ELR Gesamtprogramm
Das Land Baden-Württemberg unterstützt mit dem Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum, kurz ELR-Programm genannt, Dörfer und Gemeinden in strukturschwachen ländlichen Gegenden. Sie sollen als Standort zum Leben und Wohnen, aber auch als Wirtschaftsstandort weiterentwickelt werden. Die Federführung für das Programm liegt beim Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum.
Die Förderphilosophie
Das Land fördert Entwicklungsprojekte, die die Gemeinden selbst vorschlagen und durchführen. Die Gemeinde erstellt ein Gesamtkonzept. Sie koordiniert die Einzelmaßnahmen verschiedener Investoren wie Unternehmen oder privater Haus- und Grundbesitzer. Darüber hinaus investiert die Gemeinde auch selbst, zum Beispiel bei Infrastrukturmaßnahmen. Das Land beteiligt sich an der Finanzierung.
Wer wird gefördert?
Gefördert werden ländlich geprägte Gemeinden.
Die Fördergelder erhalten:
- die Gemeinden selbst
- kleine und mittlere Unternehmen, die in den Gemeinden investieren
- Privatpersonen (Haus- und Grundbesitzer), die in den Gemeinden investieren
Es gibt keine abgeschlossene Liste mit ländlich geprägten Gemeinden, die im ELR-Programm gefördert werden. Als erster Anhaltspunkt kann die Definition des Ländlichen Raums im Sinne des Landesentwicklungsplans dienen. Den Landesentwicklungsplan mit einer Liste der Gemeinden können Sie auf der Website des Wirtschaftsministeriums herunterladen.
Was wird gefördert?
Gefördert wird ein Gesamtkonzept zur Entwicklung der Gemeinde. Es kann aus vielen Einzelmaßnahmen bestehen, die die vier Förderschwerpunkte des Programms abdecken:
- Wohnen
- Arbeiten
- Gemeinschaftseinrichtungen
- Sicherung der Grundversorgung mit Waren und Dienstleistungen.
Finanziert werden nur Investitionen.
Mehr Informationen
| Förderschwerpunkt | Einzelmaßnahmen | Investorengruppen | Förderinstrument |
|---|---|---|---|
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Wohnen *
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Privatpersonen, Kommunen
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Zuschuss
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Arbeiten
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Unternehmen, Kommunen
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Gemeinschafts-Einrichtungen *
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Kommunen
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Zuschuss
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Sicherung der Grundversorgung mit Waren und Dienstleistungen
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Unternehmen
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Zuschuss oder Darlehen mit Zinsverbilligung
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* Keine gewerbliche Nutzung der Gebäude
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Wer ist wofür zuständig?
Die Projekte im ELR-Programm werden dezentral auf Gemeindebene geplant und realisiert. Über den Einsatz der Fördergelder wird zentral im Ministerium entschieden. Dadurch ergibt sich ein mehrstufiges Antrags- und Entscheidungsverfahren.
-
Gesamtkonzept erstellen
Die Gemeinde erstellt ein Entwicklungskonzept, das die geplanten Einzelmaßnahmen in einen Gesamtzusammenhang bringt. -
Förderantrag stellen
Die Gemeinde sammelt die Anträge der einzelnen Investoren, fasst sie zu einem Antrag zusammen und
reicht ihn beim Landratsamt ein -
Anträge koordinieren und gewichten
Das Landratsamt stimmt zusammen mit einem Koordinierungsausschuss die Maßnahmen der Gemeinden
aufeinander ab. Das Regierungspräsidium stuft die Vorhaben nach ihrer Dringlichkeit ein und erstellt einen
Entscheidungsvorschlag für das Ministerium. - Anträge in das Programm aufnehmen (Einplanung)
Das Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum entscheidet, welche Gemeinden in das Programm
aufgenommen werden und wie viel Fördermittel für die einzelnen Vorhaben zur Verfügung gestellt werden. -
Fördergelder bewilligen
Das Regierungspräsidium bewilligt die Zuwendungen für die Kommunen und Privatpersonen.
Die L-Bank bewilligt die Gelder für die Unternehmen. - Fördergelder auszahlen
Die L-Bank zahlt die Fördergelder als Zuschuss oder als Darlehen aus. -
Verwendung der Fördergelder überprüfen
Die L-Bank prüft nach Abschluss der Vorhaben, ob die Investoren die Gelder zweckentsprechend
eingesetzt haben.
Die Förderziele
Das Land verfolgt mit dem ELR-Programm übergeordnete strukturpolitische Ziele:
- strukturschwache Gebiete stärken
- Dörfer und Gemeinden auf dem Land erhalten und weiterentwickeln
- Abwanderung in die Städte entgegenwirken
- Strukturwandel in der Landwirtschaft abfedern
- natürliche Ressourcen schonen
Die Gemeinde kann zum Beispiel folgende Ziele erreichen:
- Ortskern stärken (Wohnen, Einkaufen, Freizeit und Arbeiten)
- unverträgliche Gemenge-Lage aus Wohn- und Gewerbegebiet entflechten
- Gewerbebrachen reaktivieren
- leerstehende Gebäude (früher meist landwirtschaftlich genutzt) neu nutzen
- Flächenverbrauch für Neubaugebiete verringern
- Arbeitsplätze durch Ansiedlung von Unternehmen schaffen

