Förderprogramm Veranstaltungen (ESF 2007 - 2013)
Das Programm Veranstaltungen wurde zum 01.02.2009 vom Land aufgelegt.
In den kommenden Jahren werden demografischer Wandel, fortschreitende Globalisierung und steigende Energiekosten die Wettbewerbsfähigkeit Baden-Württembergs nachhaltig beeinflussen. Mit Informationsveranstaltungen und Sprechtagen sollen die am Wirtschaftsprozess Beteiligten für diese Prozesse und die damit verbundenen Themen sensibilisiert werden.
Mit dem Ziel, die regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung zu stärken, wird dieses Programm aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) gefördert.
Was wird gefördert?
Gefördert werden Veranstaltungen und Veranstaltungsreihen an Veranstaltungsorten in Baden-Württemberg zu folgenden Themen:
- Berufliche Bildung und berufliche Qualifizierung
- Berufliche Ausbildung
- Existenzgründung, Unternehmensnachfolgen und -übergaben
- Stärkung der Innovationsfähigkeit von KMU
- Stärkung der Zusammenarbeit zwischen KMU und Forschungseinrichtungen
- Bewältigung des demografischen Wandels in KMU
- Chancengleichheit, Erhöhung der Erwerbsbeteiligung von Frauen sowie Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie
Die Einzelveranstaltungen müssen thematisch in sich abgeschlossen und zeitlich abgegrenzt sein.
Förderfähig sind auch Sprechtage zu folgenden Themen:
- Sprechtage für (potenzielle) Existenzgründerinnen und -gründer zur einmaligen Erst- und Orientierungsberatung
- Sprechtage für Selbständige, die von einer Unternehmensübergabe betroffen sind sowie (potenzielle) Unternehmensnachfolger/innen
Die Beratung eines Teilnehmenden muss mindestens eine Stunde dauern.
(Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem Merkblatt zum Förderprogramm auf der Seite des Europäischen Sozialfonds.)
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts.
(Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem Merkblatt zum Förderprogramm auf der Seites des Europäischen Sozialfonds.)
Wie wird gefördert?
Der Zuschuss wird als Projektförderung in Form einer Anteilsfinanzierung in Höhe von 50 % der zuschussfähigen Ausgaben gewährt. Für eine Einzelmaßnahme beträgt er:
- höchstens 3.000 EUR für eine Kurzveranstaltung bis zu 4 Stunden
- höchstens 10.000 EUR für eine eintägige Veranstaltung von mehr als 4 Stunden
- höchstens 20.000 EUR für eine mehrtägige Veranstaltung über 8 Stunden
- höchstens 1.500 EUR pro Sprechtag mit mindestens 8 Zeitstunden
(Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem Merkblatt zum Förderprogramm auf der Seite des Europäischen Sozialfonds.)
Antragstellung
Die Anträge sind schriftlich mit dem vorgesehenen Antragsformular bei der L-Bank, Bereich Finanzhilfen, Schlossplatz 10 in 76113 Karlsruhe einzureichen. Die L-Bank entscheidet über die Bewilligung des Zuschusses.
Die Zuschussanträge werden in der Reihenfolge der vollständigen Antragseingänge von der L-Bank bearbeitet.
Auf das alleinige finanzielle Risiko des Antragstellers können Maßnahmen begonnen werden, bevor die Bewilligung durch die L-Bank vorliegt, ohne dass dies für eine etwaige spätere Förderung schädlich ist. Bezuschusst werden nur Maßnahmen, die zum Zeitpunkt des Antragseingangs bei der L-Bank noch nicht abgeschlossen sind.
Sind innerhalb eines Jahres mehrere Veranstaltungen geplant, sollen diese möglichst in einem Antrag zusammengefasst werden.
Ab dem 01.02.2009 können Anträge gestellt werden. Das Programm läuft höchstens so lange, wie Mittel aus dem Europäischen Sozialfonds hierfür zur Verfügung stehen.
Nähere Informationen und Antragsformulare
Einzelheiten zum Förderprogramm Veranstaltungen, die diversen Antragsformulare und das Merkblatt finden Sie auf der Internetseite des Europäischen Sozialfonds.
Ansprechpartner:
Hotline Coaching
Telefon:
0721 150-1314
Fax:
0721 150-1592
E-Mail:
info.coaching@l-bank.de

