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L-Bank Wirtschaftsfrderung

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Technische Information

Wissenswertes

Risikogerechtes Zinssystem

Mit den Förderkrediten der L-Bank sichern Sie sich langfristig günstige Zinssätze. Die Förderkredite erhalten Sie über Ihre Hausbank. Die dafür eingeräumten Margen müssen den Hausbanken eine kostendeckende Abwicklung ermöglichen.

Für die Hausbanken sind die Risikokosten, das heißt die Kosten eines möglichen Kreditausfalles, bei weitem der größte Kostenfaktor. Da die Risiken je nach wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit des Unternehmens und der gestellten Sicherheiten sehr unterschiedlich sind, muss ein gerechtes Zinssystem für Förderkredite auf die Risiken des Einzelfalls abgestellt sein.


KMU-Definition

Zum 01.01.2005 führte die EU-Kommission eine neue Definition für kleine und mittlere Unternehmen (so genanntes KMU-Kriterium) ein. Die Einhaltung des KMU-Kriteriums ist eine wichtige Voraussetzung in vielen Förderprogrammen.


Spezielle Ausfüllhinweise für GuW-Darlehen

Genaue Erklärung des Antragsformulars.


Rundschreiben

Übersicht über unsere Rundschreiben mit Download-Möglichkeit. 


Allgemeine Bedingungen für die Förderkredite

Im Rahmen des Durchleitungsverfahrens schließt zunächst die L-Bank einen Vertrag mit der Hausbank oder dem Zentralinstitut der Hausbank. Die Hausbank schließt ihrerseits einen Vertrag mit dem geförderten Unternehmen.

Bestandteile dieses Vertrags sind unter anderem die Darlehenszusage der L-Bank, der so genannte Darlehensbescheid, und Allgemeine Bedingungen. Im Darlehensbescheid sind Sachverhalte geregelt, die nur für das jeweilige Unternehmen gelten. Über die Allgemeinen Bedingungen werden dagegen all jene Dinge vereinbart, die für alle geförderten Unternehmen gelten. Es gibt verschiedene Versionen der Allgemeinen Bedingungen: eine Version für den Vertrag zwischen L-Bank und Hausbank und eine Version für den Vertrag zwischen Hausbank und Unternehmen.

Die Allgemeinen Bedingungen heißen bei der L-Bank Allgemeine Bestimmungen.

Die Allgemeinen Bestimmungen für zinsverbilligte Kredite gelten für folgende Programme:

Die Allgemeinen Bestimmungen für zinsvergünstigte Kredite gelten für folgende Programme: 


Allgemeine Bestimmungen

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