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Technische Information

ELR Gesamtprogramm

Das Land Baden-Württemberg unterstützt mit dem Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum, kurz ELR-Programm genannt, Dörfer und Gemeinden in strukturschwachen ländlichen Gegenden. Sie sollen als Standort zum Leben und Wohnen, aber auch als Wirtschaftsstandort weiterentwickelt werden. Die Federführung für das Programm liegt beim Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum.


Die Förderphilosophie

Das Land fördert Entwicklungsprojekte, die die Gemeinden selbst vorschlagen und durchführen. Die Gemeinde erstellt ein Gesamtkonzept. Sie koordiniert die Einzelmaßnahmen verschiedener Investoren wie Unternehmen oder privater Haus- und Grundbesitzer. Darüber hinaus investiert die Gemeinde auch selbst, zum Beispiel bei Infrastrukturmaßnahmen. Das Land beteiligt sich an der Finanzierung.


Wer wird gefördert?

Gefördert werden ländlich geprägte Gemeinden.

Die Fördergelder erhalten:

Es gibt keine abgeschlossene Liste mit ländlich geprägten Gemeinden, die im ELR-Programm gefördert werden. Als erster Anhaltspunkt kann die Definition des Ländlichen Raums im Sinne des Landesentwicklungsplans dienen. Den Landesentwicklungsplan mit einer Liste der Gemeinden können Sie auf der Website des Wirtschaftsministeriums herunterladen.


Was wird gefördert?

Gefördert wird ein Gesamtkonzept zur Entwicklung der Gemeinde. Es kann aus vielen Einzelmaßnahmen bestehen, die die vier Förderschwerpunkte des Programms abdecken:

Finanziert werden nur Investitionen.

Mehr Informationen

 Förderschwerpunkt Einzelmaßnahmen
 Investorengruppen Förderinstrument
 Wohnen *
  • Umbau und Modernisierung von Wohngebäuden
  • Wohnumfeldmaßnahmen
  • Schließung von Baulücken  
Privatpersonen, Kommunen
Zuschuss 
 Arbeiten
  • Gründung, Erweiterung von Unternehmen
  • Standortverlagerungen
  • Reaktivierung von Gewerbebrachen
  • Erschließung von Gewerbegebieten
Unternehmen, Kommunen
  • Unternehmen:
    Zuschuss oder Darlehen mit Zinsverbilligung
  • Kommunen:
    Zuschuss
Gemeinschafts-Einrichtungen *
  • Umbau und Neubau von Gebäuden
    (zum Beispiel Gemeinschaftshäuser, Jugendtreffs, Mehrzweckhallen)
Kommunen 
Zuschuss 
Sicherung der Grundversorgung mit Waren und Dienstleistungen
  • Umbau und Neubau von Gebäuden
    (zum Beispiel Läden, Büros, Gaststätten)
Unternehmen  

Zuschuss oder Darlehen mit Zinsverbilligung 

* Keine gewerbliche Nutzung der Gebäude

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Wer ist wofür zuständig?

Die Projekte im ELR-Programm werden dezentral auf Gemeindebene geplant und realisiert. Über den Einsatz der Fördergelder wird zentral im Ministerium entschieden. Dadurch ergibt sich ein mehrstufiges Antrags- und Entscheidungsverfahren.


Die Förderziele

Das Land verfolgt mit dem ELR-Programm übergeordnete strukturpolitische Ziele:

Die Gemeinde kann zum Beispiel folgende Ziele erreichen:

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