Film- und Kinoförderung
Die MFG Filmförderung Baden-Württemberg unterstützt die Vorbereitung, Herstellung und Verbreitung von Film-, Fernseh- oder Videoproduktionen. Die Förderentscheidungen werden in der MFG getroffen. Die L-Bank ist in ihrem Auftrag für die Abwicklung, vor allem die Auszahlungen und die Prüfung der Verwendungsnachweise tätig.
Was wird gefördert?
Gefördert werden Drehbücher, Produktionsvorbereitung, Produktion, Verleih und Vertrieb sowie Kinos.
Wie wird gefördert?
In der Produktionsförderung (größter Förderbereich) werden bedingt rückzahlbare Darlehen gewährt, die bis 70 % der Produktionskosten (bei Produktionen über 0,5 Mio Euro bis 50 %) und maximal 1 Mio. Euro betragen können. Die Rückzahlungspflicht erlischt nach 8 Jahren, wenn bis dahin die Einnahmen bestimmte Kostenanteile nicht abdecken. Für die anderen Förderungen gibt es jeweils spezielle Förderbestimmungen, nachzulesen unter www.mfg.de/film/.
Antragstellung
Die Anträge sind direkt bei der Medien- und Filmgesellschaft Baden-Württemberg, Breitscheidstraße 4, 70174 Stuttgart, zu stellen. Bitte beachten Sie die jeweiligen Einreichtermine unter http://www.mfg.de/.
Nähere Informationen und Antragsformulare
Die Förderbestimmungen zu den einzelnen Förderarten sowie die Antragsformulare werden von der MFG auf deren Internetseite www.mfg.de/film/ zur Verfügung gestellt. Dort sind auch die jeweils geltenden Antragsfristen genannt. Auskünfte zu förderspezifischen Fragen erteilt die MFG unter Tel. 0711 90715-400.
Ansprechpartner:
Herbert Gruber
Telefon:
0711 122-2627
Fax:
0711 122-2695
E-Mail:
herbert.gruber@l-bank.de
Für Fragen der finanziellen Abwicklung

