Achtung
Ab dem 28.09.2026 führen wir die zusätzliche Zinsverbilligung für Unternehmen mit Klimaschutzstrategie unter neuem Namen weiter: Zukunftsbonus: Klima.
Achtung
Unternehmen, die Klimaschutzziele verfolgen, bekommen eine zusätzliche Zinsverbilligung, den Zukunftsbonus: Klima. Der Zukunftsbonus löst die bisherige Förderung mit dem Nachhaltigkeitsbonus ab.
Sie können den Zukunftsbonus: Klima ab 28.09.2026 bei uns beantragen. Was Sie für die Antragstellung wissen müssen, erfahren Sie hier.
Für Unternehmen, die in der Vergangenheit noch kein Darlehen mit Nachhaltigkeitsbonus erhalten haben
Zinsverbilligung insgesamt: 23 Basispunkte gegenüber dem ERP-Förderkredit KMU der KfW
Für Unternehmen, die in der Vergangenheit ein Darlehen mit Nachhaltigkeitsbonus der Stufe 2 (CO2-Bilanz und Maßnahmenkatalog) als Erstförderung bekommen haben
Monitoring der Umsetzung des Maßnahmenkatalogs der Erstförderung
(Stichtage gültig ab 28.09.2026)
Zinsverbilligung insgesamt: 23 Basispunkte gegenüber dem ERP-Förderkredit KMU der KfW
Die Kriterien beziehen sich auf das Unternehmen, nicht auf die geförderten Investitionen. Sie erhalten den Zukunftsbonus: Klima zum Beispiel auch für Investitionen in Maschinen oder für Betriebsmittel.
Kriterien für erstmalige Beantragung
CO2-Bilanz
Die CO2-Bilanz soll sich (mindestens) auf das antragstellende Unternehmen beziehen (corporate carbon footprint). Zu berücksichtigen sind folgende Treibhausgasemissionen auf Ebene des antragstellenden Unternehmens:
Das Bilanzjahr darf nicht mehr als drei Jahre zurückliegen.
Reduktionsziel und Maßnahmenkatalog
Kriterien für wiederholte Beantragung
Die angegebenen Stichtage gelten für Anträge ab dem 28.09.2026.
Genauere Anforderungen finden Sie in der „Bestätigung zum Förderantrag - Zukunftsbonus: Klima“.
Bei Antragstellung
Sie müssen bei Antragstellung auf dem Formular „Bestätigung zum Förderantrag - Zukunftsbonus: Klima“ nachweisen, dass Ihr Unternehmen die Fördervoraussetzungen erfüllt. Diese Bestätigung muss eine sachverständige Person aus dem Expertennetzwerk der L‑Bank überprüfen.
Wir verzichten auf die Bestätigung durch unser Expertennetzwerk, wenn Sie bei wiederholter Beantragung
oder
Ihr Unternehmen stellt selbst den Kontakt zu den Sachverständigen her. Diese legen auch zusammen mit Ihnen fest, welche Unterlagen Sie zur Prüfung einreichen müssen. Die Experten und Expertinnen aus dem L‑Bank-Netzwerk helfen auch bei der Erstellung von Treibhausgas-Bilanzen oder eines Maßnahmenkatalogs (Roadmap). Die Kontaktdaten finden Sie unten auf dieser Internetseite.
Die Unterstützung des Expertennetzwerks der L‑Bank ist für Ihr Unternehmen üblicherweise kostenfrei.
Nach Durchführung der Investition
Bei Förderdarlehen müssen Sie üblicherweise nachweisen, dass Sie die Fördermittel für den eigentlichen Förderzweck verwendet haben. Das ist der sogenannte Verwendungsnachweis. Hier sind für den Zukunftsbonus: Klima keine besonderen Angaben zu machen. Insbesondere müssen Sie bei erstmaliger Beantragung nicht nachweisen, dass Sie den Maßnahmenkatalog tatsächlich umgesetzt haben. Ziel der Förderung ist zunächst, dass Unternehmen umsetzbare und abgestimmte Maßnahmen zur Emissionsreduzierung identifizieren.
Angaben zur Umsetzung der Maßnahmen erwarten wir erst, wenn Sie auf Basis einer Erstförderung mit dem früheren Nachhaltigkeitsbonus jetzt eine Förderung mit dem Zukunftsbonus: Klima beantragen.
Inzwischen gibt es viele Tools zur Erstellung von Treibhausgasbilanzen. Bei Tools, die unseren Standards entsprechen, erkennen wir die erstellte CO2-Bilanz ohne zusätzliche Bestätigung eines unserer Experten an. Bitte füllen Sie selbst die Bestätigung zum Förderantrag aus und legen die Dokumentation des Ergebnisses aus dem jeweiligen Tool bei.
Derzeit (Stand: Juli 2026) haben wir folgende Tools anerkannt:
Wir arbeiten mit einem Netzwerk an erfahrenen Sachverständigen zusammen. Sie helfen Ihnen bei der Erstellung der Bestätigung zum Förderantrag. Dies ist für Ihr Unternehmen bei erstmaliger Beantragung immer kostenfrei. Bei wiederholter Beantragung mit CO2-Bilanz können Ihnen Kosten entstehen, sofern Sie die Bilanz nicht mit einem von uns anerkannten Bilanzierungstool erstellt haben.
Zu unserem Expertennetzwerk gehören zurzeit:
Das Unternehmen kann den Auftrag an Sachverständige seiner Wahl vergeben.
Weiteren, an einer Zusammenarbeit interessierten Sachverständigen empfehlen wir eine Akkreditierung über die Umwelttechnik BW.
Jürgen Gackstatter
Tel. 0711 41406-706
E-Mail: juergen.gackstatter@stw.de
Steinbeis-Verbund
Ralf Lauterwasser
Tel. 0711 18398-01
E-Mail: ralf.lauterwasser@steinbeis.de
Steinbeis-Verbund
Katharina Díaz Méndez
Tel. 0711 22998-28
E-Mail: diazmendez@rkw-bw.de
RKW Baden-Württemberg
Dr. Andreas Rebholz
Tel. 0711 263709 -116
E-Mail: rebholz@handwerk-bw.de
Mit der Klima-Ampel können Handwerksbetriebe ihre Daten online erfassen und eine CO2-Bilanz erstellen. Die Umweltberater und -beraterinnen der Handwerkskammer oder der Fachverbände unterstützen die Betriebe. Sie helfen auch dabei, wirkungsvolle Maßnahmen zur Emissionsreduzierung zu finden.
Dr. Volker Diffenhard
Tel. 0711 252841-29
E-mail: volker.diffenhard@umwelttechnik-bw.de
Expertenatlas BW
Umwelttechnik BW GmbH
Die Landesagentur Umwelttechnik BW betreibt den Expertenatlas BW expertenatlas‑bw.de