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Technische Information

Starthilfe Baden-Württemberg

Wer wird gefördert?

Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Freiberufler mit einem Gesamtkapitalbedarf bis zu 150.000 Euro.

Es muss sich um kleine und mittlere Unternehmen (KMU) nach der Definition der EU-Kommission handeln.


Was wird gefördert?

Folgende Vorhaben werden gefördert

 Im Rahmen der förderfähigen Vorhaben werden folgende Kosten finanziert:


Wie wird gefördert?

Die Starthilfe besteht aus einem zinsverbilligten Darlehen in Kombination mit einer obligatorischen Bürgschaft in Höhe von 80 %.

Darlehen und Bürgschaft sind Beihilfen im Sinne der EU. Sie werden ab 01.11.2008 auf Basis der De-minimis-Verordnung der EU-Kommission vergeben. Mehr Informationen dazu finden Sie in dem Informationsblatt, das Sie am Ende der Seite herunterladen können.


Wer übernimmt das Risiko?

Die Bürgschaftsbank Baden-Württemberg übernimmt bei allen Starthilfe-Darlehen eine Bürgschaft in Höhe von 80 %.

Für die Übernahme der Bürgschaft wird eine einmalige Bearbeitungsgebühr von 1,0 % des Bürgschaftsbetrags, mindestens 200 Euro, fällig, sowie eine laufende Risikoprovision von 0,8 % p.a., diese aber bezogen auf den gesamten Bruttodarlehensbetrag.


Konditionen

In der Konditionenübersicht wird eine Untergrenze für den Endkreditnehmerzins ausgewiesen. Die Hausbanken können den Sollzinssatz um maximal 0,5 Prozentpunkte anheben, wenn es die Bonität und/oder die Sicherheitenlage ihres Kunden erfordert.

Die Kosten für die Bürgschaft sind in dem angegebenen Effektivsollzins enthalten, nicht jedoch im Nominalsollzins. Der nominale Sollzins bezieht sich nur auf das Darlehen.


Kombination

Eine Kombination der Starthilfe mit anderen Förderprogrammen ist nur möglich, solange der Gesamtkapitalbedarf von 150 TEUR nicht überschritten wird. Ausgeschlossen ist jedoch eine Kombination mit Förderprogrammen des Landes Baden-Württemberg.


Antragstellung

Starthilfedarlehen können über die Hausbank beantragt werden. Die Hausbanken leiten den Antrag gegebenenfalls über das Zentralinstitut an die L-Bank weiter.

Ein vollständiger Antrag umfasst

Vor Antragstellung muss sich der Gründer bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer oder Handwerkskammer beraten lassen. Dies bestätigt die Hausbank auf dem Begleitschreiben zum Antragsformular.

L-Bank und Bürgschaftsbank entscheiden in der Regel innerhalb von zehn Arbeitstagen über die Anträge.


Downloads - Konditionen und Merkblätter

Information

Downloads - Antragsunterlagen

Information

Ansprechpartner:

Hotline Wirtschaftsförderung

Telefon: 0711 122-2345
Fax: 0711 122-2674
E-Mail: wirtschaft@l-bank.de

Kontakt

Telefon:
0711 122-2345

Weitere Kontaktdaten