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Technische Information

Förderprogramm Personalentwicklung (ESF 2007 - 2013)

Bunte im Halbkreis angeordnete Kreise, Beschriftung: ESF - Chancen frdern - Europischer Sozialfonds in Baden-Wrttemberg

Coaching zur Personalentwicklung wird seit dem 01.01.2009 vom Land gefördert.

Das Förderprogramm „Personalentwicklung“ wurde Mitte des Jahres 2009 durch die neue Fördermaßnahme „Förderprogramm Qualifizierungsberatung und Personalentwicklung (ESF 2007 - 2013)“ abgelöst.


12 Sterne kreisfrmig angeordnet auf blauem Grund

Das Programm richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen mit Sitz in Baden-Württemberg. Diese sollen mit Hilfe eines externen Experten (Coach) für die Möglichkeiten systematischer Personalentwicklung sensibilisiert und durch deren Umsetzung gestärkt werden.

Mit dem Ziel, die regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung zu stärken, wird dieses Programm aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) gefördert.


Was wird gefördert?

A) Unternehmen mit bis zu 20 Beschäftigten

erhalten eine Förderung für das Coaching zur systematischen Personalentwicklung.

B) Unternehmen mit bis zu 500 Beschäftigten

erhalten eine Förderung, wenn in das zielgruppenspezifische systematische Personalentwicklungscoaching folgende Beschäftigungsgruppen einbezogen werden:

Der Coach soll zusammen mit verantwortlichen Personen des Unternehmens ein Konzept zur Personalentwicklung erarbeiten und das Unternehmen bei der Einführung und der Umsetzung des Konzepts unterstützen.

(Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem Merkblatt auf der Seite des Europäischen Sozialfonds.)


Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt für ein Coaching zur systematischen Personalentwicklung (A) sind kleine Unternehmen mit bis zu 20 Beschäftigten, die ihren Sitz in Baden-Württemberg haben.

Unternehmen mit bis zu 500 Beschäftigten und Sitz in Baden-Württemberg können einen Antrag für ein Coaching zur zielgruppenspezifischen systematischen Personalentwicklung (B) stellen.

(Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem Merkblatt auf der Seite des Europäischen Sozialfonds.)


Wie wird gefördert?

Die Förderung ist pro Unternehmen begrenzt auf jeweils ein Personalentwicklungscoaching nach A oder B.

Der Zuschuss beträgt 50 % der Coachingausgaben, dabei gilt ein Höchstbetrag von 400 EUR pro Tagewerk. Der Zuschuss beträgt maximal 8.000 EUR (20 Tagewerke).

Das Coaching muss von einem Beratungsunternehmen durchgeführt werden, dessen Qualitätsmanagementsystem zertifiziert ist.

(Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem Merkblatt auf der Seite des Europäischen Sozialfonds.)


Antragstellung

Zu diesem Programm können keine Anträge mehr gestellt werden.


Nähere Informationen und Antragsformular

Einzelheiten zum Förderprogramm, die Antragsformulare und das Formular Schlussverwendungsnachweis finden Sie auf der Internetseite des Europäischen Sozialfonds.


Ansprechpartner:

Hotline Coaching

Telefon: 0721 150-1314
Fax: 0721 150-1592
E-Mail: info.coaching@l-bank.de

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Telefon:
0721 150-1314

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