I-love-Schriftzug mit Herz und Fußabdruck

Details zum Zukunftsbonus: Klima

Unternehmen, die Klimaschutzziele verfolgen, bekommen eine zusätzliche Zinsverbilligung, den Zukunftsbonus: Klima. Der Zukunftsbonus löst die bisherige Förderung mit dem Nachhaltigkeitsbonus ab.

Sie können den Zukunftsbonus: Klima ab 28.09.2026 bei uns beantragen. Was Sie für die Antragstellung wissen müssen, erfahren Sie hier.

Die Eckpunkte des Zukunftsbonus: Klima

  • Für Unternehmen, die Klimaschutzziele verfolgen
  • Zwei Varianten zur Antragstellung: erstmalige oder wiederholte Beantragung
  • Zukunftsbonus: Klima als zusätzliche Zinsverbilligung
  • Für Förderdarlehen in den Programmen GuW Baden-Württemberg und Tourismusfinanzierung Plus

Die beiden Varianten zur Antragstellung

  1. Variante erstmalige Beantragung

    Für Unternehmen, die in der Vergangenheit noch kein Darlehen mit Nachhaltigkeitsbonus erhalten haben

    • Erstellung einer CO2-Bilanz
    • Definition von CO2-Minderungszielen sowie Erstellung eines Maßnahmenkatalogs (Roadmap)

    Zinsverbilligung insgesamt: 23 Basispunkte gegenüber dem ERP-Förderkredit KMU der KfW

  2. Variante Wiederholte Beantragung

    Für Unternehmen, die in der Vergangenheit ein Darlehen mit Nachhaltigkeitsbonus der Stufe 2 (CO2-Bilanz und Maßnahmenkatalog) als Erstförderung bekommen haben

    Monitoring der Umsetzung des Maßnahmenkatalogs der Erstförderung

    • Erstförderung vor dem 31.12.2025: Bestätigung der planmäßigen Umsetzung des Maßnahmenkatalogs
    • Erstförderung vor dem 31.12.2024: Bestätigung der planmäßigen Umsetzung des Maßnahmenkatalogs und Einreichung einer neuen CO2-Bilanz (für das Jahr 2025)

    (Stichtage gültig ab 28.09.2026)

    Zinsverbilligung insgesamt: 23 Basispunkte gegenüber dem ERP-Förderkredit KMU der KfW

Wichtiges zur Antragstellung

Die Kriterien beziehen sich auf das Unternehmen, nicht auf die geförderten Investitionen. Sie erhalten den Zukunftsbonus: Klima zum Beispiel auch für Investitionen in Maschinen oder für Betriebsmittel.

Kriterien für erstmalige Beantragung

CO2-Bilanz

  • Erstellung einer CO2-Bilanz, gegebenenfalls unter Berücksichtigung weiterer Treibhausgase

Die CO2-Bilanz soll sich (mindestens) auf das antragstellende Unternehmen beziehen (corporate carbon footprint). Zu berücksichtigen sind folgende Treibhausgasemissionen auf Ebene des antragstellenden Unternehmens:

  • Scope 1: die direkten Treibhausgas (THG)-Emissionen aus dem eigenen Betrieb und Fuhrpark
  • Scope 2: die indirekten THG-Emissionen aus eingekaufter Strom-, Wärme-, und Kälteerzeugung
  • Scope 3a (optional): die THG-Emissionen der vorgelagerten Aktivitäten aus der Wertschöpfungskette

Das Bilanzjahr darf nicht mehr als drei Jahre zurückliegen.

Reduktionsziel und Maßnahmenkatalog

  • Scope 1- und Scope 2-Emissionen: Festlegung eines Reduktionsziels für CO2 und andere Treibhausgase + Erstellung eines Maßnahmenkatalogs zur Erreichung dieses Ziels im Unternehmen. Dabei sollen die Emissionen gegenüber dem Ausgangsjahr (Bilanzjahr) um mindestens 50 % innerhalb von 10 Jahren reduziert werden.
  • Scope 3a-Emissionen (optional): Festlegung eines Reduktionsziels für CO2 und andere Treibhausgase + Erstellung eines Maßnahmenkatalogs zur Erreichung dieses Ziels in den vorgelagerten Stufen. Dabei sollen die Emissionen gegenüber dem Ausgangsjahr (Bilanzjahr) um mindestens 10 % innerhalb von 10 Jahren reduziert werden. Die Erfüllung dieses optionalen Kriteriums hat keinen Einfluss auf den Zukunftsbonus: Klima.

