Herz neben den drei Löwen Baden-Württembergs

Studienfinanzierung

Darlehen zur Finanzierung der Gebühren eines Studiums in Baden-Württemberg (bis 2012)

Studienfinanzierung

Achtung, wichtiger Hinweis!

Die Landesregierung von Baden-Württemberg hat am 21.12.2011 das Studiengebührenabschaffungsgesetz (StuGebAbschG) beschlossen. Damit werden die zum Sommersemester 2007 an den staatlichen Hochschulen in Baden-Württemberg eingeführten Studiengebühren von 500 € pro Semester abgeschafft. Es sind seit dem Sommersemester 2012 keine Studiengebühren mehr zu zahlen. Wir bieten deshalb unser Darlehen zur Finanzierung der Studiengebühren nicht mehr an.

Konditionen

Aktueller Sollzinssatz für die laufende Sollzinsbindungsperiode

Formular-Assistent

Antrag auf Stundung

Den Antrag auf Stundung können Sie mithilfe unseres Formular-Assistenten ausfüllen, der Sie Schritt für Schritt durch den Antrag führt. Am Ende erhalten Sie ein ausgefülltes PDFPortable Document Format, das Sie ausdrucken können.

Die L‑Bank informiert

Häufige Fragen

Downloads

Anträge und Hinweisblätter

  • Studienfinanzierung: Stundung der Darlehensrückzahlung (Hinweisblatt)

    Gültig
    Eingestellt am 09.05.2019
    Gültig ab 09.05.2019
  • Studienfinanzierung: Kappung des Studiengebührendarlehens

    Gültig
    Eingestellt am 09.05.2019
    Gültig ab 09.05.2019
  • Studienfinanzierung: Kappung des Studiengebührendarlehens (Hinweisblatt)

    Gültig
    Eingestellt am 09.05.2019
    Gültig ab 09.05.2019
  • Studienfinanzierung: Änderungsformular Kontaktdaten

    Gültig
    Eingestellt am 09.05.2019
    Gültig ab 09.05.2019
  • Studienfinanzierung: Gesetz zur Änderung des Landeshochschulgebührengesetzes

    Gültig
    Eingestellt am 09.05.2019
    Gültig ab 09.05.2019
  • Gesetz zur Abschaffung und Kompensation der Studiengebühren und zur Änderung anderer Gesetze (StuGebAbschG)

    Gültig
    Eingestellt am 09.05.2019
    Gültig ab 09.05.2019