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L-Bank Wirtschaftsfrderung

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Technische Information

Umweltschutz- und Energiesparprogramm (ab 01.04.2011: Umweltfinanzierung)

Unternehmen erhalten für Umweltschutzinvestitionen günstige Förderdarlehen. Sie können damit zum Beispiel neue, umweltschonende und energiesparende Anlagen finanzieren. Auch für die energetische Sanierung von Betriebsgebäuden oder den Einsatz erneuerbarer Energieträger sind die Umweltkredite der L-Bank gut geeignet.


12 Sterne kreisfrmig angeordnet auf blauem Grund

Das Land verbilligt die Darlehen mit Landesmitteln und mit Geldern aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE). Die Förderung von betrieblichen Umweltschutzmaßnahmen dient dem EFRE-Ziel Stärkung der Regionalen Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung (RWB). 

Hintergrundinformationen zur EU-Strukturförderung finden Sie auf einer speziellen Internetseite des Landes oder im Internetangebot der EU-Kommission.


Neu ab 01.04.2011:


Wer wird gefördert?

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß der Definition der EU-Kommission

Die Unternehmen müssen folgende beiden Kriterien erfüllen:


Was wird gefördert?

Förderfähige Vorhaben 

 

Umweltschutzmaßnahmen werden gefördert in den Bereichen

Energiesparmaßnahmen werden gefördert in den Bereichen

Förderfähige Kosten 

 


Wie wird gefördert?

Die Unternehmen erhalten über ihre Hausbank ein langfristiges Darlehen mit verbilligten Sollzinsen.

Mehr Informationen

 Finanzierungsanteil

  • bis zu 75 % der anrechenbaren Investitionskosten 

Laufzeitvarianten 

Laufzeit (in Jahren)
 tilgungsfreie Jahre
 Sollzinsbindung (in Jahren)
  5 (derzeit nicht möglich)
 1   5
  8  1 oder 2   8
 10  1 oder 2
 10
15
1 oder 2
10
 20  1, 2 oder 3
 10

Aufgrund des aktuellen Zinsniveaus und der erhöhten Zinsverbilligung zum 01.01.2010 wird bis auf Weiteres keine 5-jährige Laufzeitvariante angeboten.

Auszahlung

  • 96 % (ab 01.04.2011: 100 %)

Bruttodarlehensbeträge

  • ab 10.000

Zinsverbilligung

Das Land Baden-Württemberg verbilligt die Darlehen für die gesamte Laufzeit. 15- und 20-jährige Darlehen werden jedoch nur in den ersten 10 Jahren verbilligt. Die Mittel zur Zinsverbilligung stammen zum Teil aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE).

Sollzinsbindung

Der Sollzinssatz ist für die gesamte Laufzeit fest, bei 15- und 20-jährigen Darlehen nur für die ersten 10 Jahre. 

Bereitstellungsprovision

  • 0,25 % pro Monat
  • Die Bereitstellungsprovision wird fällig, wenn das Darlehen nicht ein Jahr nach Zusagedatum abgerufen wird. 

Zinszahlung 

  • vierteljährlich nachträglich zum Quartalsende 
  • Zinstermine: 31.03., 30.06., 30.09., 31.12. 

Tilgung

  • vierteljährlich in gleich hohen Raten nach Ablauf der tilgungsfreien Jahre
  • Tilgungstermine: 31.03., 30.06., 30.09., 31.12.

Sicherheiten

Unternehmen und Hausbank vereinbaren eine bankübliche Besicherung. Denn in der Regel übernimmt die Hausbank gegenüber der L-Bank die volle Haftung dafür, dass das Darlehen zurückgezahlt wird.

Reichen der Hausbank die Sicherheiten für eine bankübliche Besicherung nicht aus, ist eine Risikoübernahme (öffentliche Bürgschaft) durch die Bürgschaftsbank oder die L-Bank möglich. Die L-Bank ist für Bürgschaften ab 1 Mio. EUR zuständig.

