L-Bank-Invest (ab 01.04.2011: Investitionsfinanzierung)
Unternehmen, die im ländlichen Raum investieren, erhalten Förderdarlehen mit verbilligten Sollzinsen. Das Programm ist für alle Arten von Investitionen und für alle mittelständischen Unternehmen geeignet.
Die L-Bank bietet das Programm in Kooperation mit der Landwirtschaftlichen Rentenbank an. Die L-Bank leistet einen zusätzlichen Förderbeitrag: Sie verzichtet im ersten Jahr auf Bereitstellungszinsen.
Neu ab 2011:
Darlehen der Investitionsfinanzierung werden nun auch mit Laufzeiten von 10, 12, 15 oder 20 Jahren angeboten. Die Sollzinsbindung ist in allen Fällen 10 Jahre. Bei Bedarf ist ein tilgungsfreies Jahr möglich.
Wer wird gefördert?
Gefördert werden Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Freiberufler.
Was wird gefördert?
Förderfähige Vorhaben
- Übernahme eines Unternehmens
- Erweiterung, Modernisierung, Rationalisierung
- Standortverlagerung
- Beteiligung an einem Unternehmen
Förderfähige Kosten
- Grundstücke, Gebäude
- Baumaßnahmen
- Anlagen, Maschinen, Geräte, Einrichtungen, EDV
- Übernahmepreis für Unternehmen oder Gesellschaftsanteile
Die Investition muss im ländlichen Raum in Baden-Württemberg durchgeführt werden. Zum ländlichen Raum zählen alle Gemeinden unter 50.000 Einwohner.
Seit 01.09.2008 ist in den Kreisen Böblingen, Esslingen, Göppingen, Ludwigsburg und Rems-Murr die Förderung auf Gemeinden mit weniger als 30.000 Einwohnern beschränkt.
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Investitionsort
Nicht zum ländlichen Raum im Sinne dieses Förderprogramms gehören folgende Gemeinden:
- Aalen
- Backnang
- Baden-Baden
- Bieitgheim-Bissinge
- Böblingen, Stadt
- Esslingen am Neckar
- Fellbach
- Filderstadt
- Freiburg
- Friedrichshafen
- Göppingen
- Heidelberg
- Heilbronn
- Herrenberg
- Karlsruhe
- Kirchheim/Teck
- Konstanz
- Kornwesthei
- Leinfelden-Echterdingen
- Leonberg
- Ludwigsburg
- Mannheim
- Nürtingen
- Offenburg
- Ostfildern
- Pforzheim
- Reutlingen
- Schorndorf
- Schwäbisch Gmünd
- Sindelfingen
- Stuttgart
- Tübingen
- Ulm
- Villingen-Schwenningen
- Waiblingen
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Wie wird gefördert?
Die Unternehmen erhalten über ihre Hausbank zinsverbilligte Förderkredite mit 4, 6 oder 8 Jahren Laufzeit. Ab 03.01.2011 bietet die L-Bank auch längere Laufzeiten ab 10 Jahre an.
Darlehen der Investitionsfinanzierung sind Beihilfen im Sinne der EU. Sie werden ab 17.11.2008 auf Basis der De-minimis-Verordnung der EU-Kommission vergeben. Mehr Informationen dazu finden Sie in dem Informationsblatt, das Sie am Ende der Seite herunterladen können.
Beim derzeitigen Zinsniveau sind die Darlehen der Investitionsfinanzierung jedoch in der Regel beihilfefrei. Den aktuellen Stand können Sie telefonisch bei der L-Bank erfragen.
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Finanzierungsanteil
- bis zu 100 % des förderfähigen Vorhabens
Darlehensbeträge
- minimaler Bruttodarlehensbetrag: 5.000 EUR
- maximaler Bruttodarlehensbetrag: in der Regel 10 Mio. EUR pro Unternehmen und Jahr
Auszahlungssatz
- 100 %
- Die Hausbank darf bei Darlehen einmalig bis zu 1,0 Prozent des Bruttodarlehensbetrags, maximal 1.250 EUR, als Bearbeitungsgebühr bei der ersten Auszahlung einbehalten.
