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L-Bank Wirtschaftsfrderung

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Technische Information

GuW - Gründung und Festigung (bis 31.03.2011)

Existenzgründer und junge Unternehmen erhalten über ihre Hausbank langfristige Förderdarlehen. Sie können damit alle Arten von Investitionen in Baden-Württemberg finanzieren.

Die L-Bank bietet die Darlehen der Gründungs- und Wachstumsfinanzierung in Zusammenarbeit mit der KfW Mittelstandsbank an. Grundlage ist das KfW-Programm Unternehmerkredit - KMU-Variante. Die L-Bank verbilligt die ohnehin günstigen Sollzinssätze dieses Programms zusätzlich. Außerdem verzichtet die L-Bank für ein ganzes Jahr auf Bereitstellungszinsen.

GuW-Gründung und Festigung wurde zum 01.04.2011 von dem Programm Gründungsfinanzierung abgelöst. Unternehmen über 3 Jahre können in der neuen Wachstumsfinanzierung gefördert werden.


Wer wird gefördert? (bis 31.03.2011)

Mehr Informationen

Die L-Bank fördert Existenzgründer und junge Unternehmen im Bereich der gewerblichen Wirtschaft und Angehörige der Freien Berufe.

Existenzgründer 

Als Existenzgründer gelten Personen, die sich selbstständig machen. Die Person muss aktiv an der Unternehmensführung beteiligt sein, zum Beispiel als geschäftsführender Gesellschafter.
Staatsangehörigkeit, Alter und Wohnsitz spielen keine Rolle.  

Unternehmen  

Unternehmensalter und Unternehmensgröße entscheiden, ob ein Unternehmen gefördert werden kann.

  • Unternehmensalter (jung): Maximal acht Jahre darf die Gründung, Übernahme oder Beteiligung zurückliegen.
  • Unternehmensgröße (kleine und mittlere Unternehmen): Das Unternehmen muss zwei Größenkriterien gleichzeitig erfüllen.  
  Kriterium Obergrenzen
 1. Beschäftige
 < 250 Personen
 2. Umsatz
oder
Bilanzsumme
≤ 50 Mio. EUR
oder
≤ 43 Mio. EUR

Verflechtungen mit anderen Unternehmen sind relevant, wenn Beteiligungen ab 25 % bestehen.

Die Definition der Unternehmensgröße folgt der Definition der EU-Kommission für kleine und mittlere Unternehmen (so genanntes KMU-Kriterium). Nähere Informationen zu der EU-Definition finden Sie in dem Merkblatt KMU-Infoblatt (PDF-Download am Ende der Seite) auf einer eigenen Internetseite.

Besitzverhältnisse

Das Unternehmen muss sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden.

Unternehmenssitz

Der Sitz des Unternehmens spielt keine Rolle. Auch ausländische Investoren können gefördert werden. Entscheidend ist, dass das Unternehmen in Baden-Württemberg investiert.

Hinweis:
Unternehmen, die älter als acht Jahre sind, können im Programmschwerpunkt GuW-Mittelstandskredit gefördert werden.

Antragsteller

Anträge stellen können:

  • der Gründer oder Unternehmer als natürliche Person im juristischen Sinne
  • das Unternehmen

Entsprechend ist auch die Person oder das Unternehmen Kreditnehmer.

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Was wird gefördert? (bis 31.03.2011)

Die L-Bank finanziert in Baden-Württemberg

Mehr Informationen

Die L-Bank fördert Existenzgründungen und Investitionsvorhaben junger Unternehmen (sogenannte Festigungen).

Förderfähige Vorhaben

Als Existenzgründung gelten: 

  • Gründung eines neuen Unternehmens
  • Übernahme eines bestehenden Unternehmens
  • Tätige Beteiligung an einem Unternehmen

  • Wichtig ist, dass sich der Gründer/Nachfolger mit dem Unternehmen selbstständig macht, und dass das Unternehmen in absehbarer Zeit zu seiner Haupterwerbsquelle wird.

    Investitionsvorhaben junger Unternehmen sind beispielsweise
  • Erweiterungen (auch Standortverlagerungen)
  • Modernisierung
  • Rationalisierung
  • Umstellung der Produktionsverfahren und Produktpalette
  • Kauf von Unternehmen

Förderfähige Kosten

Die L-Bank finanziert:

  • Kosten für Investitionsmaßnahmen
  • Warenlager
  • Übernahmepreis für das Unternehmen oder für Unternehmensanteile
  • Betriebsmittelbedarf (nicht mehr förderfähig seit 30.04.2007)

Investitionsort 

Existenzgründer müssen ihr Unternehmen in Baden-Württemberg gründen oder übernehmen.

Junge Unternehmen müssen in Baden-Württemberg investieren. Sie können aber ihren Unternehmenssitz außerhalb der Landesgrenzen haben.   

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Wie wird gefördert? (bis 31.03.2011)

Die Gründer und jungen Unternehmen erhalten über ihre Hausbank ein langfristiges Förderdarlehen zu verbilligten Sollzinssätzen.

GuW-Darlehen sind Beihilfen im Sinne der EU. Sie werden ab 01.11.2008 auf Basis der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung der EU vergeben. Kosten für das Warenlager werden auf Basis der De-minimis-Verordnung der EU gefördert.

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Finanzierungsanteil

  • bis zu 100 % der förderfähigen Kosten

minimaler Bruttodarlehensbetrag 

  • 5.000 Euro

Bruttodarlehenshöchstbetrag

  • in der Regel 2 Mio. Euro
  • 300 TEUR bei Zinszahlungsdarlehen

Laufzeitvarianten

Kreditlaufzeit (in Jahren)
tilgungsfreie Anlaufjahre
 Sollzinsbindung ( in Jahren)
  5 
 1   5
  8  1 oder 2   8
 10  1 oder 2  10
 20  1, 2 oder 3  10
 12  12 (endfällig)  12
 20  20 (endfällig)  10

Auszahlungssatz

  • 96 %

Sollzinsbindung

  • Die L-Bank schreibt den Sollzinssatz für die gesamte Laufzeit fest.
  • Ausnahme: Bei 20-jähriger Laufzeit endet die Sollzinsbindungsfrist nach 10 Jahren.

Bereitstellungsprovision

  • 0,25 % pro Monat
  • Die Bereitstellungsprovision wird fällig, wenn das GuW-Darlehen nicht ein Jahr nach Zusagedatum abgerufen ist. 

Zinszahlung 

  • vierteljährlich, jeweils zum Quartalsende
  • Zinstermine: 31.03., 30.06., 30.09., 31.12. 

Tilgung 

  • nach Ablauf der tilgungsfreien Jahre vierteljährlich in gleich hohen Raten bzw. in einer Summe am Ende der Laufzeit 
  • Tilgungstermine: 31.03., 30.06., 30.09., 31.12.

Sicherheiten

Hausbank und Unternehmen vereinbaren eine bankübliche Besicherung.          

Reichen der Hausbank die vorhandenen Sicherheiten nicht aus, kann sie zum Beispiel eine spezielle Bürgschaft GuW50 beantragen. 

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Ansprechpartner:

Hotline Wirtschaftsförderung

Telefon: 0711 122-2345
Fax: 0711 122-2674
E-Mail: wirtschaft@l-bank.de

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