Förderprogramm Coaching (ESF 2007 - 2013)
Coaching wird ab dem 01.05.2008 vom Land gefördert.
Unter Coaching ist eine individuelle, in der Regel längerfristige Begleitung durch einen externen Experten (Coach) zu verstehen. Das Programm richtet sich an kleine oder mittlere Unternehmen mit Sitz in Baden-Württemberg.
Mit dem Ziel, die regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung zu stärken, wird dieses Programm aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) gefördert.
Was wird gefördert?
Gefördert werden Coachings im Zusammenhang mit folgenden Themenbereichen:
- Innovationsvorhaben
- Reduzierung des Energieverbrauchs
- Standortentwicklung
- Demografischer Wandel
- Unternehmensübergabe
- Kooperationen
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind kleine oder mittlere Unternehmen (KMU) mit Sitz in Baden-Württemberg mit bis zu 250 Beschäftigten, deren Vorjahresumsatz 50 Mio. EUR nicht übersteigt.
Wie wird gefördert?
Die Förderung wird auf Basis von abgerechneten Personentagen (8 Stunden) berechnet. Der Zuschuss beträgt 50 % der Coaching-Ausgaben, dabei gilt ein Höchstbetrag von 400,00 EUR pro geleistetem Personentag.
Je Themenbereich sind maximal 15 Personentage förderfähig.
Das Coaching muss von einem Beratungsunternehmen durchgeführt werden, dessen Qualitätsmanagementsystem zertifiziert ist.
Antragstellung
Die Anträge sollten ab dem 01.05.2008 mit dem vorgesehenen Antragsformular rechtzeitig vor Beginn des Coachings, möglichst als Halbjahres- oder Jahresantrag, an die L-Bank, Bereich Finanzhilfen, Schlossplatz 10 in 76113 Karlsruhe gerichtet werden.
Mit den Beratungsleistungen darf erst nach schriftlicher Förderzusage durch die L-Bank begonnen werden.
Nähere Informationen und Antragsformular
Die Einzelheiten des Förderprogramms und die Antragsformulare finden Sie auf der Internetseite des Europäischen Sozialfonds.
Ansprechpartner:
Hotline Coaching
Telefon:
0721 150-1314
Fax:
0721 150-1592
E-Mail:
info.coaching@l-bank.de

