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Elterngeld: Antrag und Fristen

Elterngeld muss schriftlich beantragt werden. Beide Elternteile können mit dem Antragsvordruck gleichzeitig den Antrag stellen.

Unterschrieben werden muss der Antrag immer von beiden berechtigten Elternteilen, da hiermit das Einverständnis mit der Aufteilung des Elterngeldes zum Ausdruck gebracht wird. Eine Ausnahme hiervon gilt, wenn ein Elternteil das alleinige Sorgerecht hat.

Das Antragsformular mit ausführlichen Hinweisen zum Bundeselterngeld und Erläuterungen zum Ausfüllen des Vordrucks ist als PDF hinterlegt und kann unter der Rubrik Downloads am Ende der Seite geöffnet, gelesen und gespeichert werden. Hier finden Sie auch weitere Vordrucke, zum Beispiel eine Arbeitgeberbescheinigung.

Antragsformulare sind auch bei den Städten und Gemeinden in Baden-Württemberg erhältlich. Hier können Sie ihren Antrag dann auch einreichen oder direkt an die L-Bank senden.

Rückwirkend kann Elterngeld höchstens für die letzten drei Lebensmonate vor dem Monat des Antragseingangs gezahlt werden. Maßgeblich für die Berechnung der Frist ist der tatsächliche Eingang bei einer der oben genannten Stellen, nicht das Datum des Poststempels.

Beispiel:

Das Kind ist am 10.03.2007 geboren. Der Antrag auf Elterngeld geht am 25.08.2007 und damit im sechsten Lebensmonat des Kindes bei der Behörde ein. Rückwirkend kann Elterngeld somit nur für den dritten bis fünften Lebensmonat und damit für die Zeit ab dem 10.05.2007 gezahlt werden.

Hinweis:
Wenn der zweite Elternteil noch kein Elterngeld beantragen möchte, kann er dies angeben und mitteilen, für welche Monate er Elterngeld beanspruchen möchte.

Bei einer späteren Antragstellung können bereits verbrauchte Monate nicht mehr berücksichtigt werden. Die Angaben stellen lediglich eine Anzeige dar für den Fall, dass sich die Elternteile über die Aufteilung nicht einig sind. Bitte beachten Sie, dass die Anzeige keinen rechtswirksamen Antrag darstellt und damit die Frist nicht wahrt.

Reichen Sie daher ihren Antrag rechtzeitig ein.


Lesen Sie hier weiter:


Hinweis:
Für Geburten/ Adoptionen vor dem 01.01.2007 gilt das Bundeserziehungsgeld weiter. Elterngeld kann für diese Kinder nicht bezogen werden.


Downloads

Information

Ansprechpartner:

Hotline Familienförderung

Telefon: 0800 6645 471*
Fax: 0721 150-3191
E-Mail: familienfoerderung@l-bank.de

*Kostenlos aus deutschem Festnetz oder mit deutschem Mobilfunknetz und -provider; Tipp: Geben Sie bei E-Mail-Anfragen Ihre Antragsnummer an, falls vorhanden. Sie beschleunigen dadurch die Bearbeitung.

Servicezeiten: Montag bis Freitag 9.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 17.00 Uhr

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0800 6645 471*
*Kostenlos aus deutschem Festnetz oder mit deutschem Mobilfunknetz und -provider; Tipp: Geben Sie bei E-Mail-Anfragen Ihre Antragsnummer an, falls vorhanden. Sie beschleunigen dadurch die Bearbeitung.

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