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L-Bank Familienfrderung

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Technische Information

Elterngeld

Das Elterngeld hat das Bundeserziehungsgeld abgelöst und gilt für Geburten ab 01.01.2007.

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Landeserziehungsgeld

Landeserziehungsgeld können Sie im Anschluss an das Elterngeld erhalten. Das Landeserziehungsgeld ist eine einkommensabhängige Leistung des Landes für Eltern in Baden-Württemberg.

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Mehrlingsgeburten­programm

Seit dem Jahr 2002 erhalten Eltern von Mehrlingen (ab Drillingen) einen einmaligen Zuschuss des Landes Baden-Württemberg. Der Zuschuss ist unabhängig von der Höhe des Einkommens. Außerdem ist er steuer- und pfändungsfrei.

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Betreuungsgeld

Der Bundesgesetzgeber hat die rechtlichen Rahmenbedingungen zum Betreuungsgeld noch nicht vollständig geklärt. Daher können Sie noch keinen Antrag auf Betreuungsgeld stellen.

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