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Technische Information

GuW-Anträge mit dem Antragsformular der KfW Mittelstandsbank

Auf dieser Seite finden Sie alle Angaben im Überblick, die Sie auf dem KfW-Antragsformular speziell für GuW-Anträge machen müssen. Angegeben sind auch die entsprechenden Formularfelder.

Es gibt auch eine L-Bank-Version des KfW-Antragsformulars als ausfüllbare PDF-Datei. Die Unterschiede zwischen den beiden Versionen sind erläutert. 


Beantragtes Förderprogramm

Formularfelder 1. Beantragte Kredite 

Bitte geben Sie im Feld Programm (Bezeichnung) die gewünschte GuW-Variante an:

Das Feld Programm-Nr. bleibt leer. In der L-Bank-Version ist dieses Feld gar nicht enthalten.


Finanzamtsauskunft

Formularfelder 10. Stellungnahme des Kreditinstituts zum Kreditantrag 

Die L-Bank holt bei allen GuW-Darlehen (außer bei Gründungsvorhaben) eine Auskunft beim Finanzamt ein.

Zur Beschleunigung des Verfahrens kann die Hausbank das zuständige Finanzamt und die Steuernummer des Unternehmens im Freitextfeld weitere Erläuterungen angeben. Das Unternehmen bestätigt schriftlich gegenüber der Hausbank, dass er damit einverstanden ist. Die Hausbank nimmt diese Erklärung in ihre Akte auf.


Rechtzeitige Antragstellung

Formularfelder 10. Stellungnahme des Kreditinstituts zum Kreditantrag 

Das Unternehmen muss den Antrag bei der Hausbank stellen, bevor es mit dem Vorhaben beginnt. Kosten, die vor Antragstellung anfallen, können nicht mitfinanziert werden.  Entscheidend ist das Datum der Unterschrift.

Die Hausbank bestätigt explizit, dass das Unternehmen mit dem Vorhaben noch nicht begonnen hat. Dazu trägt sie im dem Freitextfeld Weitere Erläuterungen den Satz Vorhabensbeginn ist noch nicht erfolgt oder eine ähnliche Formulierung ein.

Die L-Bank-Version sieht hier ein entsprechendes Feld zum Ankreuzen vor. 


Gründungsberatung

Formularfelder 10. Stellungnahme des Kreditinstituts zum Kreditantrag

Gründer müssen sich beraten lassen, bevor sie ein GuW-Darlehen erhalten.

Die Hausbank bestätigt, dass eine Beratung bei der zuständigen IHK oder Handwerkskammer beziehungsweise beim Regierungsbeauftragten für Technologietransfer (nur bei technologie-orientierten Vorhaben) stattgefunden hat.

Im Freitextfeld Weitere Erläuterungen trägt die Hausbank den Satz Beratung bei IHK/HWK/RBT hat stattgefunden ein.

Die L-Bank-Version sieht hierfür entsprechende Felder zum Ankreuzen vor.


Kleine und mittlere Unternehmen

Nur Unternehmen, die als kleine und mittlere Unternehmen im Sinne der EU-Definition gelten, können im GuW-Programm Anträge stellen.

Formularfelder 4.Angaben zum geförderten Unternehmen

Bitte kreuzen Sie das Feld 4.1. unbedingt an, wenn das Unternehmen das Kriterium der EU für kleine und mittlere Unternehmen erfüllt (sog. KMU-Kriterium). Es gilt die neue, ab 2005 eingeführte EU-Definition. Das Unternehmen bestätigt in 4.1, dass es die Größengrenzen für kleine und mittlere Unternehmen einhält.

Formularfelder 10. Stellungnahme des Kreditinstituts zum Kreditantrag 

Die Hausbank überprüft die Angaben und dokumentiert die relevanten Unternehmensdaten formlos in der Akte. Sie bestätigt die Einhaltung des KMU-Kriteriums durch ihre Unterschrift in Abschnitt 10.

Anlagen zum Antrag

Unternehmen mit Beteiligungsquoten von 25 % und höher müssen zusätzlich den so genannten Berechnungsbogen ausfüllen und bei Antragstellung einreichen. Anhand des Berechnungsbogens wird überprüft, ob das KMU-Kriterium eingehalten ist.
Der Berechnungsbogen entspricht den Anlagen 3 bis 5 des KMU-Infoblattes. Der Berechnungsbogen dokumentiert die Beteiligungsverhältnisse und enthält die für das KMU-Kriterium relevanten Angaben zu Beschäftigtenzahl, Umsatz oder Bilanzsumme, und Beteiligungsquoten. Die Hausbank überprüft die Richtigkeit und nimmt den Berechnungsbogen zu den Akten.


