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Technische Information

GuW - Mittelstandskredit (bis 31.03.2011)

Etablierte kleine und mittlere Unternehmen erhalten langfristige Förderdarlehen zu günstigen Konditionen. Sie können damit alle Arten von Investitionen in ganz Baden-Württemberg finanzieren.

Die L-Bank bietet die Darlehen der Gründungs- und Wachstumsfinanzierung in Zusammenarbeit mit der KfW Mittelstandsbank an. Grundlage ist das KfW-Programm Unternehmerkredit - KMU-Variante. Die L-Bank verbilligt die ohnehin günstigen Zinssätze dieses Programms zusätzlich. Außerdem verzichtet die L-Bank für ein ganzes Jahr auf Bereitstellungszinsen.  

Der GuW-Mittelstandskredit wurde zum 01.04.2011 von dem neuen Programm Wachstumsfinanzierung abgelöst.


Wer wird gefördert? (bis 31.03.2011)

kleine und mittlere Unternehmen, die länger als acht Jahre am Markt tätig sind.

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Die L-Bank fördert etablierte, kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Angehörige der Freien Berufe.

Unternehmensalter und Unternehmensgröße entscheiden, ob ein Unternehmen gefördert werden kann.

Unternehmensalter (etabliert)

Das Unternehmen muss vor mehr als acht Jahren gegründet oder übernommen worden sein.

Unternehmensgröße (kleine und mittlere Unternehmen)

Das Unternehmen muss zwei Größenkriterien gleichzeitig erfüllen.

  Kriterium Obergrenzen
1. Beschäftige
 < 250 Personen
2.
Umsatz
oder
Bilanzsumme
≤ 50 Mio. EUR
oder
≤ 43 Mio. EUR  

Verflechtungen mit anderen Unternehmen sind relevant, wenn Beteiligungen ab 25 % bestehen.

Die Definition der Unternehmensgröße folgt der Definition der EU-Kommission für kleine und mittlere Unternehmen (so genanntes KMU-Kriterium). Nähere Informationen zu dieser Definition finden Sie in dem Merkblatt KMU-Infoblatt (PDF-Download am Ende der Seite) oder auf einer eigenen Internetseite.

Besitzverhältnisse

Das Unternehmen muss sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden.

Unternehmenssitz 

Der Sitz des Unternehmens spielt keine Rolle. Auch ausländische Investoren können gefördert werden. Entscheidend ist, dass das Unternehmen in Baden-Württemberg investiert.

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Was wird gefördert? (bis 31.03.2011)

Investitionsvorhaben in Baden-Württemberg

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Die L-Bank fördert alle typischen Investitionsvorhaben im Mittelstand.

Förderfähige Vorhaben

Investitionsvorhaben sind beispielsweise:

  • Erweiterungen (auch Standortverlagerungen)
  • Modernisierung
  • Rationalisierung
  • Umstellung der Produktionsverfahren und Produktpalette
  • Kauf von Unternehmen

Förderfähige Kosten

  • Kosten für Investitionsmaßnahmen und Warenlager
  • Übernahmepreis für das Unternehmen oder für Unternehmensanteile

Investitionsort

Die Unternehmen müssen in Baden-Württemberg investieren. Sie können aber ihren Unternehmenssitz außerhalb der Landesgrenzen, auch im Ausland, haben. 

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Wie wird gefördert? (bis 31.03.2011)

Die Unternehmen erhalten über ihre Hausbank ein langfristiges Förderdarlehen zu verbilligten Zinssätzen.

GuW-Darlehen sind Beihilfen im Sinne der EU. Sie werden ab 01.11.2008 auf Basis der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung der EU vergeben. Kosten für das Warenlager werden auf Basis der De-minimis-Verordnung der EU gefördert.

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Finanzierungsanteil

  • bis zu 100 % der förderfähigen Kosten

Mindestbetrag

  • 10.000 Euro

Höchstbetrag

  • in der Regel 5 Mio. Euro
  • 300 TEUR bei endfälligen Darlehen

Laufzeitvarianten

 Laufzeit (in Jahren)
tilgungsfreie Anlaufjahre
 Zinsbindung (in Jahren)
  5
 1   5
  8  1 oder 2
  8
 10  1 oder 2
 10
 20  1,2 oder 3   10
 12  12 (endfällig)  12
 20  20 (endfällig)  10

Auszahlungssatz

  • 96 % 

Zinsbindung

  • Die L-Bank schreibt den Zinssatz für die gesamte Laufzeit fest.
  • Ausnahme: Bei 20-jähriger Laufzeit endet die Zinsbindungsfrist nach 10 Jahren.

Bereitstellungsprovision

  • 0,25 % pro Monat
  • Die Bereitstellungsprovision wird fällig, wenn das GuW-Darlehen nicht ein Jahr nach Zusagedatum abgerufen ist.

Zinszahlung

  • vierteljährlich, jeweils zum Quartalsende
  • Zinstermine: 31.03., 30.06., 30.09., 31.12. 

Tilgung

  • nach Ablauf der tilgungsfreien Jahre vierteljährlich in gleich hohen Raten oder in einer Summe am Ende der Laufzeit bei endfälligen Varianten
  • Tilgungstermine: 31.03., 30.06., 30.09., 31.12.

Sicherheiten

Hausbank und Unternehmen vereinbaren eine bankübliche Besicherung.

Reichen der Hausbank die vorhandenen Sicherheiten nicht aus, kann sie zum Beispiel eine spezielle Bürgschaft GuW50 beantragen.   

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Ansprechpartner:

Hotline Wirtschaftsförderung

Telefon: 0711 122-2345
Fax: 0711 122-2674
E-Mail: wirtschaft@l-bank.de

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0711 122-2345

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