Bei Antragstellung
Sie müssen bei Antragstellung auf dem Formular „Bestätigung zum Förderantrag - Zukunftsbonus: Klima“ nachweisen, dass Ihr Unternehmen die Fördervoraussetzungen erfüllt. Diese Bestätigung muss eine sachverständige Person aus dem Expertennetzwerk der L‑Bank überprüfen.
Wir verzichten auf die Bestätigung durch unser Expertennetzwerk, wenn Sie bei wiederholter Beantragung
- nur die planmäßige Umsetzung des Maßnahmenkatalogs bestätigen (Erstförderung vor dem 31.12.2025)
oder
- die planmäßige Umsetzung des Maßnahmenkatalogs bestätigen und die CO2-Bilanz mit einem anerkannten Bilanzierungstool (siehe unten) erstellen (Erstförderung vor dem 31.12.2024)
Ihr Unternehmen stellt selbst den Kontakt zu den Sachverständigen her. Diese legen auch zusammen mit Ihnen fest, welche Unterlagen Sie zur Prüfung einreichen müssen. Die Experten und Expertinnen aus dem L‑Bank-Netzwerk helfen auch bei der Erstellung von Treibhausgas-Bilanzen oder eines Maßnahmenkatalogs (Roadmap). Die Kontaktdaten finden Sie unten auf dieser Internetseite.
Die Unterstützung des Expertennetzwerks der L‑Bank ist für Ihr Unternehmen üblicherweise kostenfrei.
Nach Durchführung der Investition
Bei Förderdarlehen müssen Sie üblicherweise nachweisen, dass Sie die Fördermittel für den eigentlichen Förderzweck verwendet haben. Das ist der sogenannte Verwendungsnachweis. Hier sind für den Zukunftsbonus: Klima keine besonderen Angaben zu machen. Insbesondere müssen Sie bei erstmaliger Beantragung nicht nachweisen, dass Sie den Maßnahmenkatalog tatsächlich umgesetzt haben. Ziel der Förderung ist zunächst, dass Unternehmen umsetzbare und abgestimmte Maßnahmen zur Emissionsreduzierung identifizieren.
Angaben zur Umsetzung der Maßnahmen erwarten wir erst, wenn Sie auf Basis einer Erstförderung mit dem früheren Nachhaltigkeitsbonus jetzt eine Förderung mit dem Zukunftsbonus: Klima beantragen.