Ausfüllhinweise für alle Felder

Detaillierte Ausfüllhinweise für alle Felder des Antragsformulars haben wir abschnittsweise zusammengestellt.


Beantragte Kredite (Abschnitt 1.)

Programm

Geben Sie hier bitte die gewünschte GuW-Variante an:

  • GuW-Gründung und Festigung
  • GuW-Gründung und Festigung innovativ/technologie-orientiert
  • GuW-Mittelstandskredit 

Programm-Nummer

Dieses Feld ist für GuW-Anträge nicht relevant. In der L-Bank-Version des Antrag ist es gar nicht enthalten.

Haftungsfreistellung / Bürgschaft

Es gibt es keine Haftungsfreistellung für GuW-Darlehen. Stattdessen kann die Hausbank eine spezielle 40 %-Bürgschaft (GuW40) der Bürgschaftsbank Baden-Württemberg beantragen. Die gewünschte Dauer und Höhe der Bürgschaft kann hier eingetragen werden.

Die speziellen Bürgschaften für GuW-Darlehen (GuW40) zu Sonderkonditionen gibt es nur in Höhe von 40 % bis zu einem Kreditbetrag von 2,0 Mio. Euro bei GuW-Gründung und -Festigung sowie 2,5 Mio. Euro bei GuW-Mittelstandskredit. Das zuständige Förderinstitut ist die Bürgschaftsbank. Höhere Bürgschaften (über 40 % oder über 2,5 Mio. Euro Kreditbetrag) müssen in einem separaten Antrag bei der Bürgschaftsbank (Bürgschaftsvolumen bis 1 Mio. Euro) oder der L-Bank (Bürgschaftsvolumen über 1 Mio. Euro) beantragt werden. Es gelten die Konditionen und die Verfahrensweise des normalen Bürgschaftsprogramms.

Dauer Zinsbindung

Die Zinsbindung beträgt 8, 10 oder 12 Jahre.

Variable Verzinsung

Für GuW-Anträge nicht relevant. In der L-Bank-Version des Antrags entfällt dieses Feld ganz.

Bitte beachten Sie auch die Ausfüllhinweise auf der Rückseite des Antragsformulars. 

 

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Antragsteller, Unternehmen und Vorhaben (Abschnitt 2., 3., 4., 5.)

2. Antragsteller

Natürliche Personen als Antragsteller

Ist der Antragsteller eine natürliche Person, tragen Sie bitte hier nur die Angaben zur Person, nicht zum Unternehmen ein. Die Angaben zu dem Unternehmen, das der Antragsteller gründet oder übernimmt, in das er investiert oder an dem er sich beteiligt, sollen in der Spalte 3. Unternehmen gemacht werden. Dies sind die Angaben zu Rechtsform, Branche, Handwerk/Freiberufler.
Ist der Antragsteller ein Unternehmen, tragen Sie bitte alle Angaben hier unter 2. ein.

Geschäftsbeziehung

Bitte geben Sie hier nur Geschäftsbeziehungen zur L-Bank an, oder gegebenenfalls auch zur Bürgschaftsbank Baden-Württemberg, wenn eine Bürgschaft beantragt wird.

3. Unternehmen

Natürliche Personen als Antragsteller

Ist der Antragsteller eine natürliche Person, tragen Sie die Angaben zu dem Unternehmen, das der Antragsteller gründet oder übernimmt, in das er investiert oder an dem er sich beteiligt, ein. Dies sind Adresse, Gründungsdatum, Rechtsform, Branche, Handwerk/Freiberufler.
Ist der Antragsteller ein Unternehmen, können diese Felder leer bleiben.

Geschäftsbeziehung

Bitte geben Sie hier nur Geschäftsbeziehungen zur L-Bank an, oder gegebenenfalls auch zur Bürgschaftsbank Baden-Württemberg, wenn eine Bürgschaft beantragt wird.

4. Angaben zum geförderten Unternehmen

4.1 KMU-Kriterium

Das Unternehmen erklärt hier, ob es das KMU-Kriterium einhält. Es gilt die neue Definition von 2005. Gefördert werden nur Unternehmen, die das KMU-Kriterium erfüllen. Daher muss Position 4.1 unbedingt ausgefüllt werden, wenn zutreffend. Bestehen Unternehmensverflechtungen mit Quoten von 25 % und höher, müssen die Unternehmen ab 2005 zusätzlich den so genannten Berechnungsbogen (Anlagen 3 bis 5 des KMU-Infoblattes) ausfüllen und einreichen.

