umweltministeriums.


Ansprechpartner

Für Fragen zum Programm allgemein, zur Antragstellung und Bewilligung


Downloads

Information

Ansprechpartner:

Georg Dury

Telefon: 0721 150-3855
Fax: 0721 150-1592
E-Mail: georg.dury@l-bank.de

Für Fragen zur Auszahlung.

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Telefon:
0721 150-3855

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