Kriterien für wiederholte Beantragung

 

  • Erstförderung vor dem 31.12.2025: Bestätigung der planmäßigen Umsetzung des damals festgelegten Maßnahmenkatalogs
  • Erstförderung in Stufe 2 vor dem 31.12.2024: Bestätigung der planmäßigen Umsetzung des damals festgelegten Maßnahmenkatalogs und zusätzlich Einreichung einer neuen CO2-Bilanz für das Jahr 2025

Die angegebenen Stichtage gelten für Anträge ab dem 28.09.2026. 

Genauere Anforderungen finden Sie in der „Bestätigung zum Förderantrag - Zukunftsbonus: Klima“.

Bei Antragstellung

Sie müssen bei Antragstellung auf dem Formular „Bestätigung zum Förderantrag - Zukunftsbonus: Klima“ nachweisen, dass Ihr Unternehmen die Fördervoraussetzungen erfüllt. Diese Bestätigung muss eine sachverständige Person aus dem Expertennetzwerk der L‑Bank überprüfen.

Wir verzichten auf die Bestätigung durch unser Expertennetzwerk, wenn Sie bei wiederholter Beantragung

  • nur die planmäßige Umsetzung des Maßnahmenkatalogs bestätigen (Erstförderung vor dem 31.12.2025)

oder

  • die planmäßige Umsetzung des Maßnahmenkatalogs bestätigen und die CO2-Bilanz mit einem anerkannten Bilanzierungstool (siehe unten) erstellen (Erstförderung vor dem 31.12.2024)

Ihr Unternehmen stellt selbst den Kontakt zu den Sachverständigen her. Diese legen auch zusammen mit Ihnen fest, welche Unterlagen Sie zur Prüfung einreichen müssen. Die Experten und Expertinnen aus dem L‑Bank-Netzwerk helfen auch bei der Erstellung von Treibhausgas-Bilanzen oder eines Maßnahmenkatalogs (Roadmap). Die Kontaktdaten finden Sie unten auf dieser Internetseite.

Die Unterstützung des Expertennetzwerks der L‑Bank ist für Ihr Unternehmen üblicherweise kostenfrei.

Nach Durchführung der Investition

Bei Förderdarlehen müssen Sie üblicherweise nachweisen, dass Sie die Fördermittel für den eigentlichen Förderzweck verwendet haben. Das ist der sogenannte Verwendungsnachweis. Hier sind für den Zukunftsbonus: Klima keine besonderen Angaben zu machen. Insbesondere müssen Sie bei erstmaliger Beantragung nicht nachweisen, dass Sie den Maßnahmenkatalog tatsächlich umgesetzt haben. Ziel der Förderung ist zunächst, dass Unternehmen umsetzbare und abgestimmte Maßnahmen zur Emissionsreduzierung identifizieren.

Angaben zur Umsetzung der Maßnahmen erwarten wir erst, wenn Sie auf Basis einer Erstförderung mit dem früheren Nachhaltigkeitsbonus jetzt eine Förderung mit dem Zukunftsbonus: Klima beantragen.

Inzwischen gibt es viele Tools zur Erstellung von Treibhausgasbilanzen. Bei Tools, die unseren Standards entsprechen, erkennen wir die erstellte CO2-Bilanz ohne zusätzliche Bestätigung eines unserer Experten an. Bitte füllen Sie selbst die Bestätigung zum Förderantrag aus und legen die Dokumentation des Ergebnisses aus dem jeweiligen Tool bei.

Derzeit (Stand: Juli 2026) haben wir folgende Tools anerkannt:

  • CO2-Wegweiser (Volks- und Raiffeisenbanken)
  • Gecco2 (Volks- und Raiffeisenbanken)
  • CO2-Rechner der Edekabank
  • ecocockpit (Industrie- und Handelskammern)
  • Klimaampel (Handwerkskammern)

Unser Netzwerk von Experten und Expertinnen

Wir arbeiten mit einem Netzwerk an erfahrenen Sachverständigen zusammen. Sie helfen Ihnen bei der Erstellung der Bestätigung zum Förderantrag. Dies ist für Ihr Unternehmen bei erstmaliger Beantragung immer kostenfrei. Bei wiederholter Beantragung mit CO2-Bilanz können Ihnen Kosten entstehen, sofern Sie die Bilanz nicht mit einem von uns anerkannten Bilanzierungstool erstellt haben.

