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Technische Information

Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR)

Das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum bietet mittelständischen Unternehmen, die in ländlich geprägten Orten in Baden-Württemberg investieren, günstige Finanzierungsmöglichkeiten:

Investitionen von Unternehmen werden in den beiden Programmschwerpunkten Arbeiten und Grundversorgung gefördert. Einen Überblick über alle Förderschwerpunkte des ELR-Programms finden Sie auf einer eigenen Internetseite.

Die L-Bank bietet das ELR-Darlehen und ELR-Kombi-Darlehen in Zusammenarbeit mit der KfW Mittelstandsbank an. 


Neue Regelung zum Vorhabensbeginn ab 01.04.2010

Unternehmen dürfen mit dem Vorhaben erst beginnen, wenn auch die L-Bank die Förderung bewilligt hat und den Unternehmen der Zuschussbescheid der L-Bank vorliegt. Bei ELR-Darlehen gilt: Der Hausbank muss der Vertrag der L-Bank vorliegen.

Die bisherige Regelung, dass die Unternehmen schon nach Einplanung mit dem Vorhaben beginnen dürfen, entfällt.


Förderung mit Mitteln aus dem EU-Fonds EFRE

Logo: Europäischer Fonds für regionale Entwicklung - Investition in Ihre Zukunft - Baden-Württemberg

Innovative und umweltfreundliche ELR-Vorhaben werden mit Geldern aus dem Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) im Rahmen des EFRE-Förderziels Sicherung der regionalen Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung (RWB) gefördert.

Hintergrundinformationen zur EU-Strukturförderung des EFRE finden Sie auf einer speziellen Internetseite des Landes oder im Internetangebot der EU-Kommission.


Förderung mit Mitteln aus dem EU-Fonds ELER

Logos von ELER, LEADER, Baden-Württemberg

Bestimmte ELR-Vorhaben in den 8 ausgewählten LEADER-Aktionsgebieten werden mit Geldern aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) im Rahmen des ELER-Schwerpunktes LEADER gefördert.

Mehr Informationen zur Förderung von LEADER-Projekten, zu den LEADER-Aktionsgebieten und zum LEADER- Auswahlverfahren finden Sie im Internet unter www.leader.baden-wuerttemberg.de


Wer wird gefördert?

Die L-Bank fördert gewerbliche Unternehmen aus Industrie, Handel, Handwerk, Tourismus und Dienstleistungssektor, die in ländlich geprägten Gemeinden investieren.

Gefördert werden nur Unternehmen mit weniger als 100 Beschäftigten (in der Unternehmensgruppe).


Was wird gefördert?

Gewerbliche Investitionsmaßnahmen in ländlich geprägten Orten zur

Mehr Informationen

Förderfähige Vorhaben

 Förderschwerpunkt
 geförderte Vorhaben
 Arbeiten
  • Standortverlagerung aus Gemengelage
  • Reaktivierung von Gewerbe- und Militärbrachen
  • Umnutzung bestehender Gebäude
  • Neuansiedlung von Unternehmen (auch Gründung)
  • Erweiterung bestehender Betriebe
  • Errichtung von Gewerbehöfen
Grundversorgung
  • Neubau von Gebäuden (zum Beispiel Läden, Büros, Praxen)
  • Umbaumaßnahmen
  • Umnutzung von Gebäuden

Förderfähige Kosten

Finanziert werden folgende Ausgaben für Investitionen:

  •  Kosten für Grunderwerb
  • Kosten für den Erwerb von Gebäuden
  •  Kosten für Baumaßnahmen (Neubau, Umbau)
  •  Kosten für Maschinen und Betriebseinrichtungen

Nicht finanziert werden Kraftfahrzeuge, Warenlager und Betriebsmittelbedarf.

Für die Kosten des Grunderwerbs gilt eine Obergrenze: Sie dürfen maximal 10 % der gesamten förderfähigen Ausgaben ausmachen.  

Investitionsort

Der Investitionsort muss in Baden-Württemberg in ländlich geprägten Orten liegen. Auf den Sitz des investierenden Unternehmens kommt es nicht an.

Welche Gemeinden als ländlich geprägte Orte gelten, ist nicht abschließend definiert. Das Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum entscheidet im Einzelfall, ob ein Vorhaben förderfähig ist oder nicht. Orte, die zum ländlichen Raum nach der Definition des Landesentwicklungsplans gehören, kommen grundsätzlich für eine Förderung in Frage. Solche Orte müssen auch nicht unbedingt ländlich geprägt sein.

