Risikoübernahmen in der aktuellen Finanz- und Wirtschaftskrise
Die Landesregierung hat den Rahmen für Bürgschaftsverpflichtungen von 150 Mio. Euro auf 500 Mio. Euro angehoben. Außerdem übernimmt der Bund eine teilweise Rückgarantie für diese Bürgschaftszusagen. Damit können das Land und die L-Bank die Unternehmen und ihre Hausbanken besser bei den anstehenden Finanzierungen zur Bewältigung der aktuellen Krise unterstützen.
Die Eckpunkte der L-Bank-Risikoübernahmen
- Verbürgung von Investitionskrediten der Hausbank
- Verbürgung von zusätzlichen Betriebsmittelkrediten der Hausbank
(keine Verbürgung von bestehenden Krediten oder von Anschlussfinanzierungen) - Keine Obergrenze für den verbürgten Kreditbetrag
- Bürgschaftsvolumen zwischen 1 uns 5 Mio. EUR
- Bürgschaftsquote in der Regel 50 %
- marktkonforme Konditionen
Die Anforderungen an das Unternehmen
Mittelständische Unternehmen in Baden-Württemberg
Unternehmen in Baden-Württemberg
Wettbewerbsfähigkeit und Kapitaldienstfähigkeit
Das Unternehmen muss grundsätzlich wettbewerbsfähig sein und eine positive Zukunftsaussicht haben. Ein tragsfähiges Unternehmenskonzept oder ein schlüssiges Restrukturierungsgutachten liegt vor. Das Unternehmen kann den Kapitaldienst leisten.
Kein Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne der EU
Die Schwierigkeiten des Unternehmens sind vorübergehend und durch die aktuelle Finanz- und Wirtschaftskrise bedingt. Es handelt sich nicht um ein Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne der EU-Definitionen bzw. das Unternehmen ist nur vorübergehend in Schwierigkeiten.
Die genaue Definitionen finden Sie auf einer eigenen Seite.
Beitrag aller Beteiligten
Die L-Bank erwartet, dass alle Beteiligten einen Beitrag zur Überwindung der Finanzierungsengpässe leisten. Mögliche Beiträge sind zum Beispiel:
- Kapitaleinlagen oder Bürgschaften der Gesellschafter
- Offenhalten der Linien, Tilgungsstundungen oder Poolung der Sicherheiten durch die Hausbanken
- Anpassung der Zahlungsmodalitäten für Kunden und Lieferanten
- Liquiditätsmanagement für Vorräte und Forderungen
- Verkauf von nicht notwendigem Betriebsvermögen
- Überprüfung von Investitionsvorhaben
- Beitrag der Mitarbeiter
Die Beantragung der Bürgschaften
Alle Details, wie Sie bzw. Ihre Hausbank die Bürgschaften der L-Bank oder des Landes beantragen, erfahren Sie auf der Seite zum Bürgschaftsprogramm. Die notwendigen Antragsunterlagen finden Sie auf der Seite mit den Downloads.