Die Überprüfung und Dokumentation, ob das geförderte Unternehmen im Sinne der EU ein kleines oder mittleres Unternehmen ist, übernimmt die Hausbank. Der Berechnungsbogen dient gegebenenfalls der Dokumentation. Er verbleibt bei der Hausbank.

Die Überprüfung des KMU-Kriteriums, insbesondere bei komplexeren Unternehmensverflechtungen, kann in der Praxis schwierig sein. Im Zweifelsfall können Sie sich gerne an die L-Bank wenden und den Sachverhalt überprüfen lassen.

4.2 Gruppenumsatz

Fehlende Angaben zum Gruppenumsatz können zu Rückfragen führen und die Antragsbearbeitung verzögern.

Unternehmen in öffentlicher Hand

Unternehmen, die sich mehrheitlich direkt oder indirekt in öffentlicher Hand befinden, werden in GuW nicht gefördert.

4.3 Namen der Gesellschafer 

 

5. Vorhaben 

Investitionsort 

Der Investitionsort entspricht nicht zwingend dem Sitz des Unternehmens (Ort des Antragstellers (siehe Abschnitt 2.) oder Ort des geförderten Unternehmens (siehe Abschnitt 3.). Der Investitionsort muss bei GuW-Anträgen in Baden-Württemberg liegen.

Vorhabensbeschreibung

kurze Erläuterung des Projektes, zum Beispiel bei innovativen oder technologieorientierten Vorhaben kurze Beschreibung der Innovation. 

Arbeitsplätze 

Geben Sie hier bitte die Gesamtzahl der Arbeitsplätze, jeweils vor und nach Durchführung des geförderten Projektes an.

Wohnwirtschaftliche Programme

Diese Angaben sind für GuW Baden-Württemberg nicht relevant.

Existenzgründungs- und Festigungsprogramme

Diese Angaben sind für GuW Baden-Württemberg nicht relevant.

Beteiligungsprogramme

Diese Angaben sind für GuW Baden-Württemberg nicht relevant.

Bitte beachten Sie auch die Ausfüllhinweise auf der Rückseite des Antragsformulars.

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Investitions- und Finanzierungsplan (Abschnitte 6., 7.)

6. Investitionsplan

6.1 Grunderwerbskosten 

6.2 Baukosten Wohnungen

für GuW nicht relevant

6.3 gewerbliche Baukosten

6.4 Maschinen, Geräte, Einrichtungen, Fahrzeuge

6.5 Material / Lagerinvestitionen 

6.6 und 6.7 Übernahme / Kauf von Unternehmensanteilen 

Kosten für Warenlager im Rahmen von Übernahmen müssen separat ausgewiesen werden.

6.8 Markterschließungskosten

Markterschließungskosten gelten als Betriebsmittel. Sie werden in GuW nicht gefördert.

6.9 Kosten für Arbeits-/Ausbildungsplätze

Die Kosten für Arbeits- und Ausbildungsplätze werden in GuW nicht gefördert.

6.10 bis 6.12 Sonstige

Betriebsmittel gehören zu den sonstigen Kosten. Sie können in einem Gesamtbetrag angegeben werden und müssen nicht detailliert aufgelistet werden. 

7. Finanzierungsplan 

7.1 Eigene Mittel

7.2 Summe der hiermit beantragten Förderkredite

Hier werden die unter 1. beantragten Kreditbeträge eingerechnet.

7.3 bis 7.5 öffentliche Mittel 

7.6 Bankkredite

7.7 Sonstige

Summe Finanzierungsplan 

In die Summe Finanzierungsplan werden die Positionen 7.1 bis 7.7 eingerechnet. Sie muss der Summe der Positionen 6.1 bis 6.12 entsprechen.

Für Betriebs-/Umlaufmittel hiermit beantragte Kredite
Das Feld bleibt leer. Betriebsmittel können in GuW nicht gefördert werden.

Bitte beachten Sie auch die Ausfüllhinweise  auf der Rückseite des Antragsformulars. 

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Erklärungen und Haftungsfreistellungen (Abschnitte 8., 9.)

8. Erklärungen der Antragsteller oder Mithafter

Diese Erklärung umfasst unter anderem die Verpflichtung, die Bereitstellungsprovision zu bezahlen, wenn das GuW-Darlehen nicht genau ein Jahr nach Zusagedatum abgerufen worden sind.

