Bei der Antragstellung in der Eigentumsfinanzierung und der Ergänzungsförderung können weitere Personen in die Bearbeitung eines Antrags eingebunden werden. Dafür ist eine Einladung zum Antrag erforderlich. Diese Anleitung erklärt, wie Zugriffe vergeben werden und welche Rollen zur Verfügung stehen
Zugriffe verwalten
Hinweis für mitwirkende Dritte z.B. Finanzierungsvermittler
Hinweis für mitwirkende Dritte
Wenn Sie einen Kunden bei der Antragstellung unterstützen möchten, benötigen Sie zunächst eine Einladung zum Antrag. Der Kunde muss sich dazu im Förderportal anmelden, den Antrag im Status Entwurf öffnen und Sie über den Reiter „Zugriffe“ zum Antrag einladen. Erst nach Annahme der Einladung erhalten Sie die Berechtigung, gemeinsam mit dem Kunden am Antrag zu arbeiten.
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Antrag öffnen
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Reiter „Zugriffe“ öffnen
Wechseln Sie zum Reiter „Zugriffe“.
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Person einladen
- Geben Sie die E-Mail-Adresse der einzuladenden Person ein.
- Wählen Sie die passende Rolle aus.
- Klicken Sie auf „Einladen“.
Die Person erhält anschließend eine E-Mail mit einem Einladungslink.
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Einladung annehmen
Nach dem Klick auf den Einladungslink wird die eingeladene Person:
- zur Anmeldung weitergeleitet, wenn bereits ein Benutzerkonto im Förderportal besteht, oder
- zur Registrierung weitergeleitet, wenn noch kein Benutzerkonto vorhanden ist.
Wichtig: Für die Registrierung muss dieselbe E-Mail-Adresse verwendet werden, an die die Einladung versendet wurde.
Nach der Anmeldung oder Registrierung erscheint ein Hinweisfenster mit Informationen zum Antrag und zum ausgewählten Produkt.
Die eingeladene Person kann die Einladung anschließend annehmen oder ablehnen.
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Gemeinsam am Antrag arbeiten
Nach Annahme der Einladung erhält die Person Zugriff auf den Antrag.
Die verfügbaren Funktionen hängen von der vergebenen Rolle ab.
Wissenswertes
Wählen Sie diese Rolle für weitere Antragstellende oder unterschriftsberechtigte Personen.
Eine berechtigte Person kann den Antrag gemeinsam mit Ihnen bearbeiten und verwalten. Dazu gehört das Lesen und Bearbeiten des Antrags sowie das Einladen weiterer Personen und das Verwalten von Berechtigungen. Außerdem kann die berechtigte Person den Antrag unterschreiben.
Typische Beispiele:
- Ehepartner oder Ehepartnerin
- Mitantragstellende/unterschriftsberechtigte Person
Wichtig: Die Anzahl der berechtigten Personen muss der Anzahl der weiteren Antragstellenden bzw. unterschriftsberechtigten Personen entsprechen.
Wählen Sie diese Rolle für Personen, die Sie bei der Antragstellung unterstützen, aber selbst nicht Antragsteller sind.
Mitwirkende Dritte können den Antrag einsehen und bearbeiten. Sie können jedoch keine Berechtigungen verwalten und den Antrag nicht unterschreiben.
Typische Beispiele:
- Finanzierungsvermittlung
- Hausbank
Hinweis: Mitwirkende Dritte unterstützen bei der Bearbeitung des Antrags, gelten jedoch nicht als Antragstellende und sind nicht unterschriftsberechtigt.
Für jede eingeladene Person wird ein Status angezeigt.
Ausstehend
- Die Einladung wurde versendet, aber noch nicht angenommen.
- Der Einladungslink ist ab Versand 7 Tage gültig. Wird die Einladung innerhalb dieser Frist nicht angenommen:
- läuft der Einladungslink automatisch ab,
- die eingeladene Person verliert die Einladung,
- der Eintrag wird automatisch aus der Zugriffsübersicht entfernt.
Akzeptiert
- Die eingeladene Person hat die Einladung angenommen.
- Ab diesem Zeitpunkt kann die Person entsprechend ihrer Rolle auf den Antrag zugreifen und mitarbeiten.
Widerrufen
- Die Zugriffsberechtigung wurde nachträglich entzogen.
- Die Person kann anschließend nicht mehr auf den Antrag zugreifen.
Der Inhaber ist die Person, die den Antrag im Förderportal erstellt hat. Diese Person wird automatisch als Inhaber des Antrags eingetragen.
Der Inhaber kann den Antrag vollständig verwalten. Dazu gehört das Lesen und Bearbeiten des Antrags, das Einladen weiterer Personen sowie das Verwalten und Widerrufen von Berechtigungen. Zudem ist der Inhaber automatisch unterschriftsberechtigt und kann den Antrag einreichen.
Wichtig: Ein neuer Antrag muss immer von einer antragstellenden bzw. unterschriftsberechtigten Person erstellt werden. Die Person, die den Antrag anlegt, wird automatisch als Inhaber hinterlegt und zählt als Antragsteller.
Ja. Alle eingeladenen Personen mit gültigem Zugriff können den Antrag entsprechend ihrer Rolle bearbeiten.
Solange sich der Antrag im Status Entwurf befindet, können Berechtigungen angepasst werden. Nach Einreichung des Antrags kann die Rolle einer berechtigten Person nicht mehr entzogen werden.
Wurde die Einladung nicht innerhalb von 7 Tagen angenommen, läuft der Einladungslink automatisch ab. Die Person wird anschließend aus der Zugriffsübersicht entfernt.