Förderprogramm zur Einstellung von Innovationsassistenten und Innovationsassistentinnen (ESF 2007 - 2013)
Die Einstellung von Innovationsassistenten und Innovationsassistentinnen wird seit dem 01.03.2008 vom Land gefördert.
Die Innovationsfähigkeit von Unternehmen hängt entscheidend von der Existenz eigener Forschungs- und Entwicklungs-Ressourcen ab. Durch die Förderung der Neueinstellung von Forschungs- und Entwicklungs-Personal soll ein Beitrag zur Stärkung dieser Ressourcen geleistet werden.
Mit dem Ziel, die regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung zu stärken, wird dieses Programm aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) gefördert.
Was wird gefördert?
Gefördert wird die Neueinstellung und Beschäftigung von Personen als Innovationsassistentinnen oder -assistenten, die ein Hochschulstudium mit technisch-naturwissenschaftlicher Ausrichtung wie Ingenieur- bzw. Wirtschaftsingenieurwesen, Biologie, Chemie, Informatik, Mathematik oder Physik abgeschlossen haben.
Zuwendungsfähig ist nur ein Beschäftigungsverhältnis mit einer Person, die
- erstmals im Bereich betriebliche Forschung und Entwicklung tätig wird und dessen/deren letzter Hochschulabschluss zum Zeitpunkt der Einstellung nicht länger als zwei Jahre zurückliegt (Promotionszeiten von bis zu 60 Monaten sind unschädlich) oder
- nach einem Diplom- oder Bachelor-Abschluss im Zusammenhang mit einem Aufbaustudium in einem Unternehmen beschäftigt wird oder
- erstmals nach einer wissenschaftlichen Tätigkeit von nicht mehr als dreijähriger Dauer in einer Hochschule oder außeruniversitären Forschungseinrichtung Baden-Württembergs in einem Wirtschaftsunternehmen beschäftigt wird.
Der Arbeitsplatz muss sich im Land Baden-Württemberg befinden.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMUs), die das Vorhaben in einem in Baden-Württemberg ansässigen Betrieb des geförderten Unternehmens durchführen, zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht mehr als 100 Beschäftigte haben und nicht zu 25 Prozent oder mehr des Kapitals oder der Stimmanteile im Besitz von einem oder von mehreren Unternehmen gemeinsam stehen, deren Beschäftigtenzahl die genannte Grenze überschreitet.
Wie wird gefördert?
Das Unternehmen erhält zur Beschäftigung einer Innovationsassistentin oder eines Innovationsassistenten für die Dauer von zwölf Monaten einen Zuschuss bis zu einer Höhe von 30 Prozent des monatlichen lohnsteuerpflichtigen Bruttogehalts des Innovationsassistenten bzw. der Innovationsassistentin, maximal 1.000,00 EUR/Monat.
Antragstellung
Zum Zeitpunkt der Antragstellung muss bereits eine bestimmte Person für die Stelle des Innovationsassistenten bzw. der Innovationsassistentin ausgesucht worden sein, jedoch darf das Beschäftigungsverhältnis zu diesem Zeitpunkt noch nicht bestehen oder eingegangen worden sein.
Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem Merkblatt auf der Seite des Europäischen Sozialfonds.
Der Antrag ist bei der L-Bank, Bereich Finanzhilfen, Schlossplatz 10, 76113 Karlsruhe einzureichen. Das Programm beginnt am 01.03.2008 und läuft höchstens so lange, wie Mittel aus dem Europäischen Sozialfonds hierfür zur Verfügung stehen.
Nähere Informationen und Antragsformular
Die Einzelheiten des Förderprogramms und die Antragsformulare finden Sie auf der Internetseite des Europäischen Sozialfonds.
Ansprechpartner:
Walter Gamer
Telefon:
0721 150-1314
Fax:
0721 150-1592
E-Mail:
info.zuschussprogramm-wm@l-bank.de