Kombinationsmöglichkeiten 

Für die gleichen förderfähigen Kosten sind folgende Kombinationen möglich:

  • L-Bank-Invest  der L-Bank (Neuer Programmname ab 01.04.2011: Investitionsfinanzierung)
    Unternehmen, die in Gemeinden mit weniger als 50.000 Einwohnern (im Großraum Stuttgart 30.000 Einwohnern) investieren, können diese Förderdarlehen beantragen. Diese Darlehen enthalten keine Zinsverbilligung des Landes.
  • MezzaFin der L-Bank
    Mit den Nachrang-Darlehen der L-Bank können Unternehmen ihre Vorhaben mittel- bis langfristig finanzieren. Gefördert werden vor allem Unternehmen mit einem Umsatz zwischen 1 und 50 Mio. EUR.
  • Stille Beteiligungen der Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft (MBG)
    Zur Stärkung des wirtschaftlichen Eigenkapitals kann das Unternehmen eine stille Beteiligung der MBG einsetzen. Beteiligungen sind in der Regel bis 1 Mio. EUR möglich.

Ausgeschlossen ist eine Kombination mit Zuschüssen und anderen zinsverbilligten Darlehen, wenn die Mittel zur Zinsverbilligung aus öffentlichen Haushalten (Land oder Bund) stammen und wenn die gleichen förderfähigen Kosten damit finanziert werden. Ebenfalls ausgeschlossen ist eine Kombination mit Fördermitteln der EU.

Ausgeschlossen ist eine Förderung erneuerbarer Energieträger, wenn eine erhöhte Vergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) gezahlt wird. 

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Konditionen

Für die Förderkredite gilt das risikogerechte Zinssystem.

Die Konditionenübersicht mit den aktuellen Sollzinssätzen können Sie am Ende der Seite herunterladen. In der Konditionenübersicht weist die L-Bank für alle Preisklassen des risikogerechten Zinssystems die Zinsobergrenzen aller Laufzeitvarianten aus. 


Antragstellung

Die Unternehmen beantragen die Förderdarlehen über ihre Hausbank. Die Hausbanken leiten den Antrag, gegebenenfalls über ihr Zentralinstitut, an die L-Bank weiter.

Mehr Informationen

Antragsunterlagen

  • Antragsformular Antrag für die Kreditprogramme des Landes und das ELR-Programm
  • Vorhabensbeschreibung mit Angaben zu den Umwelteffekten
  • Soll-Indikatorenblatt
    Das Soll-Indikatorenblatt ist als ausfüllbare Excel-Datei hier eingestellt.

Zum Herunterladen des Antragsformulars können Sie am Ende dieser Seite zwischen zwei PDF-Versionen wählen:

  • Kreditantrag
    Bei der „normalen Version“ können Sie das Formular mit dem Acrobat Reader am PC ausfüllen und dann ausdrucken. Sie können die Einträge aber nicht abspeichern und später wieder aufrufen.
  • Kreditantrag — online abspeicherbar
    Bei der Version „Online abspeicherbares PDF“ können Sie das Formular ausfüllen und auf Ihrem PC abspeichern. Bitte verwenden Sie dazu den grauen Button, der auf allen Seiten des Formulars angebracht ist, und folgen dann den Hinweisen. Später können Sie die Datei wieder aufrufen und weiterbearbeiten.

Besonderheit im Antragsverfahren 

Zu größeren Vorhaben nimmt der Regierungsbeauftragte für Technologietransfer  des Landes Baden-Württemberg Stellung. Er legt in dieser Stellungnahme fest, welche Kosten in welcher Höhe gefördert werden können. Dem Unternehmen und der Hausbank entstehen dadurch keine Kosten.

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Abruf des Darlehens

Bei Darlehen mit EU-Verbilligung kann das Unternehmen die Mittel nur nachträglich abrufen. Es muss also die Rechnungen für die geltend gemachten Kosten bereits bezahlt haben. Dies muss es anhand von Einzelbelegen gegenüber der L-Bank nachweisen.

Das Unternehmen kann das Darlehen auch in mehreren Teilbeträgen abrufen.

Bitte beachten Sie unbedingt die Hinweise zu den Auszahlungen im Darlehensvertrag sowie unter „Mehr Informationen“ in diesem Abschnitt.

Mehr Informationen

Das Unternehmen muss alle Rechnungen auf der so genannten Belegliste zusammenstellen. Aufgrund der Vorgaben der EU muss das Unternehmen zusätzlich für jede einzelne Position auf der Belegliste die Rechnung (im Original) und einen Nachweis für die Zahlung (in Kopie) vorlegen. Belegliste, Rechnungen und Zahlungsnachweise reicht das Unternehmen dann zusammen mit dem jeweiligen Auszahlungsantrag über die Hausbank bei der L-Bank ein. Die L-Bank zahlt erst aus, wenn die Belege vollständig vorliegen und geprüft sind.

