Förderprogramm für zusätzliche Ausbildungsplätze (ESF 2007 - 2013)
Die Antragsfrist für das Programm 2007 ist zum 30.11.2007 abgelaufen. Das Programm wird vom Land Baden-Württemberg wegen einer ähnlichen Initiative auf Bundesebene (zuständig ist hier die Agentur für Arbeit) nicht wieder aufgelegt.
Das Programm richtete sich an gewerbliche Unternehmen sowie an Freiberufler, die mit einem entsprechenden Jugendlichen einen zusätzlichen Ausbildungsvertrag abschlossen. Zusätzlich bedeutete, dass der Betrieb entweder bisher nicht ausgebildet hatte oder dass durch den neu abgeschlossenen Ausbildungsvertrag zum Zeitpunkt des Beginns der Ausbildung im jeweiligen Betrieb mehr Auszubildende als im Durchschnitt der letzten drei Jahre beschäftigt wurden. Dies musste von der Kammer bestätigt werden.
Das Programm wurde aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF 2007 - 2013) gefördert.
Auszahlung und Verwendungsnachweis
Das Formular Verwendungsnachweis Ausbildungsplatzprogramm finden Sie unter www.esf-bw.de. Es enthält die wesentlichen Informationen zur Beantragung Ihrer Auszahlung und der dafür erforderlichen Angaben.
Ansprechpartner:
Hotline Ausbildungsplatzprogramm
Telefon:
0721 150-1330
Fax:
0721 150-1592
E-Mail:
ausbildungsplatzprogramm@l-bank.de