Laufzeitvarianten
| Laufzeit (in Jahren) | Tilgungsfreie Jahre | Sollzinsbindung (in Jahren) |
|---|---|---|
| 4 | 0 oder 1 |
4 |
| 6 | 0 oder 1 | 6 |
| 8 | 0 oder 1 | 8 |
| 10 | 0 oder 1 | 10 |
| 12 | 0 oder 1 | 10 |
| 15 | 0 oder 1 | 10 |
| 20 | 0 oder 1 | 10 |
Die langen Laufzeitenvarianten ab 10 Jahre werden ab 03.01.2011 angeboten.
Sollzinssätze
- Die L-Bank verbilligt die Sollzinssätze zusätzlich unter Marktniveau
Bereitstellungsprovision
- Keine Bereitstellungszinsen bis ein Jahr nach Zusage durch die L-Bank
- 0,25 % pro Monat ab einem Jahr nach Zusage auf die noch nicht ausgezahlten Beträge
Zinstermine
- Vierteljährlich nachträglich, jeweils zum Quartalsende
Tilgung
- Vierteljährlich nachträglich in gleich hohen Raten, gegebenenfalls nach Ablauf des tilgungsfreien Jahres
- Jeweils zum Quartalsende
Sicherheiten
- Hausbank und Unternehmen vereinbaren eine bankübliche Besicherung
Kombinationsmöglichkeiten
- Darlehen der Investitionsfinanzierung können mit anderen Förderprogrammen kombiniert werden. Dabei kann es jedoch zu Beschränkungen kommen, die sich aus dem EU-Beihilferecht ergeben.
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Konditionen
Die Konditionenübersicht mit den aktuellen Sollzinssätzen können Sie am Ende dieser Seite herunterladen.
Für die Darlehen der Investitionsfinanzierung gilt das risikogerechte Zinssystem. Nähere Informationen finden Sie auf einer eigenen Internetseite oder in einem speziellen Merkblatt, das Sie dort herunterladen können.
In der Konditionenübersicht weist die L-Bank für alle Preisklassen des risikogerechten Zinssystems die Zinsobergrenzen aller Laufzeitvarianten aus.
Antragstellung
Die Unternehmen stellen den Förderantrag bei ihrer Hausbank. Sie leitet den Antrag, gegebenenfalls über ihr Zentralinstitut, weiter an die L-Bank.
Antragsunterlagen:
- L-Bank-Formular Antrag auf ein Darlehen aus den Programmen L-Mittelstand und L-Bank-Invest
Sie können das Formular am Ende der Seite herunterladen. - De-minimis-Erklärung (als ausfüllbare PDF-Datei verfügbar)
Falls das Darlehen beihilfefrei ist, ist die De-minimis-Erklärung nicht notwendig. - Weitere Unterlagen sind nicht erforderlich
Downloads
03.02.2012
Investitionsfinanzierung, Liquiditätskredit, PDF (22 kB)
Konditionen
01.08.2011
Investitionsfinanzierung, PDF (364 kB)
Merkblatt 8621
Investitionsfinanzierung, PDF
(204 kB)
Antrag 9082 auf ein Darlehen aus dem Programm Investionsfinanzierung - online abspeicherbar
De-minimis-Erklärung, PDF
(234 kB)
Sie müssen die De-minimis-Erklärung in folgenden Programmen ausfüllen: (1a) Gründungs-finanzierung und (1b) Wachstumsfinanzierung jeweils für bestimmte Vorhabens- oder Kostenarten (2) Startfinanzierung 80 (3) Investitionsfinanzierung (4) Agrar- und Ernährungswirtschaft - Betriebsmittel.
De-minimis-Infoblatt, PDF
(24 kB)
Unternehmen, die die De-minimis-Erklärung ausfüllen müssen, erfahren hier, wie sie die notwendigen Angaben berechnen.
Ansprechpartner:
Hotline Wirtschaftsförderung
Telefon:
0711 122-2345
Fax:
0711 122-2674
E-Mail:
wirtschaft@l-bank.de

