Klimaschutz-Plus
Allgemeines CO2-Minderungsprogramm, Modellprojekte Klimaschutz und Beratungsprogramm Energieeffizienz und Klimaschutz.
Mit dem Förderprogramm des Landes werden bauliche und technische Maßnahmen sowie besonders innovative Projekte gefördert, die der Einsparung von CO2 dienen.
Das Programm besteht aus den drei Säulen
- Allgemeines CO2-Minderungsprogramm für Nichtwohngebäude,
- Allgemeines Struktur-, Qualifizierungs- und Beratungsprogramm sowie
- Allgemeine Modellprojekte.
Das Klimaschutz-Plus Programm fördert neben Unternehmen auch Kommunen. Informationen für Kommunen finden Sie auf eigenen Internetseiten.
- Klimaschutz-Plus für Kommunen
Website des Klimaschutz-Plus-Programms
Antragsfrist
Seit dem 10. August stehen wieder alle Teile des Allgemeinen Programms zur Verfügung.
Anträge für das CO2- Minderungsprogramm können bis zum 31.03.2012 gestellt werden.
Die Antragsfrist im Beratungsprogramm endet am 31.03.2012.
Die im laufenden Jahr zur Verfügung stehenden Mittel im Programm für Vereine (alle Teile) sind durch die eingegangenen Anträge absehbar ausgeschöpft. Weitere Anträge werden daher nicht mehr entgegengenommen.
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Wichtig
Eine Förderung ist ausgeschlossen, wenn vor dem Zugang des Zuwendungsbescheides oder ohne ausdrückliche Zustimmung der L-Bank (Unbedenklichkeitsbescheinigung oder Freigabe) mit der Maßnahme begonnen worden ist. Als Vorhabensbeginn gilt der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrages. Die Ausschreibung der Maßnahme ist unschädlich.
Die Förderbedingungen, Antragsformulare sowie weitere Informationen zum Programm finden Sie wie gewohnt unter www.klimaschutz-plus.baden-wuerttemberg.de.
Ergänzend zum Word- und PDF-Format stehen die Antragsformulare für die einzelnen Maßnahmen auch wieder als Excel-Dateien zur Verfügung. Die notwendigen Berechnungen werden darin weitgehend automatisch durchgeführt. Bitte reichen Sie alle Formulare aber weiterhin ausschließlich in Papierform und auf dem Postweg (und lediglich in einfacher Ausfertigung) ein!
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Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts als Eigentümer oder rechtmäßiger Besitzer (das heißt Mieter oder Pächter) in Baden- Württemberg gelegener Nichtwohngebäude.
Unternehmen sind nur antragsberechtigt, wenn sie das Kriterium der EU-Kommission für kleine und mittlere Unternehmen erfüllen:
- Jahresumsatz geringer als 50 Mio. Euro oder Jahresbilanzsumme geringer als 43 Mio. Euro
- weniger als 250 Beschäftigte
- Beteiligung eines Nicht-KMU am Unternehmen geringer als 25 Prozent
Werden Maßnahmen im Rahmen von Contracting-Verhältnissen durchgeführt, ist der Partner antragsberechtigt, der die zuwendungsfähigen Investitionen überwiegend trägt, sofern er eine in Satz 1 genannte juristische Person ist. Er muss nicht Eigentümer des Gebäudes ein.
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Was wird gefördert?
- die energetische Sanierung kirchlicher Einrichtungen und gewerblich genutzter Nichtwohngebäude (zum Beispiel Ersatz von Elektroheizungen durch Warmwasserheizsysteme, baulicher Wärmeschutz, Beleuchtung, Lüftung und so weiter)
- der Einsatz regenerativer Energien (Elektro-Wärmepumpen-Anlagen, Holzpelletheizungen, solarthermische Anlagen, gegebenenfalls inkl. Nahwärmenetz)
- die rationelle Energieanwendung (Blockheizkraftwerke zur gekoppelten Strom- und Wärmeerzeugung, gegebenenfalls inkl. Nahwärmenetz)
- bei den Modellprojekten unter anderem Projekte im Passivhausstandard, Kraft-Wärme-Koppelungsanlagen (auf der Basis von Brennstoffzellen und Stirlingmotoren), energetische Sanierung von Altbauten auf Ultra-Niedrigenergiehausstandard und so weiter)
- die Energieberatungen in Form von Energiediagnosen
- die Sanierung von Straßenbeleuchtung und LED-Einsatz in bestehenden Lichtzeichenanlagen
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Wie wird gefördert?
- Beim CO2-Minderungsprogramm Zuschuss in Höhe von 50 Euro/t eingesparter CO2-Ausstoß bezogen auf die technische Lebensdauer des geförderten Objektes. Der Fördersatz beträgt maximal 15 Prozent der gesamten förderfähigen Investitionskosten bzw. 200.000 Euro (100.000 Euro bei Freizeiteinrichtungen).
- Bei den Modellprojekten: individueller Zuschuss, der sich an der Bedeutung des Projekts und der CO2-Einsparung orientiert.
- Die Höhe der Förderung für Energieberatung beträgt 50 Prozent des Tagessatzes des externen Beraters, maximal 350 Euro pro Arbeitstag, für bis zu fünf Arbeitstage. Der Tagessatz ist im Angebot auszuweisen.
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Weitere Informationen
Die Antragstellung im allgemeinen und kommunalen Programmteil für Maßnahmen-Zuschüsse erfolgt bei der Klima- und Energieagentur Baden-Württemberg (KEA). Die Antragstellung für die Beratungsprogramme erfolgt direkt bei der L-Bank. Die Einzelheiten des Förderprogrammes entnehmen Sie bitte der Klimaschutz-Plus-Internetseite.
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Fragen
zur Technik und zur Antragstellung beantwortet Ihnen
Dipl.-Ing. Martin Sawillion von der KEA
Telefon: 0721 984 71-18
E-Mail: martin.sawillion@kea-bw.de.
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Bitte wenden Sie sich auch bei Fragen zu Modellprojekten direkt an die KEA.
Die ausführlichen aktuellen Förderbedingungen des Programms Klimaschutz Plus sowie die Antragsformulare erhalten Sie unter Klimaschutz-Plus - Downloads.
Ansprechpartner:
Simone Hansmann
Telefon:
0721 150-3868
Fax:
0721 150-3896
E-Mail:
simone.hansmann@l-bank.de

