Für Mehrlingskinder ab Drillingen
Zuschuss: je Mehrlingskind einmalig 1.700 €
Förderung direkt nach der Geburt
Kurz erklärt
3 auf einen Streich? Weniger als das tapfere Schneiderlein. Dafür bekommen Sie mehr Geld. Und weniger Schlaf.
Für Mehrlingskinder ab Drillingen
Zuschuss: je Mehrlingskind einmalig 1.700 €
Förderung direkt nach der Geburt
Kurz erklärt
3 auf einen Streich? Weniger als das tapfere Schneiderlein. Dafür bekommen Sie mehr Geld. Und weniger Schlaf.
Ihr Vorhaben
Ihre Voraussetzungen
Geburt oder Adoption von Mehrlingen (ab Drillingen)
Zum Zeitpunkt der Geburt: Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt in Baden-Württemberg
Der berechtigte Personenkreis knüpft an das Bundeselterngeldgesetz (§§ 1 und 3 BEEG vom 06.12.2006) an.
Unsere Leistungen
Der Zuschuss beträgt je Mehrlingskind einmalig 1.700 €.
Sie bekommen den Zuschuss, unabhängig von Ihrem Familieneinkommen. Sie können den Zuschuss frei verwenden, Sie sollten ihn aber für Ihre Kinder einsetzen.
Die L‑Bank informiert.
Weitere Förderprogramme