Kurz erklärt
3 auf einen Streich? Weniger als das tapfere Schneiderlein. Dafür bekommen Sie mehr Geld. Und weniger Schlaf.
Für Mehrlingskinder ab Drillingen
Zuschuss: je Mehrlingskind einmalig 1.700 €
Förderung direkt nach der Geburt
Geburt oder Adoption von Mehrlingen (ab Drillingen)
Zum Zeitpunkt der Geburt: Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt in Baden-Württemberg
Der berechtigte Personenkreis knüpft an das Bundeselterngeldgesetz (§§ 1 und 3 BEEG vom 06.12.2006) an.
Der Zuschuss beträgt je Mehrlingskind einmalig 1.700 €.
Sie bekommen den Zuschuss, unabhängig von Ihrem Familieneinkommen. Sie können den Zuschuss frei verwenden, Sie sollten ihn aber für Ihre Kinder einsetzen.