Energieeffizientes Bauen in Zusammenarbeit mit der KfW
Dieses Programm dient der langfristigen Finanzierung des Neubaus von Mietwohnungen in Baden-Württemberg. Entsprechend dem Leitbild Kinderland Baden-Württemberg unterstützen wir den Neubau von Mietwohnungen für junge Ehepaare und Familien mit Kinder und darüber hinaus den Neubau von seniorengerechten Mietwohnungen.
Das Finanzierungsangebot gilt landesweit ohne Bindung an Einkommensgrenzen.
Die L-Bank bietet diese Förderung in Kooperation mit der KfW-Förderbank an.
Wer wird gefördert?
Wir fördern Investoren, die Mietwohnraum schaffen. Hierbei kann es sich zum Beispiel handeln um:
- Wohnungsunternehmen,
- Wohnungsgenossenschaften,
- Gemeinden,
- Kreise,
- Gemeindeverbände,
- sonstige Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts oder
- Privatpersonen mit Erfahrungen im Mietwohnungsbau.
Was wird gefördert?
Mit unserem Förderprogramm unterstützen wir den Neubau von Mietwohngebäuden, deren Wohnungen überwiegend an junge Ehepaare und Familien mit Kindern oder Senioren vermietet werden und die die Anforderungen des KfW-Programms Energieeffizient Bauen für das sogenannte KfW-Effizienzhaus 70 / 55 / 40 (EnEV 2009) oder Passivhaus erfüllen. Nicht gefördert werden einzelne Wohnungen in Eigentümergemeinschaften oder Einliegerwohnungen.
Was sind die Voraussetzungen für die Förderung?
Ihr Bauvorhaben kann von uns nur gefördert werden, wenn
- der Wohnraum die Anforderungen des KfW-Programms Energieeffizient Bauen KfW-Effizienzhaus 70 / 55 / 40 (EnEV 2009) oder Passivhaus erfüllt und
- Sie mit dem Bau noch nicht begonnen haben.
Außerdem wird ein Eigenkapitaleinsatz in Höhe von mindestens 25 Prozent der Gesamtkosten erwartet.
Welche Art von Förderung können Sie beantragen?
Die Finanzierung setzt sich aus zwei Bausteinen zusammen, die bei der L-Bank zu beantragen sind:
Baustein 1:
- Ein Darlehen aus dem KfW-Programm Energieeffizient Bauen (KfW-Effizienzhaus 70 / 55 / 40 (EnEV 2009) oder Passivhaus).
- Finanziert werden 100 Prozent der Bauwerkskosten (Baukosten ohne Grundstück).
- Die Finanzierung beträgt maximal 50.000 Euro pro Wohneinheit.
Baustein 2:
- L-Bank-Darlehen, ergänzend zu den KfW-Darlehen.
- Finanziert werden sämtliche Restkosten (Grundstücks-, Bau- und Erschließungskosten).
- Die Finanzierung beträgt maximal 50.000 Euro pro Wohneinheit.
Die aktuellen Konditionen dieser Darlehen erhalten Sie auf Anfrage bei uns.
Wie können Sie die Förderung beantragen?
Sie müssen das Förderdarlehen schriftlich beantragen. Hierzu benötigen Sie den Antrag auf Förderung von Mietwohnraum im L-Bank Mietwohnraum-Förderprogramm (Neubau), zu finden in der Rubrik Downloads am Ende dieser als PDF-Datei.
Bitte senden Sie Ihren ausgefüllten Antrag an die
L-Bank
Bereich Wohnungsunternehmen
Schlossplatz 10
76113 Karlsruhe
Wo erhalten Sie zusätzliche Informationen?
Wenn Sie noch Fragen zur Förderung Ihres Bauhabens haben, können Sie sich gerne an uns wenden.
Downloads
InformationAnsprechpartner:
Bereich Wohnungsunternehmen
Telefon:
0721 150-3875
Fax:
0721 150-3829
E-Mail:
mietwohnungsbau@l-bank.de

