Starthilfe Baden-Württemberg
Wer wird gefördert?
Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Freiberufler mit einem Gesamtkapitalbedarf bis zu 150.000 Euro.
Es muss sich um kleine und mittlere Unternehmen (KMU) nach der Definition der EU-Kommission handeln.
Was wird gefördert?
Folgende Vorhaben werden gefördert
- Gründung eines neuen Unternehmens
- Übernahme eines bestehenden Unternehmens
- tätige Beteiligung an einem Unternehmen
- Existenzfestigungen bis 3 Jahre nach Gründung oder Übernahme
Im Rahmen der förderfähigen Vorhaben werden folgende Kosten finanziert:
- Investitionskosten
- Kosten für Erstausstattung oder Aufstockung des Warenlagers
- Betriebsmittelbedarf
Wie wird gefördert?
Die Starthilfe besteht aus einem zinsverbilligten Darlehen in Kombination mit einer obligatorischen Bürgschaft in Höhe von 80 %.
Darlehen und Bürgschaft sind Beihilfen im Sinne der EU. Sie werden ab 01.11.2008 auf Basis der De-minimis-Verordnung der EU-Kommission vergeben. Mehr Informationen dazu finden Sie in dem Informationsblatt, das Sie am Ende der Seite herunterladen können.
- Finanzierungsanteil
bis 100 % der förderfähigen Kosten: Investitionskosten, Warenlager, Betriebsmittelbedarf - Bruttodarlehenshöchstbetrag
100.000 Euro pro Unternehmen
Wird der Bruttodarlehenshöchstbetrag beim ersten Antrag nicht voll ausgeschöpft, kann das Unternehmen zu einem späteren Zeitpunkt ein weiteres Starthilfedarlehen erhalten. Die Darlehen dürfen aber zusammengerechnet den Bruttodarlehenshöchstbetrag nicht überschreiten. - minimaler Bruttodarlehensbetrag
2.500 Euro - Laufzeit
8 Jahre mit 2 tilgungsfreien Anlaufjahren - Auszahlung
98 % - Zinszahlung
Vierteljährlich zum 31.03., 30.06., 30.09., 31.12. - Tilgung
nach Ablauf der tilgungsfreien Jahre vierteljährlich zum 31.03., 30.06., 30.09., 31.12.
Wer übernimmt das Risiko?
Die Bürgschaftsbank Baden-Württemberg übernimmt bei allen Starthilfe-Darlehen eine Bürgschaft in Höhe von 80 %.
Für die Übernahme der Bürgschaft wird eine einmalige Bearbeitungsgebühr von 1,0 % des Bürgschaftsbetrags, mindestens 200 Euro, fällig, sowie eine laufende Risikoprovision von 0,8 % p.a., diese aber bezogen auf den gesamten Bruttodarlehensbetrag.
Konditionen
In der Konditionenübersicht wird eine Untergrenze für den Endkreditnehmerzins ausgewiesen. Die Hausbanken können den Sollzinssatz um maximal 0,5 Prozentpunkte anheben, wenn es die Bonität und/oder die Sicherheitenlage ihres Kunden erfordert.
Die Kosten für die Bürgschaft sind in dem angegebenen Effektivsollzins enthalten, nicht jedoch im Nominalsollzins. Der nominale Sollzins bezieht sich nur auf das Darlehen.
Kombination
Eine Kombination der Starthilfe mit anderen Förderprogrammen ist nur möglich, solange der Gesamtkapitalbedarf von 150 TEUR nicht überschritten wird. Ausgeschlossen ist jedoch eine Kombination mit Förderprogrammen des Landes Baden-Württemberg.
Antragstellung
Starthilfedarlehen können über die Hausbank beantragt werden. Die Hausbanken leiten den Antrag gegebenenfalls über das Zentralinstitut an die L-Bank weiter.
Ein vollständiger Antrag umfasst
- L-Bank-Formular Antrag für die Kreditprogramme des Landes und das ELR-Programm (als PDF verfügbar)
- De-minimis-Erklärung (als PDF verfügbar) - neu ab 01.11.2008
- Lebenslauf des Gründers/der Gründerin
- Selbstauskunft
- bei Betriebsübernahmen: Jahresabschlüsse der letzten beiden Geschäftsjahre des zu übernehmenden Unternehmens
Vor Antragstellung muss sich der Gründer bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer oder Handwerkskammer beraten lassen. Dies bestätigt die Hausbank auf dem Begleitschreiben zum Antragsformular.
L-Bank und Bürgschaftsbank entscheiden in der Regel innerhalb von zehn Arbeitstagen über die Anträge.
Downloads - Konditionen und Merkblätter
31.08.2010
Starthilfe, Regional-, Technologie-, Tourismus-, Umweltschutz- und Energiesparförderprogramm, PDF (20 kB)
KonditionenStarthilfe Baden-Württemberg, PDF (190 kB)
Merkblatt 8601Kriterien für kleine und mittlere Unternehmen (KMU-Kriterium), PDF (94 kB)
KMU-InfoblattDe-minimis-Infoblatt, PDF (24 kB)
Unternehmen, die die De-minimis-Erklärung ausfüllen müssen, erfahren hier, wie sie die notwendigen Angaben berechnen.Gründen und Investieren, PDF (1209 kB)
Broschüre
Downloads - Antragsunterlagen
01.04.2010
Kreditantrag - Antrag für die Kreditprogramme des Landes und für das Entwicklungsprogramm ländlicher Raum, PDF (541 kB)
Antrag 9078 für folgende Programme: Liquiditätshilfeprogramm, Starthilfe Baden-Württemberg, L-MezzaFin, Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR), Regionalförderprogramm, Technologieförderprogramm, Tourismusförderprogramm, Umweltschutz- und Energiesparförderprogramm01.04.2010
Kreditantrag — online speicherbar, PDF (550 kB)
Antrag 9078 für folgende Programme: Liquiditätshilfeprogramm, Starthilfe Baden-Württemberg, L-MezzaFin, Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR), Regionalförderprogramm, Technologieförderprogramm, Tourismusförderprogramm, Umweltschutz- und EnergiesparförderprogrammDe-minimis-Erklärung und Kleinbeihilfenerklärung, PDF (83 kB)
Sie müssen die De-minimis-Erklärung in folgenden Programmen ausfüllen: (1) Gründungs- und Wachstumsfinanzierung (GuW) für bestimmte Vorhabens- oder Kostenarten (2) Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (3) Starthilfe Baden-Württemberg (4) L-Bank-Invest (5) Agrar- und Ernährungswirtschaft - Betriebsmittel.
Ansprechpartner:
Hotline Wirtschaftsförderung
Telefon:
0711 122-2345
Fax:
0711 122-2674
E-Mail:
wirtschaft@l-bank.de