Unternehmen, die vor 2010 eine Förderung mit RWB-EFRE-Mitteln erhalten haben, müssen die Belege nachträglich vorlegen. Die L-Bank wird im ersten Quartal 2010 alle betroffenen Unternehmen anschreiben.

Die L-Bank versendet Formulare für die Beleglisten zusammen mit der Kreditzusage. Eine ausfüllbare PDF-Version steht am Ende dieser Seite zum Download zur Verfügung.

Belegliste 

Für jeden Auszahlungsantrag muss eine Belegliste eingereicht werden.

Die Belegliste muss sämtliche Rechnungen enthalten, deren Kosten in dem Auszahlungsantrag geltend gemacht werden sollen. Im Umweltschutz- und Energiesparprogramm werden nur 75 % der förderfähigen Kosten finanziert. Dies gilt auch für jede einzelne Auszahlung. Auf der Rechnungsliste muss also mindestens das 1,33-fache des angeforderten Bruttodarlehensbetrag an Ausgaben nachgewiesen werden.

Die Belegliste darf nur Rechnungen enthalten, die schon bezahlt sind.

Die Betragsangaben müssen centgenau erfolgen.

Skonti müssen abgezogen werden, auch wenn sie nicht in Anspruch genommen wurden.

Falls das Unternehmen zum Vorsteuerabzug nach § 15 Umsatzsteuergesetz berechtigt ist, darf es nur die Nettobeträge ohne Mehrwertsteuer angeben. Die Mehrwertsteuer wird erst nach dem Skonto vom Brutto-Rechnungsbetrag abgezogen.

Die Belegliste muss unbedingt im Original bei der L-Bank vorliegen. Der Antragsteller muss die Belegliste unterschreiben.

Belege: Rechnungen und Zahlungsnachweise

Für alle Positionen auf der Belegliste muss das Unternehmen zusätzlich Rechnungen und Zahlungsnachweise vorlegen.

Die Rechnungen müssen im Original eingereicht werden.

Bei den Zahlungsnachweisen reichen Kopien. Bei Barzahlung benötigt die L-Bank Quittungen, quittierte Rechnungen oder Kassenzettel, bei unbarer Bezahlung Kopien von Kontoauszügen. Möglich sind auch Belege aus elektronischen Buchungssystemen des Unternehmens oder der Hausbank. Sie müssen jedoch Angaben zum Zahlungsempfänger, Datum und Betrag der Zahlung und zum Gegenstand der Zahlung enthalten, so dass die L-Bank die einzelne Zahlung nachverfolgen kann.

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Spezielle Auflagen für Darlehen mit EU-Verbilligung

Die EU hat für ihre Strukturförderung bestimmte Anforderungen festgelegt, die die geförderten Unternehmen erfüllen müssen. Zum Teil weichen diese Anforderungen von den Regelungen nach Landesrecht ab. Diese zusätzlichen Anforderungen werden als zusätzliche Auflagen in die Darlehensverträge aufgenommen. Das Unternehmen verpflichtet sich, diese Auflagen zu erfüllen.

Die wichtigsten EU-spezifischen Auflagen betreffen folgende Bereiche:

Mehr Informationen

Öffentliches Verzeichnis der geförderten Unternehmen

Alle Unternehmen, die mit EU-Geldern gefördert werden, weden in ein Verzeichnis aufgenommen. Das Verzeichnis wird jeweils zur Jahresmitte aktualisiert (mit Stand 31.12. des Vorjahres) und auf der Internetseite des Landes zur EFRE-Förderung veröffentlicht. In das Verzeichnis aufgenommen werden nach derzeitigem Stand (März 2011) Angaben zum Unternehmen (Name) und Vorhaben sowie der Betrag der bewilligten und erhaltenen Fördermittel. Dies ist nicht der Darlehensbetrag. Ausgewiesen werden die Zinsverbilligungsmittel, die EU und Land im Rahmen der Kofinanzierung einsetzen. Dieser Betrag ist im Darlehensvertrag unter „Auflagen“ ausgewiesen.

Das aktuelle Verzeichnis der Begünstigten können Sie auf der RWB-EFRE-Internetseite des Ministeriums für Ländlichen Raum unter dem Navigationspunkt Transparenz einsehen.