In der L-Bank-Version wurden die Erklärungen so umformuliert, dass sie sich direkt auf GuW-Darlehen und die L-Bank beziehen.

9. Angaben zu haftungsfreigestellten Krediten / Angaben zu Krediten mit Bürgschaft

Diese Felder sind für GuW-Anträge nicht relevant.

Falls Sie GuW-Darlehen kombiniert mit einer Bürgschaft GuW40 beantragen, können Sie hier Angaben machen.

Bitte beachten Sie auch die Ausfüllhinweise auf der Rückseite des Antragsformulars.

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Stellungnahme des Kreditinstituts (Abschnitt 10.)

10. Stellungnahme des Kreditinstituts zum Kreditantrag

Antragstellung mit separater Dokumentation der Antragsteller-Unterschrift

Handhabung wie gehabt bei den betroffenen Instituten

Freitextfeld Weitere Erläuterungen des Kreditinstituts zum Kreditantrag

Die Hausbank muss in diesem Feld zwei Dinge bestätigen: 

  • Es wurde noch nicht mit dem Vorhaben begonnen (Vorhabensbeginn ist noch nicht erfolgt).
    Als Vorhabensbeginn gilt der Zeitpunkt, an dem das Unternehmen wesentliche finanzielle Verpflichtungen eingeht (zum Beispiel Kaufverträge unterschreibt oder Aufträge vergibt). Das Unternehmen muss den GuW-Antrag vor diesem Zeitpunkt bei der Hausbank unterschrieben haben.
    In der L-Bank-Version des Antrags ist hierfür ein Feld zum Ankreuzen vorgesehen.
  • Der Gründer muss sich vor Antragstellung bei der zuständigen Industrie-und Handelskammer oder Handwerkskammer bzw. bei technologie-orientierten Vorhaben beim Regierungsbeauftragten für Technologietransfer beraten lassen (Beratung bei IHK /HWK bzw. RBT ist erfolgt). Eine Beratung muss nur bei Gründungen erfolgen, nicht bei Festigungsvorhaben.
    In der L-Bank-Version des Antrags ist hierfür ein Feld zum Ankreuzen vorgesehen.

Die L-Bank holt für alle GuW-Darlehen (außer bei Gründungsvorhaben) eine Auskunft über den Endkreditnehmer/Unternehmen beim Finanzamt ein. Die Hausbank sollte daher hier das zuständige Finanzamt und die Steuernummer des Endkreditnehmers angeben. Der Hausbank muss eine schriftliche Einverständniserklärung des Endkreditnehmers vorliegen, die sie zu den Akten nimmt.

Die Hausbank gibt die Bonitäts- und Besicherungsklasse, die sie im Rahmen des risikogerechten Zinssystems für das GuW-Darlehen ermittelt hat, in diesem Freitextfeld an. Sie verwendet dazu die vorgegebene Klasseneinteilung des risikogerechten Zinssystems, nicht die Einteilung ihrer internen Bewertungsverfahren.

Ratingklasse 

Hier kann die Hausbank die Ratingklasse angeben, die sich nach ihren internen Ratingverfahren ergeben hat. Dieses Feld ist nicht für die Angabe der Bonitätsklasse des risikogerechten Zinssystems gedacht. 

Einjahres-Ausfallwahrscheinlichkeit

Hier kann die Hausbank die Einjahres-Ausfallwahrscheinlichkeit angeben, die sie mit ihrem Ratingverfahren für das Unternehmen ermittelt hat. In diesem Fall muss sie die Bonitätsklasse des risikogerechten Zinssystems im Freitextfeld nicht zusätzlich angeben.

Hausbank

Durchleitendes Kreditinstitut

Soweit der Endkreditnehmerzins von den in den Konditionenlisten ausgewiesenen Standardzinssätzen abweicht, gibt das durchleitende Kreditinstitut (Zentralinstitut) hier auch die Gesamtmarge - also Standard-Marge und Margenaufschlag - in die dafür vorgesehenen Felder ein, für jeden unter 1. beantragten Kredit einzeln.

Die Hausbank gibt im Feld Gesamtmarge die kundenindividuelle Angebotsmarge für das beantragte GuW-Darlehen an. Das Feld muss auf alle Fälle ausgefüllt werden. Sonst kann kein Zinssatz für das GuW-Darlehen festgelegt werden. Werden mehrere GuW-Darlehen beantragt, gibt die Hausbank die Marge für jedes Darlehen einzeln an. Mit der kundenindividuellen Angebotsmarge wird gleichzeitig der individuelle Angebotszinssatz für das Unternehmen bestimmt.

