Wissenswertes
Risikogerechtes Zinssystem
Mit den Förderkrediten der L-Bank sichern Sie sich langfristig günstige Zinssätze. Die Förderkredite erhalten Sie über Ihre Hausbank. Die dafür eingeräumten Margen müssen den Hausbanken eine kostendeckende Abwicklung ermöglichen.
Für die Hausbanken sind die Risikokosten, das heißt die Kosten eines möglichen Kreditausfalles, bei weitem der größte Kostenfaktor. Da die Risiken je nach wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit des Unternehmens und der gestellten Sicherheiten sehr unterschiedlich sind, muss ein gerechtes Zinssystem für Förderkredite auf die Risiken des Einzelfalls abgestellt sein.
KMU-Definition
Zum 01.01.2005 führte die EU-Kommission eine neue Definition für kleine und mittlere Unternehmen (so genanntes KMU-Kriterium) ein. Die Einhaltung des KMU-Kriteriums ist eine wichtige Voraussetzung in vielen Förderprogrammen.
Spezielle Ausfüllhinweise für GuW-Darlehen
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Rundschreiben
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Allgemeine Bedingungen für die Förderkredite
Im Rahmen des Durchleitungsverfahrens schließt zunächst die L-Bank einen Vertrag mit der Hausbank oder dem Zentralinstitut der Hausbank. Die Hausbank schließt ihrerseits einen Vertrag mit dem geförderten Unternehmen.
Bestandteile dieses Vertrags sind unter anderem die Darlehenszusage der L-Bank, der so genannte Darlehensbescheid, und Allgemeine Bedingungen. Im Darlehensbescheid sind Sachverhalte geregelt, die nur für das jeweilige Unternehmen gelten. Über die Allgemeinen Bedingungen werden dagegen all jene Dinge vereinbart, die für alle geförderten Unternehmen gelten. Es gibt verschiedene Versionen der Allgemeinen Bedingungen: eine Version für den Vertrag zwischen L-Bank und Hausbank und eine Version für den Vertrag zwischen Hausbank und Unternehmen.
Die Allgemeinen Bedingungen heißen bei der L-Bank Allgemeine Bestimmungen.
- Allgemeine Bestimmungen I betreffen den Vertrag zwischen L-Bank und Hausbank oder Zentralinstitut.
- Allgemeine Bestimmungen II betreffen den Vertrag zwischen Hausbank und gefördertem Unternehmen.
Die Allgemeinen Bestimmungen für zinsverbilligte Kredite gelten für folgende Programme:
- Gründungsfinanzierung
- Wachstumsfinanzierung
- Liquiditätskredit
- Technologiefinanzierung
- Umweltfinanzierung
- Startfinanzierung 80
- Regionalfinanzierung
- Tourismusfinanzierung
Die Allgemeinen Bestimmungen für zinsvergünstigte Kredite gelten für folgende Programme:
- Investitionsfinanzierung (Programmname bis 31.03.2011: L-Bank-Invest)
- ELR-Kombi-Darlehen
- Landwirtschaft - Wachstum
- Landwirtschaft - Nachhaltigkeit
- Neue Energien - Energie vom Land
- Agrar-und Ernährungswirtschaft - Umwelt- und Verbraucherschutz
- Agrar-und Ernährungswirtschaft - Wachstum und Wettbewerb
- Agrar-und Ernährungswirtschaft - Betriebsmittel
Allgemeine Bestimmungen
01.04.2011
Allgemeine Bestimmungen I für zinsverbilligte Kredite, PDF (92 kB)
Rechtsverhältnis L-Bank—Hausbank
01.04.2011
Allgemeine Bestimmungen II für zinsverbilligte Kredite, PDF (85 kB)
Rechtsverhältnis Hausbank—Endkreditnehmer
12.07.2010
Allgemeine Bestimmungen I für zinsvergünstigte Kredite, PDF (87 kB)
Rechtsverhältnis L-Bank—Hausbank
12.07.2010
Allgemeine Bestimmungen II für zinsvergünstigte Kredite, PDF (72 kB)
Rechtsverhältnis Hausbank—Endkreditnehmer

