UNTERNEHMEN
PRIVATPERSONEN
ÖFFENTLICHE EINRICHTUNGEN
L-Bank Wirtschaftsfrderung

Darstellung



Technische Information

Förderprogramm Veranstaltungen (ESF 2007 - 2013)

Bunte im Halbkreis angeordnete Kreise, Beschriftung: ESF - Chancen frdern - Europischer Sozialfonds in Baden-Wrttemberg

Das Programm Veranstaltungen wurde zum 01.02.2009 vom Land aufgelegt.

In den kommenden Jahren werden demografischer Wandel, fortschreitende Globalisierung und steigende Energiekosten die Wettbewerbsfähigkeit Baden-Württembergs nachhaltig beeinflussen. Mit Informationsveranstaltungen und Sprechtagen sollen die am Wirtschaftsprozess Beteiligten für diese Prozesse und die damit verbundenen Themen sensibilisiert werden.


12 Sterne kreisfrmig angeordnet auf blauem Grund

Mit dem Ziel, die regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung zu stärken, wird dieses Programm aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) gefördert.


Was wird gefördert?

Gefördert werden Veranstaltungen und Veranstaltungsreihen an Veranstaltungsorten in Baden-Württemberg zu folgenden Themen:

Die Einzelveranstaltungen müssen thematisch in sich abgeschlossen und zeitlich abgegrenzt sein.

Förderfähig sind auch Sprechtage zu folgenden Themen:

Die Beratung eines Teilnehmenden muss mindestens eine Stunde dauern.

(Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem Merkblatt zum Förderprogramm auf der Seite des Europäischen Sozialfonds.)


Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts.

(Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem Merkblatt zum Förderprogramm auf der Seites des Europäischen Sozialfonds.)


Wie wird gefördert?

Der Zuschuss wird als Projektförderung in Form einer Anteilsfinanzierung in Höhe von 50 % der zuschussfähigen Ausgaben gewährt. Für eine Einzelmaßnahme beträgt er:

(Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem Merkblatt zum Förderprogramm auf der Seite des Europäischen Sozialfonds.)


Antragstellung

Die Anträge sind schriftlich mit dem vorgesehenen Antragsformular bei der L-Bank, Bereich Finanzhilfen, Schlossplatz 10 in 76113 Karlsruhe einzureichen. Die L-Bank entscheidet über die Bewilligung des Zuschusses.

Die Zuschussanträge werden in der Reihenfolge der vollständigen Antragseingänge von der L-Bank bearbeitet.

Auf das alleinige finanzielle Risiko des Antragstellers können Maßnahmen begonnen werden, bevor die Bewilligung durch die L-Bank vorliegt, ohne dass dies für eine etwaige spätere Förderung schädlich ist. Bezuschusst werden nur Maßnahmen, die zum Zeitpunkt des Antragseingangs bei der L-Bank noch nicht abgeschlossen sind.

Sind innerhalb eines Jahres mehrere Veranstaltungen geplant, sollen diese möglichst in einem Antrag zusammengefasst werden.

Ab dem 01.02.2009 können Anträge gestellt werden. Das Programm läuft höchstens so lange, wie Mittel aus dem Europäischen Sozialfonds hierfür zur Verfügung stehen.


Nähere Informationen und Antragsformulare

Einzelheiten zum Förderprogramm Veranstaltungen, die diversen Antragsformulare und das Merkblatt finden Sie auf der Internetseite des Europäischen Sozialfonds.


Ansprechpartner:

Hotline Coaching

Telefon: 0721 150-1314
Fax: 0721 150-1592
E-Mail: info.coaching@l-bank.de

Kontakt

Telefon:
0721 150-1314

Weitere Kontaktdaten

Alle Förderprogramme

Programmauswahl