Bitte beachten Sie auch die Ausfüllhinweise auf der Rückseite des Antragsformulars.

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Beigefügte Anlagen (11.)

GuW ohne Bürgschaft 

notwendige Anlagen zum Antragsformular 

  • Anlage für gewerbliche Antragsteller
    Die Abschnitte 1. und 2. müssen, der Abschnitt 3 kann ausgefüllt werden.
  • Statistisches Beiblatt Investitionen allgemein
  • Nur bei Unternehmensverflechtungen mit Beteiligungsquoten ab 25 %:
    Berechnungsbogen des KMU-Infoblattes

Bitte verwenden Sie für ersten beiden Anlagen die entsprechenden Vordrucke der KfW Mittelstandsbank. Sie können die Formulare auch bei der L-Bank (Telefon: 0711 122-2636) anfordern.

GuW mit Bürgschaft GuW40 

GuW-Gründung und Festigung

Anlagen für das Darlehen:

  • Anlage für gewerbliche Antragsteller
  • Die Abschnitte 1. und 2. müssen, der Abschnitt 3. kann ausgefüllt werden. Die Bürgschaftsbank verlangt aber für ihre Bürgschaft GuW40 auf alle Fälle weitere Unterlagen. Die Angaben in Abschnitt 3. reichen nicht aus.
  • Statistisches Beiblatt Investitionen allgemein
  • Nur bei Unternehmensverflechtungen mit Beteiligungsquoten ab 25 %:
    Berechnungsbogen des KMU-Infoblattes

Bitte verwenden Sie für ersten beiden Anlagen die entsprechenden Vordrucke der KfW Mittelstandsbank. Sie können die Formulare auch bei der L-Bank (Telefon: 0711 122-2636) anfordern.

Anlagen für die Bürgschaft GuW40:

für Gründungs- und Festigungsvorhaben:

  • Sicherheitenvorschlag der Hausbank mit Bewertung
  • Informationen zum Unternehmen und Vorhaben (gegebenenfalls Business-Plan)
  • Informationen zum Gründer bzw. Gesellschafter (unter anderem Selbstauskunft, Lebenslauf)
  • Rentabilitätsvorschau für zwei Jahre

für Festigungsvorhaben zusätzlich:

  • aktueller Jahresabschluss und Betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) inkl. Summen- und Saldenliste
  • Aufstellung der Darlehen, Kredite (inkl. Leasing-Verbindlichkeiten) mit Kapitaldienst und Absicherung

GuW-Mittelstandskredit

Anlagen für das Darlehen:

  • Anlage für gewerbliche Antragsteller
  • Die Abschnitte 1. und 2. müssen, der Abschnitt 3 kann ausgefüllt werden. Die Bürgschaftsbank verlangt aber für ihre Bürgschaft GuW40 auf alle Fälle weitere Unterlagen. Die Angaben in Abschnitt 3. reichen nicht aus.
  • Statistisches Beiblatt Investitionen allgemein
  • Nur bei Unternehmensverflechtungen mit Beteiligungsquoten ab 25 %:
    Berechnungsbogen des KMU-Infoblattes

Bitte verwenden Sie für ersten beiden Anlagen die entsprechenden Vordrucke der KfW Mittelstandsbank. Sie können die Formulare auch bei der L-Bank (Telefon: 0711 122-2636) anfordern.

Anlagen für die Bürgschaft GuW40:

  • Sicherheitenvorschlag der Hausbank mit Bewertung
  • Informationen zum Unternehmen und Vorhaben
  • Informationen zu den Gesellschaftern (unter anderem Selbstauskunft)
  • Jahresabschlüsse der letzten drei Jahre mit aktueller Betriebswirtschaftlicher Auswertung (BWA) inkl. Summen- und Saldenliste
  • Aufstellung der Darlehen, Kredite (inkl. Leasing-Verbindlichkeiten) mit Kapitaldienst und Absicherung
  • Rentabilitätsvorschau für zwei Jahre
  • bei Betriebsmittelfinanzierungen: Liquiditätsplan

GuW40 ist eine Bürgschaft der Bürgschaftsbank Baden-Württemberg, speziell für GuW-Darlehen. GuW40 ist  mit Sonderkonditionen ausgestattet und wird in einem beschleunigten Verfahren abgewickelt.

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