Publizitätsmaßnahmen

Die Unternehmen sind verpflichtet, in ihrer Öffentlichkeitsarbeit auf die Förderung aus EU-Mitteln hinzuweisen. Wie diese Hinweise im Detail aussehen müssen, ist in dem Merkblatt zu den Informations- und Publizitätsmaßnahmen zusammengestellt. Das Merkblatt können Sie am Ende der Seite herunterladen.

Folgende Maßnahmen sind vorgesehen:

Aushang eines EU-Posters 

Alle geförderten Unternehmen sollen dieses Poster in der Nähe der geförderten Investitionsobjekte aushängen. Die L-Bank versendet das Poster zusammen mit den Darlehenszusagen. Eine Verpflichtung zum Aushang  besteht nicht. 

Logos von EU und Baden-Württemberg

Unternehmen, die in Broschüren, Faltblättern oder auf ihren Internetseiten speziell das geförderte Vorhaben vorstellen, müssen dort die Logos von EU und Land sowie Hinweise auf das zuständige Landesministerium (das Wirtschaftsministerium) aufnehmen. Auch bei Informationsveranstaltungen über das Vorhaben müssen die Logos in den Räumen angebracht werden.

Die Logos können Sie in verschiedenen Dateiformaten auf der RWB-EFRE-Internetseite des Ministeriums für Ländlichen Raum unter dem Navigationspunkt Öffentlichkeitsarbeit - Corporate Design/Logo herunterladen.

Verlinkung von Internetseiten

Unternehmen, die auf ihren Internetseiten speziell das geförderte Vorhaben darstellen, müssen zusätzlich zu den Logos noch auf bestimmte Internetseiten mit weiteren Informationen zur EFRE-Förderung verlinken.

Hinweisschilder und Erläuterungstafeln 

Nur Unternehmen, die mehr als 500.000 EUR öffentliche Subventionsmittel erhalten, müssen  Hinweis-Schilder oder -Tafeln aufstellen. Bei zinsverbilligten Darlehen dürfte dieser Subventionsbetrag in der Regel nicht erreicht werden. Der relevante Subventionsbetrag an EU-Mitteln und Landesmitteln ist in der Darlehenszusage ausgewiesen. 

Auskunftspflichten und Indikatorenblätter

Die EU verlangt zusätzliche Angaben zu den geförderten Unternehmen und Vorhaben. Damit möchte die EU sicherstellen, dass die geförderten Vorhaben auch den Förderzielen der EU entsprechen. Außerdem möchte sie den Erfolg der Förderung überprüfen.

Die Unternehmen müssen bei Antragstellung und nach Abschluss der Maßnahme je ein weiteres Formular (so genanntes Indikatorenblatt) einreichen. Soll-Indikatorenblatt und Ist-Indikatorenblatt enthalten zusätzliche Fragen und Angaben zu bestimmten Kennzahlen. 

Die Indikatorenblätter sind am Ende der Seite bei den Downloads verfügbar. Das Ist-Indikatorenblatt wird auch zusammen mit dem Darlehensvertrag an das Unternehmen verschickt.

Unternehmen, die vor 2010 eine Förderung aus RWB-EFRE-Geldern erhalten haben, werden nachträglich angeschrieben. Sie erhalten ein spezielles Indikatorenblatt (erweitertes Indikatorenblatt) zur Nacherhebung der Daten. Damit entfällt bei Altfällen die getrennte Erhebung von Soll- und Istindikatoren.

Aufbewahrung von Unterlagen 

Das Unternehmen muss sämtliche Belege und Unterlagen, die zum geförderten Vorhaben gehören, bis zum 31.12.2021 aufbewahren. Dazu gehören zum Beispiel Schreiben zur Vergabe von Aufträgen, Kaufverträge, Rechnungen, Belege für Auszahlungen und für Zahlungseingänge sowie Buchungsbelege. Diese Unterlagen müssen bei Prüfungen bereitgehalten werden. 

Kontrollen im Unternehmen

Verschiedene Stellen sind von der EU beauftragt, Prüfungen im Unternehmen vor Ort durchzuführen. Aus allen geförderten Unternehmen wird dazu jährlich eine Stichprobe gezogen. 

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Downloads Konditionen

Information

Downloads Unterlagen für Antragstellung und Auszahlung

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Downloads Indikatorenblätter

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Downloads Merkblätter und Broschüren

Information

Ansprechpartner:

Hotline Wirtschaftsförderung

Telefon: 0711 122-2345
Fax: 0711 122-2674
E-Mail: wirtschaft@l-bank.de

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0711 122-2345

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