Eingeplante Vorhaben

Die L-Bank kann nur Vorhaben finanzieren, die vom Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum in das ELR-Programm aufgenommen (eingeplant) wurden. Dafür müssen die Unternehmen in einem ersten Schritt das Vorhaben über ihre Gemeinde beim Ministerium anmelden. Mehr zum Antragsverfahren im ELR-Programm erfahren Sie unten im Abschnitt Antragsverfahren oder bei den Regierungspräsidien.

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Wie wird gefördert?

Die Unternehmen können zwischen einem anteiligen Zuschuss und einem langfristigen Förderdarlehen mit stark verbilligten Zinsen wählen. Sie erhalten das Darlehen über ihre Hausbank.

Mehr Informationen

Die Unternehmen haben die Wahl zwischen

  • ELR-Zuschuss
  • ELR-Darlehen mit Zinsverbilligung

Ausschließlich mit Darlehen werden Investitionen zur Vermietung an Dritte (Fremdvermietung) gefördert.

Die Fördersätze

Beide Varianten enthalten die gleiche Summe an Subventionsmitteln. Das Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum bestimmt für jedes Unternehmen und sein Vorhaben, wie hoch die Subventionsmittel sind. Dazu gibt es an, wie viel Prozent der als förderfähig anerkannten Investitionssumme mit Subventionsmitteln finanziert werden können (so genannter Fördersatz). Dieser Betrag wird entweder als Zuschuss ausbezahlt oder zur Verbilligung der Zinsen des ELR-Darlehens verwendet.

Die maximal mögliche Förderung 
 
 Programmschwerpunkt  Maximaler Fördersatz
Maximaler Subventionsbetrag
 Grundversorgung 20 %
 200.000 EUR
Arbeiten - Vorhaben mit besonderer struktureller Bedeutung, zum Beispiel
  • Verlagerung aus Gemengelage
  • Umnutzung
  • Reaktivierung von Gewerbebrachen
15 %
 200.000 EUR
 Arbeiten - übrige Vorhaben, zum Beispiel
  • Betriebserweiterung
  • Neuansiedlung
  • Errichtung von Gewerbehöfen 
10 %   200.000 EUR

ELR-Zuschuss und ELR-Darlehen sind Beihilfen im Sinne der EU. Ab Programmjahr 2008 (Einplanung ab März 2008) wird die Förderung auf Basis der De-minimis-Verordnung der EU vergeben.

Ab 21.09.2009 wird zeitlich befristet die Förderung als so genannte Kleinbeihilfe vergeben. Sie erfolgt im Rahmen des Bundesregelung Kleinbeihilfen auf Basis des Vorübergehenden Gemeinschaftsrahmens der EU.

Die Details der ELR-Darlehen

 

Finanzierungsanteil 

  • Bis zu 100 % der förderfähigen Ausgaben

Mindestbetrag 

  • 5.000 Euro

Höchstbetrag 

  • abhängig von dem festgelegten Fördersatz, der Investitionssumme und der Laufzeitvariante 

Laufzeitvarianten 

 Laufzeit (in Jahren) tilgungsfreie Anlaufjahre
 8  bis zu 2
 10  bis zu 2
 12  12 (endfällig)
 20  bis zu 3
 20  20 (endfällig)

Auszahlungssatz

  • 96 % 

Zinsverbilligung

  • Die ELR-Darlehen werden für die gesamte Laufzeit, bei 20-jähriger Laufzeit in den ersten 10 Jahren im Zins verbilligt.

Zinsbindung

  • Die L-Bank schreibt den Zinssatz für die gesamte Laufzeit fest.
  • Ausnahme: Bei 20-jähriger Laufzeit endet die Zinsbindungsfrist nach 10 Jahren.

Bereitstellungsprovision  

  • 0,25 % pro Monat
  • Die Bereitstellungsprovision wird fällig, wenn das ELR-Darlehen nicht ein Jahr nach dem Zusagedatum abgerufen ist.

Zinszahlung

  • vierteljährlich nachträglich, jeweils zum Quartalsende
  • Zinstermine: 31.03., 30.06., 30.09., 31.12.

Tilgung

  • nach Ablauf der tilgungsfreien Jahre vierteljährlich in gleich hohen Raten bzw. in einer Summe am Ende der Laufzeit
  • Tilgungstermine: 31.03., und 30.06., 30.09., 31.12.

Sicherheiten

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Konditionen

Die Konditionenübersicht mit den aktuellen Zinssätzen der ELR-Darlehen können Sie am Ende der Seite herunterladen.

Für die ELR-Darlehen gilt das risikogerechte Zinssystem. Nähere Informationen erhalten Sie auf einer eigenen Internetseite oder in einem speziellen Merkblatt, das Sie dort herunterladen können.