Zu unserem Expertennetzwerk gehören zurzeit:

  • RKW Baden-Württemberg GmbH
  • Steinbeis Beratungszentren GmbH
  • Über die Landesagentur Umwelttechnik BW im Expertenatlas BW gelistete Berater/-innen (siehe www.expertenatlas-bw.de)
  • Umweltberatungsstellen der Handwerkskammern und bestimmter Fachverbände des Handwerks

Das Unternehmen kann den Auftrag an Sachverständige seiner Wahl vergeben.

Weiteren, an einer Zusammenarbeit interessierten Sachverständigen empfehlen wir eine Akkreditierung über die Umwelttechnik BW.

Ansprechpersonen im Expertennetzwerk

Katharina Díaz Méndez
Tel. 0711 22998-28
E-Mail: diazmendez@rkw-bw.de
RKW Baden-Württemberg

Dr. Andreas Rebholz
Tel. 0711 263709 -116
E-Mail: rebholz@handwerk-bw.de

Klima-Ampel

Mit der Klima-Ampel können Handwerksbetriebe ihre Daten online erfassen und eine CO2-Bilanz erstellen. Die Umweltberater und -beraterinnen der Handwerkskammer oder der Fachverbände unterstützen die Betriebe. Sie helfen auch dabei, wirkungsvolle Maßnahmen zur Emissionsreduzierung zu finden.

Dr. Volker Diffenhard
Tel. 0711 252841-29
E-mail: volker.diffenhard@umwelttechnik-bw.de
Expertenatlas BW
Umwelttechnik BW GmbH

Die Landesagentur Umwelttechnik BW betreibt den Expertenatlas BW expertenatlas‑bw.de. Dort können Beratende ein Profil ihres Dienstleistungsangebotes hinterlegen. Außerdem sind sie mit Kundenreferenzen ausgezeichnet. Unternehmen können dort recherchieren, welche Beratende für sie passen. Für den Nachhaltigkeitsbonus empfehlen wir als Suchkriterium „L‑Bank-Förderprogramm“ und Kompetenzen bei Treibhausgasbilanz oder CO2-Bilanz.

Downloads

Anträge mit einer Bestätigung zum Förderantrag - Zukunftsbonus: Klima können Sie ab dem 28.09.2026 bei uns einreichen. Nachdem Sie und die Experten aus unserem Netzwerk Zeit für das Ausfüllen der BzA benötigen, stellen wir das Formular schon frühzeitig als offline ausfüllbare Version ein. So können Sie Ihren Antrag bereits vorbereiten.

  • Bestätigung zum Förderantrag Zukunftsbonus: Klima

    Förderrechtliche Anlage zum Antrag | Antrag für den zusätzlichen Zukunftsbonus: Klima in der Gründungs- und Wachstumsfinanzierung Baden-Württemberg (GuW-BW) und der Tourismusfinanzierung Plus | Vordruck WF_1101 für Anträge ab 28.09.2026| Der Vordruck ist ausfüllbar und speicherbar.

    Demnächst gültig
    Eingestellt am 25.08.2026
    Gültig ab 28.09.2026
    Version 09/2026
    Download starten PDF, 94,8 KB

Sprechen Sie uns an

Bankenhotline Wirtschaftsförderung

Darlehen an Unternehmen im Hausbankenverfahren

Rufen Sie uns an. Sie erreichen uns zu unseren Servicezeiten, von Montag bis Donnerstag, 8:30 Uhr bis 16:30 Uhr. Freitags sind wir von 8:30 Uhr bis 16:00 Uhr für Sie da.

Falls Sie uns per E-Mail kontaktieren, geben Sie bitte unbedingt Ihre Postleitzahl und Ihren Stadt- oder Landkreis an. Dann können wir Ihre E-Mail besser zuordnen und schneller bearbeiten.

 

0711 122-0 wirtschaftsfoerderung@l-bank.de