Kombinationsmöglichkeiten

Kombination mit ELR-Kombi-Darlehen

ELR-Zuschuss und ELR-Darlehen können mit dem ELR-Kombi-Darlehen der L-Bank kombiniert werden. Zusammen mit dem ELR-Kombi-Darlehen lassen sich bis zu 100 % der Investitionssumme finanzieren.

Mehr Informationen

Das ELR-Kombi-Darlehen ergänzt den ELR-Zuschuss oder das verbilligte ELR-Darlehen. So ist in vielen ELR-Fällen eine Vollfinanzierung möglich.

Nur Unternehmen, die mit ihrem Vorhaben im ELR-Programm gefördert werden, können ein ELR-Kombi-Darlehen erhalten.

Mit dem ELR-Kombi-Darlehen können auch Investitionskosten finanziert werden, die nicht mit einem ELR-Zuschuss oder einem verbilligten ELR-Darlehen finanziert werden können, wie zum Beispiel Kosten für Fahrzeuge.

Die Details des ELR-Kombi-Darlehens

 

Finanzierungsanteil 

  • Aufstockung des ELR-Zuschusses oder des ELR-Darlehens auf bis zu 100 % der Investitionssumme 

Mindestbetrag

  • 10.000 Euro

Höchstbetrag

  • 5 Mio. Euro im Regelfall

Laufzeitvarianten

 Laufzeit (in Jahren) tilgungsfreie Anlaufjahre
  5  1
  8  bis zu 2
 10  bis zu 2
 12  12 (endfällig)
 20  bis zu 3
 20  20 (endfällig)

Auszahlungssatz

  • 96 % 

Zinsverbilligung

Die Förderzinssätze der ELR-Kombi-Darlehen liegen unter Marktniveau, aber über den Zinssätzen des ELR-Darlehens. Die Zinssätze entsprechen den Zinsen des KfW-Unternehmenskredits - KMU-Variante.

Beim ELR-Kombi-Darlehen werden keine Mittel aus dem Landeshaushalt zur Verbilligung der Zinsen eingesetzt.

Das ELR-Kombi-Darlehen ist eine Beihilfe im Sinne der EU. Es wird ab 01.11.2008 auf Basis der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung der EU vergeben.

Zinsbindung

  • Die L-Bank schreibt den Zinssatz für die gesamte Laufzeit fest.
  • Ausnahme:Bei 20-jähriger Laufzeit endet die  Zinsbindungsfrist nach 10 Jahren.

Bereitstellungsprovision

  • 0,25 % pro Monat
  • Die Bereitstellungsprovision wird fällig, wenn das ELR-Darlehen nicht ein Jahr nach dem Zusagedatum abgerufen ist.

Zinszahlung

  • vierteljährlich nachträglich, jeweils zum Quartalsende
  • Zinstermine: 31.03., 30.06., 30.09., 31.12. 

Tilgung

  • nach Ablauf der tilgungsfreien Jahre vierteljährlich in gleich hohen Raten bzw. in einer Summe am Ende der Laufzeit 
  • Tilgungstermine: 31.03., 30.06., 30.09., 31.12.

Sicherheiten 

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Kombination mit anderen Förderprogrammen

Bei Existenzgründungen kann die Kombination mit dem ERP-Kapital für Gründung der KfW Mittelstandsbank sinnvoll sein.

Nicht kombinieren lassen sich ELR-Zuschuss und das verbilligte ELR-Darlehen mit anderen Förderprogrammen des Landes Baden-Württemberg, die eine Zinsverbilligung enthalten (zum Beispiel: Gründungs- und Wachstumsfinanzierung  (GuW) oder Liquiditätshilfeprogramm).


Einschränkungen durch das EU-Beihilferecht

Auch wenn die Kombination von ELR-Zuschuss oder ELR-Darlehen mit anderen Förderprogrammen grundsätzlich möglich ist, kann es aufgrund des EU-Beihilferechts zu Einschränkungen kommen. Falls Sie verschiedene Förderprogramme zur Finanzierungs Ihres Vorhabens nutzen wollen, nehmen Sie bitte frühzeitig Kontakt mit dem Regierungspräsidium oder der L-Bank auf.

Ab 21.09.2009 ist eine Kombination des ELR-Programms mit De-minimis-Beihilfen nicht mehr möglich, falls sich die Förderung auf die gleichen förderfähigen Kosten bezieht. 

Mehr Informationen

Ob oder in welcher Höhe das EU-Beihilferecht eine kombinierte Förderung erlaubt, hängt von mehrere Faktoren ab:

  • Auf welcher beihilferechtlichen Grundlage werden die Förderprogramme vergeben?
  • Wie groß ist das Unternehmen? Zählt es zu den kleinen oder zu den mittleren Unternehmen im Sinne der EU-Definition?
  • Wie hoch ist der Fördersatz der ELR-Zuwendung?
  • Werden die gleichen förderfähigen Kosten mit den Förderprogrammen finanziert?
  • Wie hoch ist der EU-Beihilfewert der Förderung?  Bei Förderdarlehen hängt der Subventionswert zum Beispiel auch davon ab, zu welchem Zeitpunkt die Zusage erfolgt.

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Antragstellung

Das Antragsverfahren im ELR-Programm ist zweistufig:

Neuregelung zum Vorhabensbeginn, gültig ab Programmjahr 2010:
Die Unternehmen dürfen mit den Vorhaben erst beginnen, wenn ihnen der Zuschussbescheid der L-Bank vorliegt bzw. wenn der Hausbank der Darlehensvertrag der L-Bank vorliegt.  Erst danach dürfen die Unternehmen Kaufverträge abschließen oder Aufträge vergeben.

Bitte beachten Sie: Maßgeblich ist der Zeitpunkt, an dem Aufträge vergeben werden. So gilt zum Beispiel nicht der eigentliche Baubeginn („erster Spatenstich“) als Vorhabensbeginn, sondern die Vergabe an das Bauunternehmen.

Mehr Informationen

Im Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum durchlaufen die Anträge der Unternehmen ein zweistufiges Verfahren:

  • Einplanungsverfahren
    Die Unternehmen beantragen über ihre Gemeinde, den Landkreis und das Regierungspräsidium die Aufnahme des Vorhabens in das ELR-Programm beim Ministerium für Ländlichen Raum. Dafür müssen die geplanten Investitionen des Unternehmens Teil einer kommunalen Gesamtkonzeption sein. Dieser erste Teil des Antragsverfahrens nennt sich Einplanung.
    Wichtig: Antragsfrist beachten!
  • Antragstellung bei der L-Bank
    Wird das Vorhaben in das ELR-Programm aufgenommen oder eingeplant, erhalten die Unternehmen einen positiven Einplanungsbescheid von ihrer Gemeinde. Erst jetzt kann das Unternehmen die ELR-Fördermittel bei der L-Bank beantragen.

ELR-Zuschuss-Antrag bei der L-Bank

Antragsweg

Die Unternehmen können den ELR-Zuschuss direkt bei der L-Bank in Stuttgart beantragen. Falls das Unternehmen den restlichen Finanzierungsbedarf über ein ELR-Kombi-Darlehen abdecken möchte, gilt der Antragsweg für die Darlehen. 

Antragsunterlagen

  • Antragsformular für Kreditprogramme des Landes und für das ELR-Programm (als PDF-Datei verfügbar)
  • Werden Grunderwerbskosten oder Kaufpreise für Gewerbeimmobilien finanziert, ist zusätzlich ein Wertgutachten einzureichen.
  • De-minimis-Erklärung und Kleinbeihilfenerklärung (als PDF-Datei verfügbar)
  • Finanzierungsbestätigung der Hausbank
  • Bei Vorhaben mit LEADER-Förderung: Antragsergänzung (als PDF-Datei verfügbar)

ELR-Darlehens-Antrag bei der L-Bank

Antragsweg

Unternehmen beantragen die Darlehen bei ihrer Hausbank, die den Antrag an die L-Bank weiterleitet. Die L-Bank prüft den Antrag. Nach der Darlehenszusage durch die L-Bank zahlt ebenfalls die Hausbank das Darlehen an das Unternehmen

Antragsunterlagen

  • Antragsformular für Kreditprogramme des Landes und ELR-Programm (als PDF-Datei verfügbar)
  • Werden Grunderwerbskosten oder Kaufpreise für Gewerbegebäude finanziert, ist zusätzlich ein Wertgutachten einzureichen.
  • De-minimis-Erklärung und Kleinbeihilfenerkärung (als PDF-Datei verfügbar)

Für ELR-Kombi-Darlehen sind Antragsweg und Antragsunterlagen gleich wie beim ELR-Darlehen.

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Konditionenübersichten zum Download

Information

Merkblätter zum Download

Information

Download-Formulare für Antragstellung und Abruf

Information

Ansprechpartner:

Hotline Wirtschaftsförderung

Telefon: 0711 122-2345
Fax: 0711 122-2674
E-Mail: wirtschaft@l-bank.de

Kontakt

Telefon:
0711 122-2345

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